Beiträge von Lothar Frohwein

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    Original von Loran
    Tatsache ist, dass es keine Vorbereitungsspiele mehr gibt, sondern nur noch Testspiele. Und diese haben gezeigt, dass auch die etablierten Teams (THW) vom VfL zu schlagen sind.

    Also auf geht´s, Jungs !!
    Haut sie alle weg.


    Ruhig, Brauner!

    Die Saison ist lang und Vorbereitungsspiele stehen meist unter einem völlig anderen Stern als wenn´s um was geht!

    Zitat

    Original von ctproud
    Die Frage ist nur: wie willst Du etwas 100% beweisen?
    Beispielsweise die ach so tolle Gen-Analyse:
    "Die Gefahr eines Fehlers bei der Gen-Analyse, so Brinkmann, sei zwar sehr gering, aber nicht völlig auszuschließen. Immerhin fänden zur Qualitätskontrolle seit Jahren groß angelegte Ringversuche statt. Die Fehlerquote bewegt sich laut Brinkmann mit drei Fehlern bei 3500 Einzelanalysen im Promillebereich. "
    (http://mitglied.lycos.de/harrywoerz/6.html)


    Das ist die eine Seite. Aber, was beweist denn der sog. genetische Fingerabdruck?

    Er beweist, dass genetisches Material (vielleicht Haare) von A beispielsweise an der Kleidung des Opfers sind.

    Mehr nicht.

    Wie ist es dort hingekommen?

    Es ist doch für den kühl planenden Verbrecher ein Leichtes, diese Spuren zu manipulieren. Einmal in die Haarbürste eines Bekannten, der kein Alibi hat (und mglw. einschlägig vorbestraft ist) gegriffen und die Haare an die Leiche verbracht und schon ist die Beweislage eindeutig? Und Rübe ab!?

    Nein, dieses Beweismittel ist nur tauglich, wenn noch viele andere Beweise dazu kommen. Allein aufgrund des gen. Fingerabdruckes darf nicht schuldig gesprochen werden!

    Zitat

    Was würdet Ihr machen, wenn ein perverser euer Kind vergewaltigt ... redet Ihr dann noch von ..... wir dürfen nicht über Leben und Tod entscheiden?

    Was würdest du denn sagen, wenn ein dir lieber Mensch zu Unrecht hingerichtet würde?

    Muss man da dann nicht konsequenterweise auch Rache nehmen?

    Muss man dann den Richter, der das Urteil sprach, auch hinrichten?

    Oder den Staatsanwalt, der die Ermittlungen geleitet hat?

    Oder den Polizisten, der möglicherweile bei der Beweissicherung nicht korrekt genug war?

    Oder den Anwalt, der vielleicht was verbockt hat?

    Wie geht diese Kette von Rache weiter?

    Wo ist das Ende?

    Zitat

    Original von HSG-Wetzlar-Fan

    Bei euch würde des doch reichen, wenn man den Zawang aufgehoben hätte, irgend etwas unter der Robe zu tragen! :baeh:

    Ein sehr interessanter Gedanke, der vielleicht doch den einen oder anderen Zuschauer locken würde...

    In den meisten Gerichtssälen sind Krawatten- und Robenzwang aufgehoben worden. Es geht von daher ein wenig.

    Besser so als der ewige Dauerregen im letzten Jahr!
    Ich find´s Wetter geil!

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    Original von Hereticus
    Leider machen unsere Richter zu selten davon Gebrauch, weil in diesen Fällen meist eine verfehlte Auffassung des Resozialisierungsgedankens herrscht.

    Wohl wahr. Das liegt auch daran, dass immer wieder unterschiedliche Gerichte für die Überprüfung der SiVerw zuständig sind.

    Die besondere Schwere der Schuld wird auch recht selten festgestellt (d.h. eine Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren darf nicht stattfinden. Wird die besondere Schwere der Schuld im Urteil festgestellt, sitzen die Jungs im Minumum 25 Jahre. Daran könnte sich die unbefristete SiVerw anschließen, die die Leute wirklich bis zur Sieche aus dem Verkehr zieht.)

    Möglichkeiten gibt es, wie gesagt, genug!

    Das Strafsystem einiger US-Staaten ist mir allerdings mehr als suspekt. Neben der Schwierigkeit des anglo-amerikanischen Geschworenensystems (Die Verhandlung wird zur Show für die Geschworenen, dazu die Präzedenz-Fall-Rspr.), gibt es dort z.T. Gesetze, die in Europa schon im Mittelalter abgeschafft waren.

    Ob das für die Opfer besser ist als hier, wage ich zu bezweifeln. Platt gesagt (und das ist bewiesen) kommen die Täter mit viel Kohle in einigen US-Staaten fast immer davon, die ohne Kohle hängt man oft unschuldig (z.B. weil der Pflichtverteidiger keinen Bock hat).

    Das kann es auch nicht sein.

    100%ige Sicherheit bei Schuldsprüchen gibt es nur in Ausnahmefällen. Das Gericht muss von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, ohne vernünftige Zweifel zu haben. Das reicht für eine Verurteilung und daher ist es möglich aufgrund einer Indizienkette schuldig zu sprechen.

    Ab und zu (glücklicherweise bei uns im Gegensatz zu USA sehr selten) stellt sich allerdings heraus, dass aller Wahrscheinlichkeit zum Trotz diese Indizienkette gerissen ist und doch alles ganz anders war...

    Zitat

    Erst nach Übergabe der Zuständigkeiten der Strafgerichtsbarkeit mit der Gründung der BRD (23.5.49) und damit verbunden dem inkrafttreten des GG ist die Todesstrafe in Deutschland kein Thema mehr, und zum Glück kann sie (auf legalem Weg) auch nie wieder kommen.

    Wie gesagt, glücklicherwiese in der gesamten EU auch nicht. Es ist Aufnahmekriterium für die EU, keine Todesstrafe zu haben!

    Z.Thema Sicherheitsverwahrung: Ich sagte ja, dass die Gesetze hinreichend Möglichkeiten bieten, die Gesellschaft voe gwfährlichen Wiederholungstätern zu schützen. Nur anwenden muss man sie auch!

    Sicherheitsverwahrung ist ja eben keine Strafe, sondern eine Präventivmaßnahme, die u.U. wirklich lebenslang bedeutet.

    Glücklicherweise ist die Todesstrafe in der gesamten EU verboten! In Europa steht der Resozialisierungsgedanke als Zweck der Strafe im Vordergrund, in den USA die Sühnefunktion.

    Wie oben schon oft angesprochen, haben die Amis aus verschiedenen Gründen unter dem Strich schlechte Erfahrungen damit gemacht.

    In Deutschland bieten die einschlägigen Gesetze den Bürgern hinreichend Schutz vor Wiederholungstätern. Sie müssen nur konsequent angewandt werden.

    Ein u.U. lebenslang in Haft oder Maßregelvollzug für die Opfer arbeitender Delinquent nutzt diesem mit Kopf mehr als ohne. Die Tat ist ohnehin nicht rückgängig zu machen.

    Die Stats der USA widerlegen eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe. Welche Junkie, der für den nächsten Schuss raubt oder mordet, denkt schon über die Strafandrohung nach? Da muss man anders ansetzen!

    TuS bietet GWD Doppelspielrecht für "Pohlmänner" an

    Am Rande des Pressegespräches zum Merkur Spielothek-Cup am Dienstagvormittag trafen sich die Verantwortlichen des TuS N-Lübbecke und GWD Minden, um Bewegung in die verfahrene Situation um Jan und Mark Pohlmann zu bekommen.

    Der TuS vertritt die Rechtsaufassung, die beiden "Pohlmänner" hätten einen gültigen Vertrag beim TuS unterschrieben, der auch nicht rechtswirksam gekündigt worden sei.

    GWD ist der Ansicht, dass die Zwillinge, die einige Wochen später bei den Grün-Weißen ebenfalls einen Vertrag unterzeichnet hatten, von einer Ausstiegsklausel im Lübbecker Vertrag Gebrauch gemacht hätten. Diese räumte den 19-Jährigen Talenten ein Rücktrittsrecht ein, falls Jörn-Uwe Lommel nicht Trainer in der neuen Saison sei.

    Allerdings wurde dieser Vertrag mit samt der Klausel erst unterzeichnet, als bereits öffentlich bekannt war, dass Jörn-Uwe Lommels Vertrag nicht verlängert wird. Darüber hinaus waren Jan und Mark Pohlmann darüber informiert, dass der neue Coach Jens Pfänder sein wird.

    In der Unterschrift in sicherer Kenntnis der Trainersituation sieht man in Lübbecke einen ausdrücklichen Verzicht der "Pohlmänner" auf die in der Klausel ursprünglich niedergelegte Bedingung. Durch die Unterschrift habe sich die Klausel erledigt und sei faktisch unwirksam, so die Rechtsauffassung des TuS.

    "Wir wollen ja keinen Streit. Der nutzt niemandem. Deshalb haben wir GWD angeboten, für Jan und Mark ein Doppelspielrecht zu vereinbaren. Sie könnten dann sowohl für uns als auch für GWD spielen", so Manager Sigi Roch, der damit ausdrücklich anders lautenden Meldungen, der TuS bewege sich in dieser Frage keinen Millimeter, entgegentritt.

    "GWD möchte über diesen Vorschlag, den wir im übrigen schon einmal unterbreitet hatten und der seinerzeit abgelehnt wurde, nachdenken und sich wieder melden. Jetzt scheint man in Minden nicht mehr generell abgeneigt zu sein. Ich würde ein solches Doppelspielrecht begrüßen. Die genauen Modalitäten müssen wir klären, sobald Einigkeit erzielt wurde. Ich meine aber, die Spielplanüberschneidungen sind relativ gering", so Roch weiter.

    Quelle: Pressemitteilung des Vereins auf http://www.tus-n-luebbecke.de

    Erster Test viel versprechend: HSG Barnstorf/Diepholz - TuS 24:42 (10:18)

    (HOK). Es macht Spaß, der neuen Mannschaft des TuS N-Lübbecke bei der Arbeit zuzuschauen. Am Dienstagabend bestritt die Truppe von Trainer Jens Pfänder ihr erstes Testspiel der neuen Saison erfolgreich. Beim Regionalliga-Aufsteiger HSG Barnstorf-Diepholz gewannen die „Rothemden“ mit 42:24 (18:10).

    Statistik:
    Szmal (1.-30., 17 Paraden), Cazal (11/2 P.); Fölser (4), Andersson, Schwank (3), Winnen (5), Ortmann (3), Becker (4), Willgerodt (6/3), van Olphen (6/3), Bertow (10), Tønnesen (1)

    http://www.tus-n-luebbecke.de