Beiträge von Lothar Frohwein

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    Original von jhl
    denn wenn Wallau ihn beurlaubt und sein Gehalt zahlt, dann hat er bezahlten Urlaub und damit in der Halle nichts zu suchen.

    Das ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er hat dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter ihre Qualifikation nicht verlieren.

    Aber die Sache scheint ja, wie vermutet, geklärt. Aksen hat lediglich das Image ein wenig verschlechtert, denn die Aktion wäre wohl zu vermeiden gewesen.

    Anwälte, die man fragen kann, soll es wohl auch (vereinzelt ;)) in Frankfurt geben.

    Der, den Bangs gefragt hat, darf sich jedenfalls darüber freuen, von Wallau die Rechnung bezahlt zu bekommen! :baeh:

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    Original von Wieland
    wieviel wird er denn rausschlagen können bei einem bis juni 2006 laufenden vertrag?

    Das ist eine Einzelfallfrage und von vielen Gegebenheiten abhängig. Letzendlich ist es Verhandlungssache. Denkbar ist ein Modell, wo Wallau die Differenz zwischen vereinbartem Gehalt und dem Gehalt zahlt, das Bengs möglicherweise bei einem neuen Verein bekommt. (Er könnte so unfreiwillig zum "Schnäppchen" werden.)

    Wenn er nichts tut und auf Vertragserfüllung besteht, muss der Verein in voll mittrainieren lassen, ihn in alle Aktivitäten (z.B. Trainingslager) einbeziehen, ggf. vereinbarte Prämien zahlen und ihn komplett ausrüsten. Andererseits entscheidet der Trainer, ob er spielt oder nicht. Ein Jahr Tribüne käme Bengs wohl hinsichtlich einer weiteren Karriere nicht gelegen, es sei denn er will eh danach aufhören. Dann wäre er schlecht beraten, auf das Geld zu verzichten.

    Je nach Vertragsgestaltung wäre es auch denkbar, dass er in der zweiten Mannschaft eingesetzt wird.

    Na ja. Ich sehe wenig Chancen für Wallau, wenn Bengs vor Gericht zieht.

    Er hat als Profisportler ein Recht auf die Teilnahme am Training, weil er ansonsten die Fitness verlöre, die ja sein "Kapital" ist. Hierzu gibt es massig Rechtsprechung und eigentlich überhaupt keinen Streit.

    Eine einstweilige Verfügung vom Arbeitsgericht, die Wallau verpflichtet, ihn mittrainieren zu lassen (und z.B. auch auszurüsten) bekäme er vielleicht sogar innerhalb eines Tages.

    Immer unter der Voraussetzung, dass er sich nichts hat zu schulden kommen lassen.

    Termine Vorbereitung TuS N

    Sonntag, 01. August 2004, 11.00 Uhr
    TSV GWD Minden II – TuS N-Lübbecke
    Sporthalle Dankersen

    Samstag, 07. August 2004, 19.15 Uhr
    Eintracht Hildesheim – TuS N-Lübbecke
    Sporthalle Schützenwiese, Hildesheim

    Dienstag, 10. August bis Samstag, 14. August
    Trainingslager in Großen-Linden mit Teilnahme
    am „Linden-Cup“

    Mittwoch, 11. August, 20.50 Uhr
    TV Großen-Linden – TuS N-Lübbecke

    Donnerstag, 12. August, 20.15 Uhr
    TV Hüttenberg – TuS N-Lübbecke

    Freitag, 13. August, 20.50 Uhr
    HSC Pohlheim – TuS N-Lübbecke

    Samstag, 14. August, 19.00 Uhr
    Platzierungsspiel mglw. gegen HSG D/M Wetzlar oder Gelnhausen

    Freitag, 20. August, 20.00 Uhr
    MERKUR-SPIELOTHEK-CUP
    TuS N-Lübbecke – Grashoppers Zürich
    Kreissporthalle Lübbecke

    Samstag, 21. August
    MERKUR-SPIELEOTHEK-CUP
    Platzierungsspiel gegen VfL Gummersbach oder GWD Minden-Hannover
    Kampahalle Minden

    Donnerstag, 26. August
    TV Großwallstadt – TuS N-Lübbecke

    Freitag, 27. August
    Groß-Bieberau – TuS N-Lübbecke

    Dienstag, 31. August
    TuS Spenge – TuS N-Lübbecke

    Donnerstag, 2. September, 19.30
    TuS N-Lübbecke – TBV Lemgo
    Sporthalle Obernkirchen

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    Original von d-jugend westfalia kamen
    das ist mal wieder typisch für die amis ,aber mal ehrlich ,so ganz normal sind sie in ami-land ja nicht mehr oder ?mich würd es mal interessieren ob es solche sachen auch schon in deutschland gab.

    Nee, dat givvet bei uns nich!

    In den USA soll das Schadensersatzrecht auch ne vorbeugende, abschreckende Wirkung für die Hersteller haben, damit sie ihre Produkte auch ganz genau prüfen, ehe sie diese auf den Markt bringen. Daher die hohen Summen, wenn Firmen und Konzerne beteiligt sind. In Deutschland mitunter gezahlte Sümmchen von 3000 Euro für nen verlorenen kleinen Finger etc. würden Produzenten nicht jucken.

    Die betroffenen Leute in den USA haben dann eben Glück im Unglück gehabt.

    Allerdings kann ich die Maßstäbe, die US-Gerichte zuweilen bei Fahrlässigkeit annehmen nicht nachvollziehen. Die müssen ihr Volk für ganz schön bescheuert halten. Die Beispiele habt ihr ja genannt und es gibt tausende mehr...

    Die Geschichte passt nur, wenn er die Tochter seiner Frau adoptiert und sie so erst zur Verwandten macht. Die mit in eine Ehe gebrachte Tochter ist nämlich ohne Adoption in keiner Weise mit dem Mann verwandt.

    Demnach heiratet sein Vater irgendeine Frau und das ganze Spielchen passt nicht...

    Ich habe die Dinge zwar aufgehoben, aber nicht abgeheftet. Sie befinden sich in verschiedenen Kisten auf dem Dachboden. Ich kann also nicht versprechen, dass ich gleich danach schaue.
    Bei dem Heft vom 22.4.98 sehe ich aber recht gute Chancen.