Beiträge von f21dirk

    Hallo,

    darf ich den Kollegen Florian einmal bitten, seine Übersetzungen im ersten Beitrag zu überprüfen?


    Zu Regel 5.4: Was ist mit 'Spielraum' gemeint? Der Torwart verlässt mit dem Ball (den er unter Kontrolle hat? oder doch nicht,

    weil er ja gerade keine Körper und/oder Ballkontrolle hat) den Torraum und darf "den Ball wieder in den Spielraum spielen".

    Hm, was ist denn in diesem Zusammenhang mit dem Spielraum gemeint? Das Spielfeld?


    Zu Regel 10.3.b: Ist hier nicht der Anwurf aus dem Anwurfbereich (schnelle Mitte) gemeint?

    Oben im Text steht viermal Abwurf.

    Gruß

    Hallo, vielleicht darf ich ebenso meine Meinung (und Verständnisfragen) einbringen.


    1) Das IHF-Regelheft datiert vom 01.03.2025 und soll (mit den gelb markierten Änderungen erst)

    zum 01.07.2025 in Kraft treten. Gibt es aus den Beratungen zu den neuen Regelungen denn nicht Vorlagen/Erklärungen/Eingaben der nationalen Verbände mit Begründungen oder dgl.?


    2) Regel 8.8 d,e - Herabstufung auf 2min: Ich finde das ein sehr schlechtes Signal, nur noch 2min zu geben. Sowohl der 7m Werfer als auch der Freiwurf-Werfer müssen sich ihr Verhalten zurechnen lassen. Man stelle sich vor, beim Freiwurf nach dem Schlusssignal „brettert“ der Werfer voll drauf gem. dem Motto: Abwehrspieler ducke dich weg / ich halte jetzt voll drauf / die etwaigen 2min sind mir doch egal / ich will/muss unbedingt noch ein Tor werfen.


    3) Regel 7.3 verlängerter Einleitungssatz (vom Kollegen Florian Bsn tituliert als “0-Schritt nach Dribbling möglich“


    3a) Textlich sieht das Ganze so aus:


    7:3 sich mit dem Ball höchstens 3 Schritte zu bewegen (13:1a).


    7:3. take a maximum of 3 steps with the ball (13:1a) after receiving the ball from another player or catching the ball after bouncing. If a player receives or catches the ball while his feet have no contact with the floor, putting one foot or both feet simultaneously down on the floor is not counted as a step.


    Regel 7.3. Es ist erlaubt, maximal 3 Schritte mit dem Ball zu machen (13:1a), nachdem er den Ball von einem anderen Spieler erhalten oder nach dem Aufprall gefangen hat. Wenn ein Spieler den Ball erhält oder fängt, ohne dass seine Füße den Boden berühren, wird das gleichzeitige Absetzen eines Fußes oder beider Füße auf dem Boden nicht als Schritt gewertet.



    3b) Wahrscheinlich bin der Einzige, der die neue Regelung nicht mit dem hier skizzierten Ergebnis nachvollziehen kann. Dennoch traue ich mich zu fragen:

    Wir haben doch „hundert“ Jahre gelehrt und gepfiffen, dass man sich nicht selbst in den Nullschritt bringen kann. Und der übersetzte Text spricht weiterhin von >>den Ball erhält oder fängt, ohne dass seine Füße den Boden berühren<<.

    Soll es sich dabei (erhalten bzw. fangen) künftig nicht mehr ausschließlich um ein Zuspiel von einem Mitspieler handeln (müssen)?

    Ich laufe mit dem Ball prellend/dribbeln über das Feld und kann dabei zu einem Nullschritt kommen.

    Der Kolleg Florian spricht sogar von Genau. Du kannst mit einmal Prellen also ziemlich einfach auf 9-10 Schritte (4+1/2+4) kommen.


    Könnte das bitte einer noch einmal erklären? Danke

    Hallo, ich möchte ein weiteres (zugegebenermaßen sehr theoretisches, aber vielleicht in den unteren Ligen durchaus häufiger vorkommendes) Thema ins Forum einbringen, auch wenn einige nach dem Lesen vielleicht sagen werden: Hast du ansonsten keine Probleme an der Basis.



    Die Fragestellung ist, ob man sogar mehrere Spieler zugleich als Offizielle in den Spielbericht (SBO) eintragen darf.



    Ausgangslage:

    1) Mannschaft B reist mit „nur“ aktiven Spielerinnen (insgesamt zwölf) zum Auswärtsspiel an. Es gibt keine,n Offizielle,n.


    2) Da Keine/Keiner doppelt eingetragen werden soll/darf, wird vor Spielbeginn in SBO im Freifeld der Hinweis eingetragen,
    dass die Spielerin Nr 11 zugleich als Offizielle MV A fungiert. Alle vier Felder/Zeilen in SBO für die Offiziellen bleiben leer.
    (macht ihr das in eurem Verein/Verband auch so oder gibt es andere Verfahrensweisen?)


    3) Vor dem Spielbeginn erfolgt eine „Beratung/Hinweis/, dass nach dem Regelwerk/DFB nur ein Offizieller
    (egal welcher der max. vier) das TTO beantragen darf/muss. Dem Grunde nach sind die Spielerinnen selbst dazu nicht berechtigt.
    Das ist der Spielerin Nr 11 auch bewusst/bekannt. Solange sie auf der Bank sitzt, kann sie es ja auch selbst machen.
    Und wenn sie spielt, wird sie kurz zur Bank kommen, die grüne Karte nehmen und das TTO beantragen.


    4) Nun kommt die Diskussion/der Vorschlag auf, die beiden Torhüterinnen ebenfalls als Off B und Off C variabel einzutragen.
    Eine der Torhüterinnen sitzt immer auf der Bank, um das TTO regelgerecht zu beantragen, sodass die Spielerin Nr 11 durchweg auch spielen kann.


    Fragen:

    Kann man mehrere Spielerinnen als Offizielle eintragen?

    Spricht regeltechnisch etwas dagegen?



    (für die „Kopfschüttler“: Ja, natürlich kann man absprachegemäß auch das Beantragen eines TTO
    durch die anderen Spielrinnen realitäts- bzw. praxisnah zulassen.)

    Und hier noch jemand mit seiner Meinung zu den „Klarstellungen“:


    - Rot bei Kopftreffer nur noch nach Spielende halte ich auch für „Blödsinn und ungerecht“


    - Klarstellungen zu Wechselfehler: Hier bleibt das Dilemma: Wann haben wir als ZS denn vorher auf Wechselfehler entschieden?

    Nach eigenem Gutdünken?

    Warum soll es mit der Klarstellung denn schlechter/zweifelhafter geworden sein.


    - Passiv erst wenn Ball gefangen: Wurde hier zwischen „alt“ und „neu“ schon ausformuliert/erklärt.

    Mir selbst war das „Wegwerfen bis hin in die eigene Hälfte“ noch nie so deutlich.


    Ausgehend vom DHB-Schiriportal (Bericht: Das leere Tor und wann es keinen 7Meter gibt) habe ich daraus für mich

    sogar eine „Handlungsempfehlung“ entwickelt. Hoffentlich habe in den DHB-Bericht so richtig verstanden.


    Ausgang:

    Angreifer-Mannschaft spielt mit sieben Feldspielern (ohne Torwart)

    Passives Spiel ist angezeigt.

    Der fünfte Pass wird angenommen. Schiri pfeift

    Bisher angreifende Mannschaft möchte unbedingt den Wurf auf ihr leeres Tor verhindern.

    Was macht der (bisherige) Angreifer_A6, der den fünften Pass gefangen hat?


    1) Aus dem normalen Spiel heraus

    a) (Bisheriger) Angreifer_A6 legt den Ball zunächst ordnungsgemäß nieder

    (Bisheriger) Abwehrspieler_B6 nimmt den Ball schnell auf und will aufs leere Tor werfen

    (Bisheriger) Angreifer_A6 klammert ihn / verhindert den direkten Wurf

    Folge:

    2min für (bisherigen) Angreifer_A6

    7-Meter für (bisherigen) Abwehrspieler_B6


    b) (Bisheriger) Angreifer_A6 legt den Ball nicht nieder (wirft ihn ins Seitenaus)

    Damit sind die Voraussetzungen für einen Wurf aufs leere Tor “zerstört“

    Folge:

    Dennoch/wiederum 2min Strafe für (bisherigen) Angreifer_A6

    Aber nun gibt es nur einen Freiwurf

    ____________________________________________________________________________

    ““Handlungsempfehlung für Spieler:

    Ball lieber wegwerfen anstatt den Werfer zu attackieren !!!???

    2min bekommst du sowieso(wegen Wegwerfen), vermeidest dadurch aber einen zusätzlichen 7-Meter““ !!!??

    ____________________________________________________________________________


    2) In den letzten 30 sec der jeweils zweiten Halbzeit

    a) (Bisheriger) Angreifer_A6 legt den Ball zunächst ordnungsgemäß nieder

    (Bisheriger) Abwehrspieler_B6 nimmt den Ball schnell auf und will aufs leere Tor werfen

    (Bisheriger) Angreifer_A6 klammert ihn / verhindert den direkten Wurf

    Folge:

    Rote Karte für (bisherigen) Angreifer_A6

    7-Meter für (bisherigen) Abwehrspieler_B6


    b) (Bisheriger) Angreifer_A6 legt den Ball nicht nieder (wirft ihn ins Seitenaus)

    Damit sind die Voraussetzungen für einen Wurf aufs leere Tor “zerstört“

    Folge:

    Dennoch/wiederum Rote Karte für (bisherigen) Angreifer_A6

    Hier nun aber 7-Meter Wurf (s. Beitrag vom 09.09.2024_unter Fazit)


    Problem:

    Nach den Sachverhalt vom 09.09.2024 befand sich das Spiel aber 9 Sekunden vor Schluss.

    Warum war der gegebene 7-Meter dann doch falsch???



    Und da mehrere Kollegen mit den letzten Neuerungen nicht zufrieden sind,habe ich auch noch etwas:

    Die neue Schnelle Mitte mit dem Anwurfkreis.

    Mit der Einführung hatte ich gemeint: Hier wird etwas (nachträglich) legalisiert, was vorher schon praktiziert/toleriert wurde

    (der Anwerfer steht nicht korrekt).

    Da aber 85-95% der schnellen Mitte aus dem Spiel weiterhin nicht zutreffend ausgeführt werden (weil die Mitspieler doch schon losrennen), sollte man die schnelle Mitte abschaffen und nach einem Tor den Ball mit einem angepfiffenen Abwurf wieder ins Spiel bringen. Ist meine Meinung.

    Gruß

    Hallo, vielleicht darf ich mich als Initiator dieses Themas nochmal zu Wort melden
    (danke für die vielen Beiträge/Meinungen).


    Nach meiner Meinung (s. mein Post #3) begeht der 7m-Wefer keine Regelwidrigkeit,

    wenn er unmittelbar nach seinem Kreiseintritt diesen sofort auf direktem Weg

    (dort wo er eingetreten ist) wieder verlässt.


    Der Spieler ist damit wieder „im Spiel“ und darf den abprallenden Ball wieder aufnehmen

    für den Nachwurf. Für eine Vorteilsannahme/Regelwidrigkeit fehlt mir ein Regelbezug.


    Was sollte denn der 7m-Werfer (oder ein Spieler läuft allein einen Konter, wirft, betritt den Kreis
    und geht sofort wieder raus) machen, wenn er nach dem Kreiseintritt direkt wieder ins Feld zurückgeht?
    Wann, wodurch soll er dann wieder aktiv werden dürfen?
    Zeit? Soll er 2 oder 10 Sekunden warten müssen?
    Oder bleibt ihm nur die Möglichkeit,ohne Ball ins eigene Feld zurückzulaufen?


    Oft bleiben die Mitspieler oder Abwehrspieler gar nicht mehr am 9m Kreis stehen und „decken den 7m-Abpraller ab“.

    Solches sehr oft auch bei einem Konter, wenn die Abwehr „nicht hinterherkommt“

    (die Abwehr läuft sehr wohl schnell zurück, aber nur bis zur Mitte, um sofort bereitzu sein für die folgende schnelle Mitte).


    Also stehen Abwehrspieler oft gar nicht in räumlicher Nähe bei 6m oder 9m zum Werfer.

    Also wem gegenüber sollte sich der Werfer (in Meter oder in Sekunden?) in einen Vorteil begeben haben?

    Der vom Torwart gehaltene Ball rollt Richtung Spielfeld und bleibt (wegen der Backe) bei 6,50m oder 8,0m einfach liegen.

    Der Werfer steht daneben und darf den Ball nicht aufnehmen?

    Muss er auf Mitspieler warten, die den Ball aufnehmen müssen/dürfen?

    Oder kann der Torwart in aller Ruhe zum Ball bei 6,5m oder 8,0m gehen, um ihn aufzunehmen (weil der Werfer darf es nicht)?


    Alle diese Varianten habe ich noch nicht gesehen (und selbst auch nicht so gepfiffen).


    Ich teile daher weiterhin nicht die Auffassung, dass auf Abwurf zu entscheiden ist

    (immer, wenn der Werfer ordnungsgemäß direkt wieder rausgeht und den Ball nicht im Kreis berührt oder aufnimmt)

    Ja genau, um diesen Ablauf geht es.


    Während vor "50 Jahren / zu meiner Zeit" der Spieler hinten über die Torauslinie das Feld verlassen musste, um über die Seitenauslinie wieder aufs Spielfeld zu gelangen, vertrete ich heute die Auffassung, dass ein Spieler, soweit er auf direktem Weg wieder aus dem Kreis rausgeht, wieder "spielberechtigt" ist.

    Varianten:

    a)

    - Der 7m Wurf wird korrekt ausgeführt (Ball aus der Hand Richtung Torwart)

    Dabei gelangt der Spieler jedoch in eine Vorwärtsbewegung, sodass er mit einem Fuß im Kreis steht.

    - Der Torwart hält den Ball, welcher Richtung Spieler zurück rollt.

    - Der Spieler geht auf direktem Weg ins Feld zurück, ohne sich einen (räumlichen) Vorteil zu verschaffen.

    Er drängt/schubst auch keinen Abwehrspieler weg.

    - Außerhalb des 6m Kreises nimmt er den Abpraller auf und macht den Nachwurf ins Tor.

    Meiner Meinung nach alles zulässig und korrekt, also Tor.


    b) Ähnlich bei einem Konter

    - Spieler läuft seinen Konter, wird nicht verfolgt

    - Wirft, betritt den Kreis, Torwart hält

    - Geht schnell auf direktem Weg (dort wor er abgesprungen ist/wo er in den Kreis gelangt ist. Läuft nicht dem Ball im Kreis hinterher) wieder ins Feld zurück und nimmt den Abpraller auf. Weiterhin kein Abwehrspieler weit und breit.

    Auch hier meine ich alles korrekt und Tor.


    Die konkrete Szene von Timo Kastening kenne ich im Moment nicht.

    Soll aber alles korrekt im Sinne meiner Ausführungen gewesen sein.


    Daher Frage an mich/euch: Was war denn falsch und führte zum Abpfiff?

    Danke und Gruß

    Hallo und guten Morgen,


    darf man hier im Forum um eine Video-/Spielsequenz bitten?


    Ich wurde im kleinen Kreis um Stellungnahme gebeten (ohne die Szene zu kennen).


    Im BL-Spiel von Melsungen gegen Wetzlar soll/hat Timo Kastening einen 7m verworfen, wobei ihm der Nachwurf abgepfiffen wurde. Frage warum?



    Würde mir jemand diese Szene zur Verfügung stellen? Danke


    Gruß

    Hallo an die Regelexperten, sicherlich könnt ihr mir mit Auskünften und guten Ratschlägen weiterhelfen.

    Es geht um das Thema Regel 8.9e: Der Freiwurfausführende wirft einem Abwehrspieler direkt ins Gesicht.


    Zunächst zur analogen (?) Regel 8.9d (direkter Kopftreffer beim Torwart):

    Früher „in meiner Jugend“ galt die Divise: Wenn der Torwart nicht fest steht wie eine deutsche Eiche, dann ist nicht zu bestrafen.

    Heute dürfte die gefestigte Ansicht bestehen, dass sehr wohl noch ein torwarttypisches Abwehrverhalten erlaubt ist (und dennoch gibt es Rot für den Werfer).


    Wie sieht es jetzt bei einem Abwehrspieler aus (Abwehr steht zutreffend mit 3m Abstand)?

    - Ich meine, dass immer noch der Grundsatz gilt, dass der Abwehrspieler beim/gegen den Wurf nicht hochspringen darf

    (ohne selbst dafür einen Regelbezug benennen zu können).

    - Während im Spiel manchmal der Überraschungswurf versucht wird,

    - gibt es die „Gegenüberstellung Werfer-Abwehr“ typischerweise zum Ende der Halbzeit bzw. Spielzeit. Dabei versucht der Werfer

    a) entweder „durch die Abwehrarme“ zu werfen

    b) oder seitwärts vorbei (Stichwort: Prandis Wunderwurf)


    Gibt mir doch bitte einmal eure Hinweise/Bespiele/Fundstellen zu den Situationen,

    was ein Verteidiger zu a) oder b) noch darf oder auf keinen Fall mehr darf

    und dabei leider einen Kopftreffer einstecken muss (bis hin zur Wurfwiederholung)

    (oder eben Rote Karte gegen den Werfer).


    Gibt es auch -analog zum Torwart- auch ein „noch zulässiges abwehrtypisches Verhalten“?

    Tippen von einem Fuß auf den anderen?

    Hochspringen?

    Hochstellen auf die Zehenspitzen?

    Seitausfallschritt (Kopf geht mit nach unten) wie es auch der Werfer versucht?


    Bin gespannt auf eure Antworten. Danke

    Hallo,

    so ist es in einem Forum: Man kann Fragen an die Sportskolleginnen und Sportskollegen stellen und enthält Antworten/Meinungen, die nicht immer „deckungsgleich“ sind. So auch hier.


    Ich fasse die Antworten aus meiner Sicht für mich mal zusammen:


    1) Nein, unmittelbar nach der ersten Einwurfentscheidung und während der „Sachverhaltsaufklärung“ bis hin zur Änderung der Einwurfentscheidung hatte der Schiri das Spiel NICHT unterbrochen (war nun mal so).


    2) Aus meiner Sicht macht es keinen Unterschied für die Änderung der Einwurfrichtung, ob das Spiel nun unterbrochen war oder nicht (solange der Einwurf noch nicht ausgeführt worden war).


    Meinungen:

    3) Die eine Meinung (Sportskollege Beuger) betrachtet/entscheidet die Sache ganz chronologisch:

    - Zunächst war/bestand die Einwurfentscheidung zugunsten Mannschaft B

    - Dann/damit wechselt Mannschaft B zulässigerweise aus

    - Erst danach kommt es zur Änderung der Einwurfentscheidung. Dadurch wird der zulässige Wechsel im Nachherein NICHT zu einem unzulässigen Wechsel.


    4) Die andere Meinung (Sportskollege Hagi63) geht dagegen davon aus, dass auf Grund der „unsicheren“ Entscheidungslage (laute Proteste gegen die erste Einwurfentscheidung) Mannschaft B „noch nicht“ hätte wechseln dürfen. Also Wechselfehler mit Bestrafung.



    5) Ich lasse das mal als Zwischenergebnis für mich so stehen, möchte dem Fall aber weitere Gesichtspunkte (hätte hätte hätte) und Fragen anfügen:

    a) Hätte der Schiri unmittelbar nach seiner ersten Einwurfentscheidung (und VOR dem Wechsel) das Spiel unterbrochen, weil er sich auf Grund der Proteste unsicher war, hätte es die „Wechselproblematik“ nicht gegeben (Regel 4.4 Kommentar)

    b) Frage: Wie lange kann/darf der Schiri seine Entscheidung noch revidieren?

    Ich kenne die Regel, dass der Schiri bei einem Torerfolg das Tor/seine Entscheidung bis zum erfolgten Anpfiff in der Mitte noch zurücknehmen kann.

    Was gilt beim Freiwurf bzw. Einwurf, die üblicherweise/zunächst ohne Pfiff ausgeführt werden (Ball damit wieder im Spiel)?

    Was wäre gewesen, wenn?

    Die Verteidigerin B6 hat sich wohl (wegen der Proteste) nicht getraut, nach der ersten Einwurfentscheidung zu Gunsten ihrer Mannschaft den Einwurf sofort auszuführen (zumal sie wusste, dass sie den Ball zuletzt berührt hatte).

    Der Schiri hatte das Spiel NICHT unterbrochen.


    Was wäre gewesen, hätte B6 den Einwurf sofort ausgeführt und den Ball wieder ins Spiel gebracht (Fakten schaffen). Hätte der Schiri dann auch noch seine Einwurfentscheidung revidieren können?

    Und damit hätte sie auch „vermeiden“ können, dass es bei ihrer Kollegin zu einem Wechselfehler kommen konnte?

    (Geht in diese Richtung auch der letzte Satz des Beitrags des Kollegen Hagi63???)

    Folgende Regelfrage an die Regelexperten (Spiel einer wB vom Wochenende)


    Vorab: Gem. Kommentar zur Regel 4.4 darf eine B-Mannschaft nur im Angriff wechseln


    Sachverhalt:

    1) Mannschaft A spielt von links nach rechts. In Angriffsrichtung befinden sich die Auswechselbänke (und Kampfgericht) auf der rechten Seite.


    2) Mannschaft A befindet sich im Angriff.

    Der Schiedsrichter befindet sich auf der rechten Angriffsseite.

    a) Im Kampf um den Ball auf der linken Seite zwischen Angreiferin A1 und Verteidigerin B6 gelangt der Ball ins Seitenaus.

    Der Schiedsrichter entscheidet mit Handzeichen 7 auf Einwurf zugunsten von Mannschaft B


    b) Das sieht auch die Verteidigerin B2 auf halblinks und rennt zur Auswechselbank („Spezialistenwechsel“; macht Mannschaft B so bei jedem Angriff).

    Spielerin B7 kommt aufs Feld


    c) Zugleich gibt es „Proteste“ wegen der Einwurfrichtung durch Spielerinnen, die Bank A und die Zuschauer.


    3) Zur eindeutigen Aufklärung des Sachverhalts begibt sich der Schiedsrichter zum „Ort des Geschehens“ und befragt die Spielerinnen.
    Abwehrspielerin B6 sagt wahrheitsgemäß (Fairplay) aus, sie habe den Ball zuletzt berührt.


    4) Daraufhin ändert der Schiedsrichter seine Entscheidung zugunsten Mannschaft A und zeigt nunmehr per Handzeichen 7 In Richtung Tor Mannschaft B.


    5) Daraufhin unterbricht der Zeitnehmer das Spiel (hält Zeit an), hupt mit dem Signalhorn und das Kampfgericht winkt den Schiedsrichter heran.

    Der Zeitnehmer erklärt dem Schiri, aufgrund des (nunmehrigen) Einwurfs für Mannschaft A habe die Mannschaft B einen Wechselfehler begangen.

    Es kommt zu einer 2min Strafe gegen Mannschaft B.

    Das Spiel wird mit Pfiff und Einwurf für Mannschaft A fortgesetzt.


    6) Wie sehen die Regelexperten diese Entscheidung?

    a) Kann man das regeltechnisch richtig auflösen (richtige 2min Strafe)?

    b) Oder müsste man das „regeltechnisch Fairplay“ auflösen: Wenn der Schiri seine erste Entscheidung „zurückdreht“,

    dann müsste auch Mannschaft B ihre Auswechselung straffrei „zurückdrehen“ können?


    Gruß

    Ein sportliches Hallo in die Runde.


    Ich finde die Ausführungen vom Kollegen ‚ciemalla‘ hochinteressant (dickes Lob für die Arbeit und den ausführlichen Bericht an der verlinkten Stelle), zumal wir doch eigentlich nach dem (bundeseinheitlich) vorgeschriebenen Konzept des DHB spielen sollen/sollten.

    Im nördlichen Schleswig-Holstein wird im E-Bereich überwiegend auch in der Variante zwei Halbzeiten (2x 3gegen3 und dann übers ganze Feld, mit Penalty, und abgehängten Tore im Ligabetrieb gespielt.


    Vielleicht finden sich hier im Forum auch andere Kollegen (außerhalb des

    BL-Betriebs), die sich auch mit den Spielweisen (auch von der Schiriseite her) beschäftigen müssen, die mir hier vielleicht ihre Sichtweisen und Erfahrungen mitteilen können.

    Besten Dank für den Austausch.


    Es geht um das Abwehrverhalten / Zuordnung Manndeckung im Bereich der E-Jugend.


    Abwehrverhalten in der Zuordnung/Auflösung Manndeckung?

    Wie in allen Durchführungsbestimmungen der Vorjahre werden unter der üblichen Tz 1 (Seite 1)

    die ‘Anzuwenden Bestimmungen‘ zitiert, u. a. gelten

    …die regelnden Bestimmungen des Handball-Verbands Schleswig-Holstein e.V. (Tz 1b)

    …bei allen Jugendspielen die “DHB-Durchführungsbestimmungen für eine

    einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball“
    (Tz 1 Abs. 2).


    Diese Regelungen schreiben eine “feste“ Zuordnung von Angreifer zu Abwehr (sog. Manndeckung) vor.

    (meine Bilder/Screenshots aus den DHB-Anweisung (Manndeckung) gehen hier nicht rein. sorry)


    Eigene Ausführungen/Fragestellung hierzu:

    Hier gibt es z. T. Unsicherheiten bzw. Auslegungsfragen zur “Konsequenz bzw. Reichweite“ der Spielanweisung/vorgeschriebenen Deckungsformation.

    Ja, das Regelwerk/die DHB-Ausführungen schreiben als verbindliche Deckungs-formation die Manndeckung vor. Die Frage betrifft nun die Reichweite dieser Anweisung mit der Fragestellung, ob und wann und wo die Zuordnung Angreifer/Abwehr ggf. auch wieder aufgehoben/gewechselt werden darf?


    Variante a)

    Die Zuordnung Angreifer/Abwehr wird zulässigerweise erst ab/in der eigenen Hälfte vorgenommen.

    Nun gelingt es Angreifer A1 sein Pendant B1 schon bei 15m (dort stehen z.B. auch A2 und B2) läuferisch abzuschütteln und A1 läuft Richtung Tor von B.

    Kann/darf er bereits grundsätzlich von keinem anderen Abwehrspieler angegriffen werden (alle anderen stehen regungslos daneben und schauen zu, weil sich auch anderen A-Spieler nicht bewegen, sodass auch die anderen B-Spieler gar nicht in der Nähe von A1 kommen)?

    Dürfen die anderen B-Abwehrspieler sich aus ihrer festen Zuordnung/festen Manndeckung nicht lösen, um den „durchbrechenden“ A1 zu stoppen?


    Variante b)

    Die Zuordnung vollzieht sich in der zweiten Spielhälfte übers ganze Feld.

    Nun kann sich A1 bereits bei 30m von B1 läuferisch lösen und läuft auf das Tor von B zu.


    Variante c)

    Der Torwart von Mannschaft A geht mit raus aufs Feld (bleibt dabei aber in der eigenen Hälfte) und spielt mit als siebter Feldspieler.

    Für ihn gibt es gar keine direkte Abwehrzuordnung (erste Halbzeit mit 3gegen3

    in jeweils einer Hälfte).

    Darf er bis zur Mittelinie gar nicht angegriffen werden?


    Wie positionieren sich andere Sportskollegen*innen sich hierzu?

    Wann wie wo darf die zunächst bestehende Zuordnung (beliebig?) aufgelöst

    und eine neue Zuordnung der Spieler vorgenommen werden (auch wichtig für die Schiris).

    Hallo, mein erster Beitrag. Sollte ich etwas falsch gemacht haben, lasst es mich wissen.

    Es kann doch nicht schädlich sein, etwas richtig zu verstehen und anwenden zu wollen.


    Darf ich daher dieses Thema nochmals aufgreifen, auch wenn man mir ggf. Wortspalterei vorwerfen wird?


    Nach meinem Verständnis der Ausführungen vom 06.10.2022

    - hat der Schiri VOR Wiederanpfiff bereits unterschiedliche Strafen AUSGESPROCHEN.

    - Dennoch „gelten“ die zuvor bereits ausgesprochenen Strafen als nicht ausgesprochen

    (und sind im ESB/EMR wieder zu löschen, sollte der Sekretär zB blitzschnell schon die Gelbe/Verwarnung eingetickert haben),
    weil nur die schwerwiegendste Strafe als maßgebend und ausgesprochen gilt.

    - Ein bisschen steht im Raum die Anwendung der Aussage/Anweisung: “ ist nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen

    (ggf Wortspalterei)


    Der Artikel vom 06.10.2022 enthält ua den Querverweis auf den 04.02.2021.

    Nach den dortigen Ausführungen/Rechtsmeinung galt Folgendes:

    Die Bestimmungen des Absatz 1 können aber nicht mehr angewandt werden, wenn dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen bereits eine Bestrafung angezeigt wurde. Für eine Anwendung der Bestimmungen gemäß Absatz 1 mangelt es dann an dem Kriterium „gleichzeitig oder in direkter Folge“. Der Spieler oder Offizielle ist dann erneut gemäß den für das zweite Vergehen gültigen Regelbestimmungen zu bestrafen. In diesem Fall sind auch beide Bestrafungen im Spielprotokoll zu vermerken und durchzuführen.



    Hierzu hätte ich gerne eure Meinungen:

    - Korrigiert die Aussage/Rechtsauffassung vom 06.10.2022 nunmehr insoweit die Aussagen vom 04.02.2021?

    - Sind die Regelungen der Regel 16:9 Abs. 1 dennoch anwendbar, auch wenn der Schiri nacheinander mehrere Strafen ausspricht
    (gelb, 2min, Rot was sich „im Laufe einer Diskussion über eine Spielsituation ergeben/entwickeln kann und dauert)?
    Damit gelten dann vorher ausgesprochenen Strafen nicht mehr und sind sogar im ESB/EMR zu löschen?

    - Oder ist eine Orientierung mehr am Wortlaut der Regel 16:9 zu treffen, wonach der Schiri zwar mehrere Vergehen erkennt,
    in der Anwendung der Regel 16:9 aber nur (und allein) die schwerwiegendste Strafe ausspricht (in Anlehnung an die Ausführungen
    vom 04.02.2021. Siehe dort auch Merksatz)


    Mit sportlichem Gruß


    Nachfolgend die maßgebenden Passagen:

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    06.10.2022 Regelkunde Frank Böllhoff

    Die zeitliche Beschränkung der Regel 16:9 Abs. 1

    In Absatz 1 der Regel 16:9 ist ein ganz spezieller Fall beschrieben.
    Hier geht es darum, dass ein Spieler oder Offizieller

    • vor dem Wiederanpfiff,
    • gleichzeitig oder in direkter Folge,
    • mehr als eine Regelwidrigkeit begeht und
    • dies unterschiedliche Strafen erfordert.

    In diesem Fall ist gegen den fehlbaren Offiziellen oder Spieler grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen.

    Die Lösung

    Gemäß den Bestimmungen der Regel 16:9 Abs. 1 ist für den Fall gleichzeitiger oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff erfolgter Regelwidrigkeiten grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen. In diesem Fall ist für die Mannschaftsoffiziellen der Heimmannschaft noch keine zählbare Verwarnung bzw. Hinausstellung ausgesprochen worden.
    Wird also der Offizielle nacheinander wegen aufeinanderfolgender Verhaltensweisen vor Wiederanpfiff verwarnt und erhält dieser eine Hinausstellung und eine Disqualifikation (Rote Karte), dann gilt für ihn nur die Disqualifikation. Die ist auch im Spielbericht so einzutragen (Regel 16:9 und der Regelbezug für die Disqualifikation), sollte jede einzelne Strafe technisch schon im Protokoll eingetragen sein und ist nicht mehr rückgängig zu machen, dann ist dieser Umstand im Spielbericht zu vermerken – mit dem Hinweis auf Regel 16:9.

    Verhält sich nach Wiederanpfiff Offizieller B derselben Mannschaft unsportlich, kann gegen

    diesen Offiziellen noch eine Verwarnung ausgesprochen werden und ggf. später eine Zeitstrafe. Auch diese sind im Spielprotokoll zu vermerken.

    Anmerkung

    Damit ist der Widerspruch der beiden Artikel hier im SR-Portal
    vom 24.10.2019 (Verwarnung oder Disqualifikation?) und
    vom 04.02.2021 (Stolpersteine in Regel 16:9) klargestellt.


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    04.02.2021 Sie fragen – Experten antworten Jürgen Scharoff

    Merksatz
    Eine ausgesprochene Verwarnung kann weder bei den Offiziellen noch bei den Spielern zurückgenommen werden. Auch dann nicht, wenn dieselbe Person noch vor dem Wiederanpfiff erneut bestraft werden muss.

    Anwendung der Regel 16:9 Abs. 1 ist zeitlich beschränkt

    In Absatz 1 der Regel 16:9 ist ein ganz spezieller Fall beschrieben.
    Hier geht es darum, dass ein Spieler oder Offizieller

    • vor dem Wiederanpfiff,
    • gleichzeitig oder in direkter Folge,
    • mehr als eine Regelwidrigkeit begeht und
    • dies unterschiedliche Strafen erfordert.

    In diesem Fall ist gegen den fehlbaren Offiziellen oder Spieler grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen.

    Die Bestimmungen des Absatz 1 können aber nicht mehr angewandt werden, wenn dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen bereits eine Bestrafung angezeigt wurde. Für eine Anwendung der Bestimmungen gemäß Absatz 1 mangelt es dann an dem Kriterium „gleichzeitig oder in direkter Folge“. Der Spieler oder Offizielle ist dann erneut gemäß den für das zweite Vergehen gültigen Regelbestimmungen zu bestrafen. In diesem Fall sind auch beide Bestrafungen im Spielprotokoll zu vermerken und durchzuführen.

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