Beiträge von Lothar Frohwein

    Quelle?


    Mmm, kein gutes Wochenende für Trainer norddeutscher Klubs.

    Was um alles in der Welt hat man sich denn in Achim als Aufsteiger vor der Serie versprochen? Dass man um den Aufstieg mitspielt?

    Mit Schmidt fehlte der einzige Spieler mit sehr gutem Niveau in der Mannschaft verletzungsbedingt...

    Das DHB-Team hat gute Chancen gegen Russland, das abgesehen von Dino Lavrov im Tor mit einer recht jungen Combo aufschlägt.

    Nur: Bock müssen sie schon haben. Noch so eine unmotivierte Leistung wie gegen die Schweden und alle Bemühungen der ARD, dem Handball eine Plattform zu bieten, waren für die Katz.

    Unsere hatten einfach keinen Bock. Kein Kampf und Sch..egal-Einstellung!

    Schade, vor allem weil sich die ARD alle Mühe gegeben hat und 2 Stunden mit Randberichten gesendet hat. Scheinbar nimmt unsere Mannschaft den "Supercup" so ernst wie Dosenwerfen auf dem Rummelplatz.

    Zitat

    Original von Alexander
    Helge Was meinst du? Geldbuße oder Geldstrafe? Straferschwerend ist die Wiederholungstat anzuprangern


    Dafür ist es noch viel zu früh, um das sagen zu können!


    Ein Strafverfahren läuft im Regelfall wie folgt ab:

    Nach Kenntniserlangung der Staatsanwaltschaft (meist durch Anzeige) wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei dem geschaut wird, ob gegen den Beschuldigten hinreichender Tatverdacht wegen eines oder mehrerer Delikte besteht. Dabei werden Zeugen und der Beschuldigte angehört. Wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, wird das Verfahren eingestellt.

    Wenn ja, erhebt die StA Anklage oder beantragt einen Strafbefehl.

    Jetzt geht die Sache zum zuständigen Gericht (je nach Schwere des angeklagten Delikts) und der Richter entscheidet, ob er den Strafbefehl erlässt bzw. die Anklage zulässt. Die Sache wird also nochmals geprüft.

    Wird Strafbefehl erlassen (in diesem ist eine konkrete Stafe bereits festegelegt), kann der Beschuldigte binnen zwei Wochen Einspruch dagegen einlegen. In diesem Fall kommt es zur mündlichen Verhandlung vor Gericht, wobei das Risiko besteht, dass eine Strafe möglicherweise höher ausfällt, als im Strafbefehl niedergelegt. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

    Wird eine Anklage zugelassen, kommt es zur mündlichen Verhandlung.

    Hier kann der Angeklagte verurteilt werden. Natürlich kann er auch freigesprochen werden, wenn sich der Vorwurf aus der Anklageschrift nicht belegen lässt. Oder das Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungern gegen Auflagen (z.B. Geldbuße, Arbeisstunden etc.) vorläufig oder endgültig ohne Auflagen eingestellt werden.


    Hier wurde ja nur vorgeschlagen, darüber nachzudenken, eventuell eine Anzeige zu erstatten. Es ist also noch gar nichts passiert! Und ohne den Sachverhalt genau zu kennen, kann man eh keine Aussage darüber treffen, welche Strafe irgendwer möglicherweise zu erwarten hat.

    Dazu kommt ja noch das Ding vom Saisonbeginn, als Fiete Buschmann in Stralsund mit dem Kopf auf die Platte geknallt ist und auch nicht sofort und anständig versorgt worden ist, obwohl niemand wissen konnte, wie schwer er verletzt ist (Stichwort: Jo Deckarm). Es gab seinerzeit wütende Proteste aus Minden, die sich auch in den Medien niederschlugen. Allerdings scheint man in Stralsund nicht daraus gelernt zu haben.

    Sollte der Mannschaftsarzt des SHV tatsächlich untätig geblieben sein (was dringend geklärt werden sollte), wäre ein Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung (323 c StGB) sicher nicht von der Hand zu weisen. Verschärfend kommt ja noch hinzu, dass ein Arzt in besonderem Maße zur Hilfe verpflichtet ist. Ein Physio ist nicht ausgebildet, abgebissene Zungen zu behandeln, zumal im Fall einer Schwellung durchaus Lebensgefahr besteht.

    Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft, so sie denn Kenntnis erlangt, von Amts wegen tätig werden, schließlich ist hier ein besonderes öffentliches Interesse nicht zu verneinen, wenn denn hinreichender Tatverdacht besteht.

    Allerdings muss der WHV ja in neun Tagen wiederum in Stralsund antreten (Pokal). Solange sollte man dann doch noch warten, ehe man zum Anwalt oder zur StA geht.

    Das Pokalspiel wird bestimmt eine heiße Kiste!

    Zitat

    Original von Müllers Omar
    Selbst das "Phantomtor" im Spiel Gummersbach-TVG, welches per Video nachgewiesen werden konnte, hat ja nicht zu einer Wiederholung geführt. Und zwar obwohl das Spiel nur mit 1 Tor Unterschied ausgegangen ist!!!

    Das war eine Tatsachenentscheidung, mithin unanfechtbar!

    Beim gestrigen Spiel könnte man darüber nachdenken, ob ein Regelverstoß vorlag, weil die SR sich auf die Zeitnehmer verlassen haben; nicht weil ihnen dieses eine Tor flöten gegangen ist!