TCLIP: Der Arbeitnehmer darf natürlich sein Recht zu arbeiten einfordern. Gibtes in einigen Bereichen durchaus z.B. in der Industrie, wo die Arbeitsprozesse flexibel genug ist. Oft wird nach der Freistellung aber die Arbeit jemanden anderen gegeben und z.B. zwei Cheftrainer zu haben ist einfach nicht möglich. Also gibt es einen Ausgleich der Interessen und eine Vereinbarung über die Stillschweigen vereinbart wird. Je nachdem wieviel in dieser Zeit "passiert", kann das sehr unterschiedlich laufen. Das Arbeitsgericht hat oft auch nicht so klare Gesetzteslagen wie Mord oder vergleichbare Fälle. Kann jedem nur mal empfehlen sich als Laie soetwas anzugucken. Sehr interessanter Bereich.
absolut interessant, gerade auch im Hinblick auf „Profi“sport, siehe damals den Mainzer Torwart, der gegen Befristung geklagt hat.
Freistellungen gehen in der Regel ja mit einer absehbaren Zeit bis zum Vertragsende durch Kündigung einher. Hier haben wir aber einen befristeten Vertrag bis Juni 2025, der auch nicht gekündigt ist. Macht die Sache schon komplexer, zumal nach einem Monat auch in puncto Sozialversicherung alles anders ist.
Sehe durchaus Spielraum für eine erfolgreiche Klage bei völliger Unschuld. Wäre auch ein spannender Fall bis zum BAG.