Nein. Das wird mündlich erläutert.
Edit: auf Nachfrage
Nein. Das wird mündlich erläutert.
Edit: auf Nachfrage
Die Höhe der Provisionen, die die HBL GmbH zahlt, wurden und werden (in toto) den Mitgliedern des HBL e.V. jedes Jahr im Haushaltsplan vorgelegt, der jedes Jahr einstimmig genehmigt worden ist.
Ich sehe (auch in Bezug auf die von Karl angesprochene Praxis in der Vergangenheit) derzeit das Problem nicht!
Den HBL e.V.-Mitgliedern (= höchstes Gremium des Vereins = alle Erst- und Zweiligisten) ist die Causa seit Jahren bekannt. Dass Bob Hanning von der HBL-GmbH Provision bekommt wurde schon vor Jahren anlässlich einer Mitgliederversammlung des HBL e.V. offen kommuniziert. Proteste (des höchsten Greniums) gab es nicht, vielmehr Zufriedenheit darüber, dass die DKB für Toyota eingesprungen war.
Man muss deutlich zwischen den unterschiedlichen juristischen Personen DHB, HBL e.V. und HBL GmbH und deren Zuständigkeiten unterscheiden, was die Presse nur ansatzweise tut.
Was der DHB und ein ehemaliger Präsident mit dem Namenssponsoring der HBL GmbH (die die Rechte von e.V. übertragen bekommen hat) zu tun hat, erschließt sich mir bislang nicht.
Das alles muss sehr differenziert betrachtet werden.
Den HBL e.V.-Mitgliedern (= höchstes Gremium des Vereins = alle Erst- und Zweiligisten) ist die Causa seit Jahren bekannt. Dass Bob Hanning von der HBL-GmbH Provision bekommt wurde schon vor Jahren anlässlich einer Mitgliederversammlung des HBL e.V. offen kommuniziert. Proteste (des höchsten Greniums) gab es nicht, vielmehr Zufriedenheit darüber, dass die DKB für Toyota eingesprungen war.
Man muss deutlich zwischen den unterschiedlichen juristischen Personen DHB, HBL e.V. und HBL GmbH und deren Zuständigkeiten unterscheiden, was die Presse nur ansatzweise tut.
Was der DHB und ein ehemaliger Präsident mit dem Namenssponsoring der HBL GmbH (die die Rechte von e.V. übertragen bekommen hat) zu tun hat, erschließt sich mir bislang nicht.
Das alles muss sehr differenziert betrachtet werden.
Die Trennung der Stuttgarter von Markus Baur macht Teil fünf der Umfrage erforderlich.
Wird noch ein Verein (aus der Wertung ist die Interimeslösung in Bittenfeld) bis zum Saisonende den Trainer auswechseln?
Jeder hat eine abänderbare Stimme!
22.02.18, 19.00
22.02.18, 19.00
22.02.18, 19.00
25.02.18, 12.30
22.02.2018, 19:00 Uhr, SC Magdeburg - Frisch Auf Göppingen
22.02.2018, 19:00 Uhr, Füchse Berlin - SC DHfK Leipzig
22.02.2018, 19:00 Uhr, HC Erlangen - GWD Minden
22.02.2018, 19:00 Uhr, TSV Hannover-Burgdorf - THW Kiel
22.02.2018, 19:00 Uhr, TV 05/07 Hüttenberg - SG Flensburg-Handewitt
25.02.2018, 12:30 Uhr, MT Melsungen - TBV Lemgo
25.02.2018, 12:30 Uhr, HSG Wetzlar - TuS Nettelstedt-Lübbecke
25.02.2018, 15:00 Uhr, TSG Friesenheim - TVB 1898 Stuttgart
15.03.2018, 19:00 Uhr, Rhein-Neckar Löwen - VfL Gummersbach
Sie wurde erteilt.
Außerdem gilt § 8 (1) RO
Nein. Man muss anzeigen, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt, §§ 32,33 Spo.
Das Formular
Sehe ich wie Tomster.
Absatz 1 regelt die Befristung mit Sachgrund, Absatz 2 die ohne.
Also bezieht sich 14 (2) S.2 ausschließlich auf 14 (2) S. 1.
ZitatAus dem Koalitionsvertrag:
(...)Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben.
Wir sind uns darüber einig, dass eine Ausnahmeregelung für den Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz wegen der Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Künstler, Fußballer) zu treffen ist."(...)
Ob es dazu kommt, wissen wir nicht. Jedenfalls scheint der Gesetzgeber endlich erkannt zu haben, dass er bzgl. Profisport bislang im Tiefschlaf war.
Die Urteilsbegründung im Fall Müller fehlt auch noch.
Ich kann mir vorstellen, dass das BAG auch bei der aktuellen Rechtslage eine unbegrenzte Kettenbefristung, egal bei welchem Arbeitgeber, bei Lizenzfußballern zulassen wird. Die Frage ist nur, ob dies auch für Trainer und weitaus schlechter verdienende Hand-, Basket- Volleyballer etc. gilt. Aber das will ja der Gesetzgeber klarstellen...
Bin gespannt.
Nach BAG sind es in der Tat AGB wenn der AG die Klauseln ständig verwendet
Stimmt. Vom AG vorgefasste Verträge unterliegen in aller Regel der AGB-Kontrolle.
Ohne Details zum Fall C.Z. zu kennen, ist alles Spekulation.
Zum Urteil des BAG (Müller): Noch fehlt die Urteilsbegründung mit den entscheidungsrelevanten Details.
Aus der Pressemitteilung des BAG lässt sich entnehmen (Überschrift), dass sich das Urteil auf Lizenzfußballer bezieht. Im Handball gibt es keine Lizenzspieler. Auch könnte das Einkommen eine Rolle spielen. Ich bin auf die Begründung gespannt.
Fest steht indes, dass nach § 14 TzBfG (noch) eine sachgrundlose Befristung bis höchstens zwei Jahre möglich ist.
Spannend...