Beiträge von f21dirk

    Hallo, ich finde es gut, dass hier und nunmehr auch mal laut thematisiert wird, was auf die Vereine/Basis allein wegen der Handball-ID an Zusatzarbeit zukommt
    (nachdem der DHB Ende März beschlossen hat, iSquad nun einzuführen).

    Aber es wurden doch schon so viel an Daten migriert ins neue System (was welche denn?), weil die Piloten/Tester doch schon mit Echtdaten arbeiten/testen.
    Und dennoch müssen sich ALLE nochmals anmelden?

    - Ein Spieler ist mit seinem Bild und persönlichen Daten schon im (Pass-)System und wurde migriert. Was fehlt?
    __Seine Emailadresse? Wofür? War bisher auch nicht erforderlich.
    __Müssen unbedingt noch seine Persodaten/Geburtsurkunde ins System? Bei neueren Pässen musste/wurde die Geburtsurkunde doch sowieso schon mit eingereicht.
    Nun nochmals übertragen? Wozu (Verhältnismäßigkeit)? Der Spieler konnte/durfte bisher doch (ggf. schon jahrelang) schon am Spielbetrieb teilnehmen.

    - Ein Schiri ist mit Bild und persönlichen Daten und Emailadresse schon im System. Was fehlt?
    __Ein Lebenszeichen? Hier bin ich? Zwingend noch sein Perso/Geburtsurkunde?

    - Trainer, Betreuer, lokale Kampfgerichte (die vom Verband Angesetzten sind auch schon mit Personenangaben und Emailadresse im System):
    __Dieser Personenkreis muss scheinbar alles (und erstmalig) eingeben einschl. Foto und Perso. Ok, aber warum? Warum diese Komplettangaben?

    In mehreren Bundesländern beginnen die Sommerferien schon am 29.06. Davor laufen schon die Qualis mit Spielrechten, die zudem für die neue Saison gelten.
    Die Zeit wird eng.
    Es müssen bitte umgehend/sehr zeitnah weitere Infos zur Handball-ID vom DHB/von den Landesverbänden kommen.
    Auch wann die Anmeldemaske zur Verfügung steht.
    Wird es auch zeitnah eine zentrale FAQ zur Handball-ID geben?

    Ich kann mir vorstellen/Wunsch, dass der DHB solche Sachen/Infos schon intern vorbereitet hat
    (z.B. auch schon zu den Qualitätsmerkmalen der Fotos: Ähnlich streng wie bei PassOnline?).
    Nachdem nun der Beschluss zur Einführung gefallen ist, wünsche ich mir eine zeitnahe Veröffentlichung/Infos.


    Ergänzung:
    Können insgesamt nur Personen am Spielbetrieb teilnehmen, die eine Handball-ID haben?
    - Warum muss ein 5. Offizieller = Physio Ausweisdokumente im System hinterlegen, wenn er ansonsten nichts mit zu prüfenden Spielrechten oder Trainerlizenzen zu tun hat?
    - Was ist mit aushelfenden Eltern im Jugendbereich (auf der Bank), wenn der einzige Trainer sich am Samstagmorgen krankmeldet?

    Hallo, eine Nachfrage in die Runde, ob schon tiefergehende Erkenntnisse zur zu beantragenden Handball-ID vorhanden sind.
    In den Tiefen des Internets habe ich z. B. anl. Anmeldemaske gefunden (https://balonmano.isquad.es/afiliaciones/afiliacion_conf.php).

    Ist danach davon auszugehen, dass sich ALLE in den Vereinen
    __NEU und JEDER FÜR SICH, egal ob noch spielender 40jähriger oder erst 10jähriges Kind
    __und das z. B. über 20 Mannschaften im Verein hinweg
    __ sowie alle Trainer/Co-Trainer
    __sowie alle Schiris
    __sowie alle Zeitnehmer/Sekretäre (auch wenn diese als Eltern in den Jugendspielen ihrer Kinder vielleicht nur 2-5mal in der Saison zum Einsatz kommen?)
    __mit Ausweisdokumenten (also Perso oder Reisepass)
    __mit der dazugehörigen „Identifikationsnummer“ des Ausweises
    __und neues aktuelles Foto (auch für Trainer und Zeitnehmer, die solches heute noch gar nicht hinterlegt haben)

    im System hinterlegen müssen,
    auch wenn über das PassOnline-System davon vieles schon im System drin ist (für Spieler, Schiris) und migriert werden könnte?
    (zumindestens bei neueren Pässen wurden diese doch schon mit Geburtsurkunde und Foto gespeichert)

    Oder verstehe ich die ersten Infos zur Handball-ID falsch?

    Woww, das wird aber eine deutschlandweite Datenbank mit vollständigen ID-/Personendaten (einschl. Ausweisdokumenten)!
    Genauso gut wie bei den Krankenkassen oder Finanzamt.

    Hallo, mal zwei Fragen in die Runde:

    Könnte jemand vom Spieler Gidsel hier mal zwei/drei Situationen aus Spielen als Video reinstellen (ich selbst habe keinen Zugang zu den Videos),
    in denen er seine "Pirouette" regelkonform vollführt (zum Betrachten für alle anderen)? Oder ist das Reinstellen von Videoszenen hier nicht erlaubt?

    Könnte jemand Videos zum Nullschritt aus eigenem Anprellen hier reinstellen (gibt es hierzu irgendwo Lehrvideos?),
    damit es "griffiger" wird, wie genau die Schritt- und Fangfolgen erfolgen müssen?
    Der Nullschritt aus eigenem Anprellen kann doch nicht erfolgen, wenn ich den Ball in der Hand habe/hatte.
    Kann ich dann überhaupt schon ein/zwei Schritte verbraucht haben?
    Oder ist das Reinstellen von (Lehr)Vidoes hier nicht zulässig?
    Ich frag nur

    Gruß

    Neue Handball Verbandssoftware iSquad von Toools3oes ab Saison 2026/2027:
    Ist dazu schon etwas mehr bekannt/Genaueres nutzbar?

    Hallo, gem. DHB-Beschluss wird (soll) ab der Saison 2026/2027 die neue Verbands- und Spielsoftware iSquad
    von der spanischen Firma toools3oes auf allen Ebenen deutschlandweit eingesetzt (werden).
    Ist darüber schon etwas bekannt, und zwar für/auf Vereinsebene?
    (außer eine Testdemo zu buchen)

    Gibt es dazu evt. Testzugänge, Testvereine, Mannschafts- und Passverwaltung,
    Software für die Spiele (Zeitnehmer/Sekretäre)

    Oder zumindest Anleitungen/Handbücher?

    Sollte die Software auch in anderen Staaten laufen, müsste so etwas doch irgendwie/irgendwo zu finden sein.
    Hmm
    Hat jemand ggf. schon mehr Infos?

    Hallo,
    eine Nachfrage an die Experten zum letzten Eintrag des Kollegen:
    Wie oder wo sehe/kann ich denn mir anzeigen lassen unter Phönix-PassOnline, welche Spielrechte im eigenen Verein durch tatsächlichen Einsatz
    (Eintrag in SpielBerichtOnline SBO müsste wohl schon reichen) erspielt/belegt wurden?
    Im Moment sehe ich nur
    - für den eigenen Verein, dass das erste Spielrecht belegt ist (aber nicht die "dazugehörige" Mannschaft im Verein), bzw.
    - beantragte/eingetragene Spielrechte für andere Vereine.

    Ich denke mal, gute Trainer lernen

    das Festmachen, d. h. eine Hand zwingend auf den gegnerischen Ball bzw. auf die Wurfhand/auf den Wurfarm (zum Zwecke des Ballgewinns)

    und die andere Hand darf auf den gegnerischen Körper von vorne platziert werden.

    Während das Klammern das „stumpfe“ Umklammern ist ohne Absicht auf Ballgewinn.

    Hier wurde auch schon die Ansicht vertreten (und lautstark von den gegnerischen Eltern und gegnerischem Trainer gegenüber dem Schiri eingefordert),

    es dürfe in der D und E Jugend überhaupt kein Körperkontakt stattfinden (bis hin zum Spielabbruch, Einspruch gegen die Spielwertung und Wiederholungsspiel

    unter Ausschluss der Öffentlichkeit).

    Auch hier wieder: Toll, wenn eine Mannschaft so körperlos verteidigen kann,

    aber woher/woraus wird diese Sichtweise aus dem Regelheft so vehement abgeleitet/eingefordert nur für die D und E Jugend?

    Ich finde es schon krass, wie hier im Forum Mannschaften (und Schiris) dargestellt werden (dürfen)

    wD klammerten wie die Geisteskranken,

    bis hin zu Stoppfouls am gegnerischen Neuner

    von Antihandballern mürbe gemacht zu werden

    Klammeraffentaktik

    eine teutonische Dorfmannschaft (wD)

    dass die deutschen Kartoffeln ihre Gegenspielerinnen aus allen Richtungen ansprangen und sich wie organische Rucksäcke an sie hängten.

    und dann zur Begründung auf die IHF-Regel 8.2c und 8.3 (vom DHB unverändert übernommen; also nicht nur lokale Durchführungsbestimmungen) verweisen,

    verbunden mit dem Hinweis, die überforderten Schiris müssten das konsequent und rigoros unterbinden/progressiv bestrafen.

    Dann erklärt ihr Experten doch bitte einmal der lernwilligen Leserschaft, wieso die Regeln/Sichtweisen NUR in der D- bzw. E-Jugend anzuwenden sind,

    -- und nicht ab der C-Jugend (oder doch?)

    -- und nicht in den Landes- und Oberligen Jugendligen

    -- und nicht im Erwachsenenbereich gelten (oder wird hier bei den großen Vorbildern gar nicht mehr geklammert?
    Gibt es hier keine Stoppfouls schon an der gegnerischen 9m Linie nach Ballverlust?

    -- und nicht in der Bundesliga.

    Ja, es ist kein schönes Handballspiel, nur zu klammern.

    Ich konnte aber noch nicht aufklären, wonach diese IHF/DHB-Regeln nur in der Jugend bis zur Altersgrenze D gelten.

    Und was wurde ich auf meinen Post Nr. 94 heruntergeputzt, all meine Beispiele wären totaler Blödsinn
    und es ändere sich einfach gar nichts unten im Jugendbereich (einfach nur drei Spielrechte, und gut ist),
    anstelle mal den letzten Satz im § 19 Abs. 3 mit guten Beispielen zu erläutern, für alle, die es noch nicht verstanden haben.
    Welche Konstellationen regelt dieser letzte Satz? Nur für Ligen auf Landesebene oder auch auf Kreisebene?
    Zum Vorbeitrag:

    Bei uns in SH gehören 'Regionsligen' zum Kreisbetrieb. Wohin gehört die Regionsoberliga (s. Vorbeitrag)?

    Und nun?

    Irgendwann zu Beginn der Diskussion über die neuen Spielrechte wurde standhaft vertreten, wie toll der DHB doch nun alles geregelt habe. Deutlich und einfach.
    Und es hat gar nicht so lange gedauert, bis schon die Sonderfälle und SonderSonderfälle anfangen, für die man doch bitte bitte eine Sonderregelung und/oder
    Ausnahmeregelung schaffen möchte. Der Mensch ist doch irgendwie nie zufrieden.

    Hallo, das ist ein guter Hinweis, aber

    so ein Antrag auf Festlegung des Erspielrechts ist nach § 19 Abs. 3 Satz 2 letzter Teil eigentlich nur für Zweitspielrechte bei einem anderen Verein (Querverweis auf Absatz 8) vorgesehen.

    Mal sehen, was unsere Passstelle mit so einem Antrag machen wird (oder ich frage mal direkt dort nach).

    Danke

    Können die Experten hierzu ihre Meinung sagen:

    Wir haben im Jugendbereich eine HSG zwischen vier Stammvereinen.

    Einige Mädels der wA möchten/werden auch in einer Frauenmannschaft ihres jeweiligen Stammvereins spielen. Dazu ist (zu gegebener Zeit – geht im Moment noch nicht in PassOnline 3.0) ein sog. Erwachsenenspielrecht im Sinne § 19 Abs. 6a SpO (mit Einwilligung und Attest § 19 Abs. 7 SpO) zu beantragen.

    Dieses ‘Erwachsenenspielrecht‘ ist glaube ich kein eigenständiges/kein 4. Spielrecht, sondern belegt dann ebenso eines der drei Spielrechte für Jugendliche, oder?

    Beim Einsatz in mehreren Mannschaften im eigenen Verein muss man beim ersten Einsatz aufpassen wegen der Vergabe/Zuweisung der Erst-, Zweit- und Drittspielrechte durch tatsächlichen Spieleinsatz (aktiv in SBO), so § 19 Abs. 2 Satz 2 SpO.

    Frage:

    Gilt das also auch (=Zuweisung Erstspielrecht), wenn die wA-Spielerin ihr erstes Spiel in der neuen Saison in der Frauenmannschaft absolviert?

    Ich bin mir dazu nicht sicher, ob andere Regelungen genau das auslösen/bewirken können:

    - Die nächst höhere Altersklasse ist insoweit der Erwachsenenbereich (§ 19 Abs. 5 SpO).

    - Das Erstspielrecht kann in einer Mannschaft……….der nächsthöheren Altersklasse wahrgenommen werden (§ 19 Abs. 2 Satz 3 SpO).

    Was meinen die Experten?

    Mal 'ne Frage:

    Hat eigentlich die Regeländerung zum 01.07.2025 in Regel 15:9 (es geht stets mit einem Freiwurf weiter)
    eine Auswirkung auf unsere Diskussion "Abstandsverletzung in den letzten 30 Sekunden"?


    Handball-Regel 15:9
    In Zukunft wird die Spielfortsetzung bei der Störung eines formellen Wurfs vereinheitlicht.
    Wird die Ausführung eines Wurfs durch einen Abwehrspieler gestört, ist grundsätzlich auf Freiwurf für die Mannschaft in Ballbesitz zu entscheiden.
    Holm: „Wir haben erneut eine Klarstellung, dass das Spiel auch bei Störung eines Einwurfs, Abwurfs oder Anwurfs grundsätzlich mit einem Freiwurf als Spielfortsetzung weitergeht.
    Wird ein Siebenmeter gestört, wird er aber natürlich weiterhin wiederholt.“

    Hallo Kollege gummiball,

    danke für deine Schilderung aus der Praxis.

    Das ist eine Möglichkeit (dein/euer Einwirken auf die Abwehr/Angreifer), das es gar nicht zu Unstimmigkeiten bei

    Abstandsverletzungen in den letzten 30sec (auch über die Folgen: ihr gebt dann immer Rot mit 7m, oder?) kommen kann.


    Damit treten solche Situationen, die ich benannt habe (unter Bezugnahme auf Rheiner), gar nicht in der Praxis bei euch auf:

    Die Regel 8:11a/Guidelines benennen Beispiele, die immer von einem aktiven Stören (erster Wurf/erster Pass) ausgehen.

    Denn dort steht auch:

    Steht ein/e Spieler*in näher als drei Meter an dem bzw. der Werfer*in,

    stört die Ausführung jedoch nicht aktiv, erfolgt keine Bestrafung.

    Die Guidelines führen zudem aus:

    Das „Nichteinhalten des Abstandes“ führt dann zur Disqualifikation + 7m,

    wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden (!) nicht ausgeführt werden kann.

    Dazu Rheiner bei Abstandsverletzung in den letzten 30sec:

    Rot und Strafwurf bei Störung.

    Gar nichts bei keiner Störung.

    Den Beitrag Nr. 6 von Dany finde ich gut.

    Hier würde ich gerne mal eine Frage stellen zum Kommentar zur Regel 2:2 (sog. Siebenmeterwerfen):

    (Zitat) Ist ein 7-m-Werfen entschieden, bevor beide Mannschaften jeweils fünf Würfe in der ersten Runde ausgeführt haben, ist es nicht notwendig, die ausstehenden Würfe auszuführen.(Zitatende)

    Verstehe ich das richtig?

    Schon in der ersten Runde mit den jeweils ersten fünf Spieler kann der Sieger schon bei einem 1:0

    (nach zwei Werfern) feststehen?
    Wozu dann die ganzen Ausführungen mit Runde 1 mit 5 Werfern, dann Runde 2 mit 5 Werfern,

    wenn das Ganze schon mit einem 1:0 nach nur zwei Werfern zu Ende sein kann/zu Ende ist?

    Und was ist, wenn ich aus Runde 1 mit einem Unentschieden/Gleichstand rauskomme? Dann müssen in den weiteren Runden jeweils alle 5 werfen? (weil die "Sonderregelung" nur für die erste Runde gilt)

    Gruß

    Ja Rheiner, so hast du dich ja schon im Beitrag Nr. 2 geäußert (habe ich in meinen Beitrag Nr. 3 mit aufgenommen/zitiert).

    Was aber sind dann für dich Abstandsverletzungen ohne Störung (mit Weiterspielen lassen)?
    - Nach dem Pfiff (und bevor der Ball die Hand des Ausführenden verlassen hat), stürmt ein Abwehrspieler nach vorne: Also ohne Bestrafung?
    - Mein Beispiel oben im Beitrag Nr. 2: Drei Abwehrspieler stehen direkt hinter der Mauer und machen nichts: Also ohne Bestrafung?

    - Was ist mit dem weiteren Beispiel im Beitrag Nr. 4? Der Abwehrspieler steht neben dem Spieler, der nach dem Zupass einen Sprungwurf ausführen soll.

    Nach dem Anpfiff erhält er dann Ball vom Mitspieler.

    Der Abwehrspieler stört dabei nicht die unmittelbare Ausführung des Freiwurfs.

    Als der "Sprungwurf-werfer" den Ball zB bei 11m gefangen hat, "packt der Verteidiger zu".

    Wenn in den letzten 30sec die Abstandsverletzung ausschl. nach der Sonderregelung 8:11a abzuurteilen ist

    (und ein reines passives "Danebenstehen" bei der Freiwurfausführung nicht zu betrafen ist),

    zu welchen Entscheidungen kommst du denn in diesen drei Varianten?

    Oder wie lange (Anzahl Pässe oder Zeit) muss ein bei der Freiwurfausführung zu nahe stehender Verteidiger warten, bis er wieder aktiv werden darf?

    Gruß

    Hallo Dany, das ist alles weiterhin nicht so einfach in der Praxis, wenn man sich in verschiedene Beispiele verläuft.

    Verstehe ich den ersten Teil deiner Antwort (auf mein Beispiel) dergestalt, dass du "meinen drei Abwehrspielern",
    die direkt hinter der Mauer stehen und NICHTS machen,

    zumindest einem von denen nach Regel 8:11a Rot geben würdest und zusätzlich auf 7m entscheidest,

    weil "sie sich einen Vorteil" verschafft haben (auch wenn sie nichts machen als nur so dazustehen gegen die Mauer und nicht den Ball/Werfer blocken/stören)?

    Von einem "nur sich einen Vorteil verschaffen" sagt Regel 8:11a aber nichts.

    Da müsste man wohl den Begriff/die Aktion "der Abwehrspieler stört" eingehender und besser definieren.
    Die Regel 8:11a/Guidelines benennen Beispiele, die immer von einem aktiven Stören (erster Wurf/erster Pass) ausgehen.
    Denn dort steht auch:

    Steht ein/e Spieler*in näher als drei Meter an dem bzw. der Werfer*in,

    stört die Ausführung jedoch nicht aktiv, erfolgt keine Bestrafung.

    Die Guidelines führen zudem aus:

    Das „Nichteinhalten des Abstandes“ führt dann zur Disqualifikation + 7m,
    wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden (!) nicht ausgeführt werden kann.

    Meiner Meinung kann mit "Wurf" nur der eigentliche Freiwurf gemeint sein,

    nicht wenn Spieler "meiner Mauer" zum anderen Mitspieler werfen und dessen Wurf geblockt wird.

    Ansonsten: wieviele Pässe will/muss ich dann warten bis zur Entscheidung, ob "ein Wurf geblockt wurde"?

    Zu deinem Gegenbeispiel habe ich selbst noch keine überzeugende Antwort mit Regelbezug.

    Gruß

    Ich greife das Thema “Abstandsverletzung in den letzten 30 Sekunden“ hier kurz noch einmal in einer Zusammenfassung auf,
    weil der Auffassung vom Kollegen ‚Rheiner‘ im Forenthema >Regelverstöße der 2. HBL 2024/2025<, dort Beitrag Nr. 24
    Falsch.
    Rot und Strafwurf bei Störung.
    Gar nichts bei keiner Störung.
    keiner widersprochen hat
    und formuliere danach noch Fragen.

    Danach müsste man bei einer Abstandsverletzung bei einem auszuführenden Freiwurf u. a. wie folgt unterscheiden:
    1) Freiwurfausführung mit Abstandverletzung im laufenden Spiel
    2) Freiwurfausführung mit Abstandsverletzung in den letzten 30 Sekunden
    3) Freiwurfausführung mit Abstandsverletzung nach Spielende

    (die Variante Freiwurfausführung ohne Abstandsverletzung aber mit Fußabwehr durch den Abwehrspieler lasse ich mal draußen vor)

    Zu 1) Hier befinde ich mich als Schiri im normalen/allgemeinen Bereich der Regel 15:9 (Ausführung von formellen Würfen). Hier müssen keine
    besonderen Voraussetzungen (wie aktive Wurfverhinderung) vorliegen. Die reine Abstandsverletzung reicht für eine progressive Bestrafung.
    Die Bestrafung erfolgt in der Praxis meist mit „böser Blick“, Ermahnung, Verwarnung, 2min bis hin zu Rot wenn 3x2min)

    Gemäß den Bestimmungen der Regel 15:9 Abs. 1 sind Abwehrspieler, die die Wurfausführung stören, indem sie z. B. eine nicht korrekte
    Position einnehmen
    oder diese vor der Ausführung verlassen, zu bestrafen (siehe hierzu auch IHF Guideline zu Regel 2:5 und 8:10c).
    Richtigerweise leitet sich aus den genannten Hinweisen aber ab, dass die Bestrafung entsprechend Regel 16:3, 16:6 oder 16:9 erfolgen muss.

    Eine Verwarnung (Regel 16:1) ist bei einer solchen Aktion schon aus diesem Grund nicht mehr möglich.

    Zu 2) und 3) Hier gilt es zu prüfen, ob die besonderen Folgen der (neuen) Regel 8:11a
    zum Tragen kommen, die andere Regeln „außer Kraft setzen“.

    Zu 3) Hier fand z. B. ein Foul innerhalb der letzten 30 Sekunden statt, jedoch erfolgt die Ausführung erst nach dem Schlusssignal.
    Hier gilt es zu beachten, dass die „Folgen“ der Regel 8:11a (alt 8:10c; Rot und 7m) NICHT zum Zuge kommen.


    Zu 2) (nachfolgend aus anderen Beiträgen zitiert)
    Zitatanfang:
    Bei einer Spielzeit von z. B. 59:36 laufen die letzten 30 Sekunden eines Spiels noch. Insofern kommt bei einer Freiwurfausführung innerhalb der
    Spielzeit die Anwendung der Regel 8:10c (alt) für regelwidriges Abwehrverhalten durchaus in Betracht.

    Allerdings wird nicht jedes regelwidrige Verhalten von den Kriterien der Regel 8:10c erfasst.
    Eine zentrale Bedingung ist, dass die Aktion eines gegnerischen Spielers die Wurfausführung der angreifenden Mannschaft verzögert oder behindert.
    In dieser Frage ist es regeltechnisch von entscheidender Bedeutung, ob durch die Abstandsverletzung die Wurfausführung der angreifenden Mannschaft
    verzögert oder behindert wurde
    .
    Da es hierzu in der Vergangenheit zu fehlerhaften Interpretationen durch die Schiedsrichter gekommen war, wurden die Bestimmungen mit den 2019
    erlassenen Guidelines leicht modifiziert
    .
    Vor der besagten Korrektur endete die Anwendung der Regel 8:10c, wenn der Ball wieder im Spiel war.
    Gemäß Regel 15:2 Abs. 1 ist dies der Fall, wenn der Ball die Hand des ausführenden Spielers verlassen hat.
    Ab 2019 können die Bestimmungen der Regel 8:10c (neu 8:11a) auch angewendet werden, wenn ein Wurf ausgeführt,
    aber von einem Spieler geblockt wird, der zu nah steht und den Wurf aktiv verhindert bzw. den Werfer bei der Wurfausführung stört.

    Ein aktives Verhalten liegt vor, wenn der zu nah stehende Spieler seine Position nutzt, um den Wurf zu blocken bzw. einen Pass des Werfers abzufangen.
    Keine Bestrafung erfolgt jedoch, wenn ein zu nah stehender Spieler die Wurfausführung nicht aktiv stört.

    Ein klassisches Beispiel hierfür: Der Werfer passt den Ball ungehindert zu einem Mitspieler.
    Zitatende

    Hier in diesen Fällen meiner Nummer 2) ist wichtig, dass es zu einer aktiven Störung gekommen sein muss,
    um die Folgen des 8:11a auszulösen
    (entweder ja oder nein. Bei nein sieht die Regelung 8:11a keine Bestrafung vor, also auch nichts im Sinne Regel 15:9).
    Die „einfache“ Abstandsverletzung wie in der Spielzeit bis 59:30 reicht allein nicht (mehr) aus.
    Und da die Regel 15:9 durch die Sonderregelung Regel 8:11a in/für die letzten 30 Sekunden überlagert/außer Kraft gesetzt wird,
    kann man eine „einfache Abstandsverletzung nicht (mehr) mit 2min und Freiwurfwiederholung bestrafen.

    In diesem Sinne verstehe ich das Statement vom Kollegen Rheiner mit
    Falsch.
    Rot und Strafwurf bei Störung.
    Gar nichts bei keiner Störung.


    Und nun noch zu meiner Frage (Ausführung noch innerhalb der letzten 30 Sekunden):
    Oft stehen die Angreifer zu zweit/zu dritt an der Freiwurflinie und bilden eine „Mauer“.
    Einer soll noch schnell einen Sprungwurf in den letzten 30 Sekunden machen.
    Der Freiwurf ist schon ausgeführt, wenn der Ball die Hand verlassen hat (und die Abwehr darf sich dann vorwärtsbewegen).
    Das Rückwärtsgehen der Mauer (um noch mehr Raum zu verschaffen) ist nicht Bestandteil der Freiwurfausführung.

    Wenn sich jetzt drei Abwehrspieler (sogar noch vor dem Anpfiff) „direkt hinter der Mauer bei 8,5m hinstellen und nichts Aktives machen
    (sondern nur um das Rückwärtsstreben der Mauer zu verhindern und den Werfer auf Distanz zu halten.
    Die anderen drei bleiben bei 6m stehen und versuchen den Wurf zu blocken),
    dann haben die ersten drei die Freiwurfausführung nicht aktiv behindert (der Ausführende konnte den Freiwurf ungehindert zum Mitspieler passen)
    und es findet bei einer derartigen Abstandsverletzung innerhalb der letzten 30 Sekunden KEINE Bestrafung statt.
    Richtig???

    Hallo, darf ich an die Ausführungen im Beitrag #92 anknüpfen und fragen, ob ich den § 19 Abs. 3 richtig verstehe/auslege

    (Einsatz nur im eigenen Verein)?

    (3) Das Zweit- und Drittspielrecht kann wahrgenommen werden:

    a) im Erstverein,

    b) im Zweitverein in der eigenen Altersklasse

    c) im Zweitverein in der eigenen Altersklasse

    d) im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse

    e) im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse

    Das Zweit- und Drittspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandesbzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.

    Wie ist nun der § 19 (3) zu lesen?

    Für mich besteht der § 19 Abs. 3 aus zwei Sätzen, wobei Satz 1 fünf Unterpunkte hat

    (keiner der ersten vier “Unterpunkte endet mit einem Punkt“).

    Folglich bezieht sich der Satz 2

    - mit seinen beiden Varianten auf alle (Unter)Punkte des Satzes 1

    - und die Ausnahme gilt für beide Varianten.

    Ich schreibe den Satz 2 mal so:

    Zitat:

    Das Zweit- und Drittspielrecht kann

    - nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes

    - bzw. nicht in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden,

    es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.

    Zitatende

    In der Variante 19(3) Satz 1 Buchst. a ist die Altersklasse bzw. die Liga (zunächst) „egal“

    wird aber eingeschränkt durch 19(3) Satz 2

    Beispiel: eine Spielerin wD darf (grundsätzlich) in der wD1 und wD2 spielen

    Beide Mannschaften dürfen aber nicht in derselben Liga Kreisklasse spielen

    Aber zulässig, wenn die wD1 in der Kreisklasse1 und die wD2 in der Kreisklasse 2 spielen.

    (...unterschiedliche Staffeln derselben Spielklasse...)

    Liege ich mit meiner Auffassung zur Spielerin der wD bzw. zur Lesart des § 19 (3) Satz 2 richtig?

    Und was gilt, wenn die beiden Mannschaften eine in der Liga Kreisklasse bzw. Kreisliga spielen?

    Das müsste doch auch gehen, oder?

    Und über allem steht dann noch der § 55 (Festspielen in der höheren Mannschaft)

    Soweit meine Spielerin wD ihr Zweit- und/oder Drittspielrecht im eigenen Verein in anderen Altersmannschaften

    (also die Spielerin wD spielt auch in der wC mit Zweitspielrecht) ausübt/erspielt/festlegt,

    spielt sie ja sowieso nicht in der gleichen Altersklasse.

    Die anderen Varianten b-e beziehen sich auf Spieleinsätze in einem Zweitverein.

    Danke für euere Unterstützung/Aufklärung.

    Hallo, oh man, eine sehr hitzige Debatte.

    Ich konnte mir bisher die Szene nicht anschauen (habe keinen Sportlongue-Zugang oder dgl).

    Hat jemand einen frei zugänglichen Link?

    Im Nachgang zu den Beitragen Nr. 6 und 8 des Kollegen Veteran:

    Wenn also vom Feldschiedsrichter ein Angreiferfoul VOR dem Ballwurf/Torerfolg gesehen und geahndet werden sollte,

    - dann kann das nachfolgende Tor nicht zählen (hat Torschiedsrichter vorher nicht erkannt/nicht so wahrgenommen;

    ist auch nicht primär sein Beobachtungs- bzw. Entscheidungsbereich),

    - dann kann das zunächst gegebene Tor wieder rückgängig gemacht werden (ich kann mir vorstellen, dass die Schiris das auch so untereinander besprochen/abgestimmt haben)

    - dann muss es mit Freiwurf weitergehen.

    Sollten sich die beiden Spieler NACH dem Foul noch “beharkt haben“, bekommen sie eben noch jeweils eine 2min Strafe.

    Das ändert aber nichts an der zeitlichen Reihenfolge der Ereignisse und dem zu gebenden Freiwurf.

    Dann geht es für den ausführenden Freiwurf noch um den zutreffenden/zu tolerierenden Ausführungsort. Dazu zitiere ich aus der Regel 13:6:

    “Ungeachtet vorstehend festgelegter grundsätzlicher Bestimmungen darf ein Freiwurf niemals im eigenen Torraum oder zwischen Freiwurf- und Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft ausgeführt werden. Müsste er nach den vorstehenden Absätzen eigentlich dort ausgeführt werden, so ist Ausführungsort die nächstgelegene Stelle außerhalb des eigenen Torraums bzw. der Freiwurflinie der gegnerischen Mannschaft.

    Kommentar:

    Wie tolerant die SR bei der Frage des Ausführungsorts für einen Freiwurf sein sollten, hängt von der Entfernung zum Tor der nicht ausführenden Mannschaft ab. An deren Freiwurflinie muss die Ausführung grundsätzlich genau an der Stelle des geahndeten Regelverstoßes erfolgen. Je weiter aber der Ort des Regelverstoßes von der Freiwurflinie der abwehrenden Mannschaft entfernt ist, desto toleranter sollten die SR sein, was den Ausführungsort angeht.“

    Hierzu meine ich gibt es auch eine Frage/Situation im RFK, wo der Torwart bei einem von ihm ausgeführten Freiwurf noch mit einem Bein im Kreis steht.

    Diese Ausführung sei zu tolerieren (kann ich aber nicht finden/benennen).

    Ohne die Szene selbst gesehen zu haben, verstehe ich nicht, warum man hier sich so daran “festbeißt“, es habe ein Abwurf stattgefunden.

    Das Tor zählt nicht (und sollte nicht zählen).

    Kann es sich nicht ebenso “nur“ um einen falschen Freiwurf-Ausführungsort handeln (den die Schiris offenbar zu großzügig toleriert haben;

    bedingt durch die 2min Strafen war das Spiel sowieso unterbrochen/Spielzeit stand. Konter mit Vorteil nicht möglich.

    Also war der Freiwurf "irgendwo" dort auszuführen mit Wiederanpfiff, wozu der Torwart nicht zwingend hätte wieder eingewechselt werden mußte),

    auch wenn der eingewechselte Torwart scheinbar einen Abwurf für sich angezeigt hat?

    Wer kann mir die Szene zur Verfügung stellen?

    Ja, genau das meine ich:

    Variante_1: Ich bekomme den Ball in der Luft fremd zugespielt und lande zB mit beiden Füßen gleichzeitig = Nullschritt (Landung mit beiden Füßen gleichzeitig zählt nicht als Schritt)

    (kennen wir schon lange; wie bisher)

    Variante_2: NEU, nun kann ich mir den Ball im Prellen "selbst in der Luft zuspielen", lande mit beiden Füßen, und das soll nun ebenfalls kein Schritt sein.

    Oder wie ist das zu verstehen?
    Kann irgendjemand im Training mal diese Variante aufnehmen (mit Zustimmung der Beteiligten) und hier zeigen/hochladen?

    Thanks