Ich habe auch den Kopf geschüttelt, als ich das gelesen habe.
Ja, nee, iss klar, Murat!
Schuld an den Negativschlagzeilen sind also einerseits die dummen Journalisten und andererseits die, die das Ganze kritisch betrachten. Keinesfalls die Verantwortlichen des HSV oder diejenigen, die die Lizensierungsstatuten ausgearbeitet und verabschiedet haben.
Richtig ist, dass lt. Statuten der Lizensierungsauschuss an das Urteil des Gutachterausschusses gebunden ist. Dieser Passus wurde nach der Gummersbach-Geschichte seinerzeit geändert, damit es keine "Gnadenerlasse" mehr gibt. Er ermöglicht aber auch kein Handeln in die andere Richtung.
Auch ist der Gutachterauschuss nicht berechtigt (und wohl auch in zeitlicher Hinsicht nicht fähig), die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Zahlen nachzuprüfen.
Liegt denen also ein Zahlenwerk vor, das die Lizenzvergabe rechtfertigt, geben sie das Okay.
Etwas anders liegt der Fall bei der Entscheidung, ob evtl. Auflagen erfüllt wurden. Diese Entscheidung trifft der HBL-Ausschuss ohne Gutachter in Eigenregie.
Da kommt dann wieder der Inso-Antrag ins Spiel. Formaljuristisch mag H. Jacobsen Recht haben, wenn der Antrag nicht unterschrieben war.
Allerdings ist es nicht von der Hand zu weisen - und das räumt Jacobsen ja auch ein - dass die Kenntnis von einem solchen Antrag zu weiteren Nachforschungen hätte führen müssen. Und irgendwann laufen auch die letzten Fristen ab...
Das Lizensierungsverfahren ist formal richtig gelaufen. Das muss man so unterstellen.
Allerdings weist es Schwächen auf, die bekannt waren und nicht ausgemerzt wurden.
Man kann da erst einmal alles einreichen (z.B. Sponsorenverträge mit irgendwelchen obskuren Firmen aus Guinea-Bissau oder China ;)), wenn das dann in der Rückschau nicht mehr passen sollte, sieht man weiter und faselt von "nicht eingehaltenen Sponsorenversprechen". Die Saison läuft jedenfalls schon.
Schlimmstenfalls droht dann Punktabzug, aber nicht mehr der Entzug der Lizenz.
Der droht nur (basierend auf den allgemeinen Regeln des Rechts), wenn sich herausstellt, dass die Unterlagen überwiegend so grob falsch waren, dass der Gutachterausschuss anderenfalls zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen.
Nur, das muss erst einmal bewiesen werden.
Zu prüfen wäre demnach, wer welche Unterlagen eingereicht hat und ob diese einen wahren Inhalt hatten oder nicht. Könnte man grobe Verfehlungen nachweisen, hingen der/die Verantwortliche(n) sowie die Firma, für der er gehandelt hat, in der Haftung sowie strafrechtlich in der Verantwortung.
Wenn ich die Zeit hätte, würde ich mich gerne mal dahinter klemmen, um eine objektive Geschichte zu schreiben. Hochspannend ist das jedenfalls.
Vielleicht übernächste Woche...