ZitatOriginal von jhl
denn wenn Wallau ihn beurlaubt und sein Gehalt zahlt, dann hat er bezahlten Urlaub und damit in der Halle nichts zu suchen.
Das ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er hat dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter ihre Qualifikation nicht verlieren.
Aber die Sache scheint ja, wie vermutet, geklärt. Aksen hat lediglich das Image ein wenig verschlechtert, denn die Aktion wäre wohl zu vermeiden gewesen.
Anwälte, die man fragen kann, soll es wohl auch (vereinzelt ;)) in Frankfurt geben.
Der, den Bangs gefragt hat, darf sich jedenfalls darüber freuen, von Wallau die Rechnung bezahlt zu bekommen! ![]()