Wie auch immer die Sache Zehnder ausgehen mag: Die Vermutung liegt nahe, dass es mittelfristig nur Verlierer geben wird.
Unterstellt, die Befristungsabrede der Vertragsverlängerung war tatsächlich aufgrund des in den Medien behaupteten Verstoßes gegen die Schriftform unwirksam; dann wäre die Kündigung Zehnders zum 30.06.24 wirksam.
Das ist eigentlich ein sehr einfach zu überprüfender Sachverhalt. Allerdings ist die rechtkräftige Überprüfung aufgrund der Eigenarten des Einstweiligen Verfügungsverfahrens (Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache), gekoppelt mit der (rechtlich fragwürdigen) Vorschrift aus der Spielordnung, dass der Kündigende die Wirksamkeit der Kündigung zu beweisen hat, derzeit faktisch nicht zeitlich nicht oder nur sehr schwer umsetzbar.
Sollte der HCE keine weiteren (der Öffentlichkeit unbekannte) Argumente haben, dürfte Zehnder irgendwann das Verfahren gewinnen. Vielleicht in anderthalb Jahren, nach Durchlaufen der Hauptsacheinstanzen.
Dann stünde der HCE nicht gut da, da er einen ihm zuzurechnenden Fehler auf den Spieler abgewälzt hätte.
Losgelöst von dem aktuellen Fall - ganz allgemein gesprochen - drohen Vereine Spielern gerne damit, deren Ruf zu zu schädigen, falls sie dieses oder jenes tun sollten, was den Vereinen nicht gefällt. Oftmals sind Prozesse gemeint. "Wenn du uns verklagst, spricht sich das in der Szene rum und du bekommst kein Bein mehr an die Erde.", heißt es dann gerne.
Diesen oder ähnliche Sätze habe ich als Anwalt in den vergangenen 20 Jahren sehr oft gehört.
Was dabei vergessen wird: Wenn der Spieler gut ist und sein Vorgehen stichhaltig begründen kann, hindert dies keinen anderen Verein an der Verpflichtung. Aber viel wichtiger: Auch Spieler und Berater tauschen sich regelmäßig über Verhaltensweisen von Vereinen aus und richten für den Fall, dass es mehrere Optionen gibt, ihre Entscheidungen oder Ratschläge danach aus.
Zehnder hat sich in meinen Augen auch unglücklich in Richtung Eisenach geäußert.
Sinngemäß hat er ja gesagt, dass es derzeit auch aufgrund des Trainers ganz toll in ESA ist, er aber zum Ziel habe, der weltbeste Spieler zu werden und CL zu spielen.
Ziele, die realistischerweise in ESA äußerst schwer umzusetzen sind.
In diese Worte eines immerhin schon 24-Jährigen könnte reininterpretiert werden: Bei erster Gelegenheit (z.B. wenn sich ein Spieler bei den Top-Clubs die Hachsen bricht, der Verein ein Angebot macht und der Trainer OK ist) bin ich weg!
Einerseits sehr ehrlich, andererseits erleichtert es mittelfristige Planungen in ESA - zumindest von außen betrachtet - nicht unbedingt.
Der DHB, an dessen Spielordnung die HBL gebunden ist, ist meiner Meinung nach mit der besagten Vorschrift hinsichtlich des Beweises der Wirksamkeit einer Kündigung bezogen auf die Erteilung der Spielerlaubnis europa- und kartellrechtlich auch auf dünnem Eis.
Ich kann mit gut vorstellen, dass diese Regelung einer gerichtlichen Überprüfung hinsichtlich der freien Berufsausübung nicht standhalten würde. Aber auch ein solches Verfahren würde Jahre dauern und müsste erst einmal angestrengt werden.
Irgendwann kämen eventuell auch denkbare (von welcher Seite auch immer) Schadensatzansprüche auf den Tisch...
Wie auch immer es ausgehen mag: Gewinner sehe ich derzeit keine.
Es schreit mehr denn je nach einer Einigung!