Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Beiträge von Lothar Frohwein
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Hier mal die Vorschriften (gelten auch für den Bagger-Fall)
Zitat
§ 34 Rechtfertigender NotstandWer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Kann man Leben gegen Leben abwägen? Überwiegen 10 Leben 5 Leben wesentlich?
Zitat
§ 35 Entschuldigender Notstand(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
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In der Tat, Herr Dreher!
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Geschlossen!
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Gut, Phunky. Also Freispruch!
Um zu meinem Ausgangsgedanken, der Grenzen unseres Strafsystems zu kommen, jetzt die Übertragung des konstruierten Fällchens auf die Praxis:
A, Chef-Arzt im Konzentrationslager Auschwitz, ist wegen hundertfachen Mordes an KZ-Häftlingen angeklagt, die er zumeist durch Giftinjektionen getötet hat.
Jetzt bringt er zu seiner Verteidigung vor:
"Ich habe hunderte von Häftlingen getötet. Ich hatte keine Alternative. Wenn ich es nicht getan hätte, wäre mein Assistent B Leiter der Abteilung geworden. B ist aber ein hunderprozentiger Nazi gewesen. Er hätte mindestens doppelt so viele Menschen getötet. Ich habe in dem mir zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen so wenige Menschen wie möglich getötet, ohne dass es den KZ-Leitern auffält, dass ich möglichst viele Häftlinge retten wollte."
Seine Aussage (auch hinsichtlich des B stellte) sich im Prozess als wahr heraus.
Und nun, Phunky?
Freispruch?
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Wieso?
Er wusste doch, dass er durch seine Handlungen (nichts tun oder Umschwenken) Menschen tötet?
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Er hat ja reagiert und den Kran auf die 5 Leute bewegt, um die 10 zu retten! Also wusste er alles! Ist aber auch unwichtig. Der Baggerfahrer konnte entweder 10 oder 5 Leute vorsätzlich umbringen!
Strafe?
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Original von Micha
Hätte der Baggerfahrer nicht reagiert und die 10 Kollegen wären unter dem Gewicht zu Tode gekommen, wäre es ein Unfall gewesen.Hätte er das Gewicht auf die 10 Leute fallen lassen: Wäre das nicht Totschlag durch Unterlassen?
Er konnte doch reagieren und die 10 Leute retten und er wusste das! -
Zitat
Original von Olaf Wenn, dann schon eher Netzer, der hat ja die Weisheit gepachtet,
Das haben Sie ganz richtig gesagt, Herr Nolden! Das wird ja noch was mit Ihnen!

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Original von Olaf
StrafeBestraft wird die Schuld des Täters, d.h. die persönliche Vorwerfbarkeit. Kann man ihm strafwürdig vorwerfen, dass er statt 10 Menschen "nur" 5 getötet hat?
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Wie wär´s denn mit der "Lichtgestalt"?
Die hat uns die WM eingebrockt, soll sie sehen, dass eine wettbewerbsfähige deutsche Mannschaft aufläuft!

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Zur Klarstellung:
Der Fall ist konstruiert. Wie Jörg schon sagt, es geht um die beiden Alternativen 10 Leute oder 5 Leute. Alles andere ist hier unwichtig (Das Seil riss einfach und die Leute durften dort stehen).
Wie nun weiter?
Strafe oder Freispruch?
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Original von Brummsel
Ist er schon geflogen nach dem EM-Aus der Oranjes? Dann habe ich es bisher verpasst...
Wird schon werden!
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Oder eben Dick Advocaad!
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Original von ulle
Dreamteam Netzer und Delling
Ich glaub der MV (nicht Mannschaftsverantwortlicher) hat auch sein letztes Süppchen gekocht.Jawoll! Günter "1974" Netzer! Da kann er mal zeigen, dass er es besser kann!

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Hitzfelds Äußerungen, er könne die Mannschaft bis 06 nicht voranbringen, stimmen doch bedenklich. Er will sich nicht die Finger verbrennen oder sich den Namen versauen. Kohle gibt´s noch aus Bayern. Also besser Urlaub machen!
Sehr clever!Außer Daum und Mätthäus ihn sein Lodda tut sich den Job doch niemand an.
Hans Meyer erst recht nicht. Otto ist König von Griechenland. Er könnte sich nur verschlechtern.
Was ist eigentlich mit Neururer?
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Man darf nicht vergessen, dass unser Strafsystem funktioniert. Die Fälle, in denen es an seine Grenzen stößt oder in denen einige Journalisten (meist ohne, dass sie sich auch nur ansatzweise die Mühe gemacht haben, die Abläufe zu verstehen) grobe Ungerechtigkeiten ausgemacht haben zu glauben, werden bekannt.
Kein System ist perfekt. Es wurde von Menschen ersonnen und es wird von Menschen für Menschen umgesetzt. Demnach passieren Fehler und es gibt Grenzen, wo das System nicht weiterhilft bzw. wo es keine befriedigenden Lösungen anbietet.
Der klassische Fall (Jörg, du kannst das überspringen, bzw. du würdest die Pointe versauen):
Der Baggerfahrer mit dem 10 t-Gewicht, der merkt, dass die Leine reißt. Direkt unter dem Gewicht stehen 10 Kollegen. Es gibt nur 1 Alternative: Er kann den Kran noch nach rechts reißen. Dort stehen fünf Kollegen. Das alles realisiert er und er reißt den Kran nach rechts. Die 5 Kollegen werden erschlagen.
Wie ist der Baggerfahrer zu bestrafen?
Überlegt genau. Es kommt später noch eine Abwandlung!
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Zitat
Original von Rico- aber soziale oder gesellschaftliche Gründe finde ich selber nicht so als Grund anzusiedeln um einen eine mindernde Strafe zugeben -
Okay, dann bist du ein Verfechter es amerikanischen Strafsystems.
Ein weiteres Extrembeispiel:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,306644,00.html
Hier würde in Texas kurzer Prozess gemacht. Warum auch fragen?
In Deutschland gilt das Schuldprinzip. Der Täter wird nach seiner Schuld (der persönlichen Vorwerfbarkeit der Tat) bestraft.
Die Kriterien stehen in § 46 Strafgesetzbuch:
ZitatAlles anzeigen
§ 46
Grundsätze der Strafzumessung(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. [...]
Meiner Meinung nach erlauben diese Kriterien eine auf die betroffenen Menschen bezogene (und damit weitgehend gerechte) Strafzumessung. Dem Gericht sind somit eine Vielzahl an Differenzierungskriterien an die Hand gegeben. Anders als in Texas...
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Ich habe es nicht selber gehört, aber mir wurde soeben erzählt, dass Ottmar abgesagt hat.
Wer wird´s nun?
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Es geht jetzt nur noch um Darstellung der eigenen Positionen in der Öffentlichkeit. Faktisch ist die Sache durch.
Also:
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SCHLUSSSTRICH