Durchführungsbestimmungen BWOL, A. 10
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"Vereine, die in diesem Spieljahr an der Jugend-BWOL teilnehmen und gemäß § 49 SpO DHB aus der Meisterschaftsrunde ausscheiden, verlieren ihren Anspruch in der darauffolgenden Spielzeit an Spielen der BWOL der
Jugend A und B teilzunehmen. Sie werden mit einer Geldstrafe, bis zur dreifachen Höhe des Meldegeldes, belegt."
§ 49 SpO DHB betrifft das Ausscheiden wegen dreimaligem Nichtantreten, das gar nicht erst Antreten dürfte da keinen anderen Fall darstellen. Und die Dfb regeln in meinen Augen deutlich, dass der Rückzug dann für die nächste Saison beide Jugenden und sogar beide Geschlechter beträfe, was bei Metzingen ja nicht relevant wird.
Ich finde so einen Rückzug auch eine Sauerei gegenüber den anderen Mannschaften, zumal es ja vor der Runde schon Zweifel gab, ob die überhaupt eine B-Jugend melden. Metzingen wird das Ganze aber wohl nicht sonderlich stören: Die spielen dann nächstes Jahr mit allen A+B-Jugendlichen, die dann noch haben mit den Frauen 2 in der BWOL 