Das ist ein wenig kompliziert. In § 43 Spielordnung DHB steht, dass bei Punktgleichheit zweier oder mehrerer Vereine grundsätzlich der direkte Vergleich über die Platzierung entscheidet.
Gegenüber den punktgleichen Willstättern hat Solingen den direkten Vergleich mit 1 Tor gewonnen, wäre also nach der Spielordnung nicht auf dem Relegationsplatz.
In § 43 steht aber auch, dass Landesverbände oder die Bundesliga abweichende Regelungen treffen können.
Das hat die HBVM mit den Durchführungsbestimmungen zur Handball-Bundesliga getan. Dort steht in Ziffer 21 etwas umständlich, dass bei Punktgleichheit die Tordifferenz entscheidet.
Jetzt glaubt man bei der SG Solingen einen Verfahrensfehler, der sich auf den Erlass der Durchführungsbestimmungen oder deren Änderung zu Saisonbeginn bezieht, gefunden zu haben. Glaubt man den dortigen Presseveröffentlichungen, gibt es kein Protokoll der HBVM, wo die Änderung der aktuellenDurchführungsVO satzungsgemäß niedergelegt worden ist.
Daher geht man davon aus, dass die DVO formal rechtswidrig ist und daher die Spielordnung DHB gilt, wonach Willstätt 16. wäre.
Zunächst wollten sich die Solinger vor den Spielen gegen den WHV mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Austragung wehren.
Davon hat man abgesehen und die sportliche Lösung gesucht.
Zu den Relegationsspielen ist die SGS nur unter Protest angetreten. Aus Solinger Kreisen heißt es, dass man davon ausgeht, auch in der kommenden Saison in der 1. Liga zu spielen. In einer 19er Staffel...
Alles klar?!?!