OK, da muss ich wohl (für die Praxis) noch dazulernen.
Bisher:
- Gem. der Spielordnung (SpO) werden Spielberechtigungen erteilt (§ 10 SpO).
Sie gelten nur für den Verein, für den sie beantragt wurden…..
- Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Spielausweise (Spielpässe) erteilt (§ 12 SpO).
Es gibt jeweils nur einen Spielausweis. Weitere Spielberechtigungen sind darin einzutragen.
- Ein Spielausweis enthält bestimmte/viele Angaben (§13(1) SpO), u. a. aber auch die Spielberechtigungen
(alters-jahresmäßige Darstellung für die Zukunft).
- Zum tatsächlichen Mitspielen benötigte Teilnahmeberechtigung (Prüfung vor dem Spiel vor dem Anpfiff)
besteht nur für Mannschaften in der jeweiligen Altersklasse.
Die im Spielausweis (alt Papier oder neuer digital) enthaltenen Spielberechtigungen enthalten
Jahres-/Altersklassenangaben sehen z.B. so aus: (Anhang)
Eine Festlegung auf (nur) eine Mannschaft der Altersklasse gibt es nicht,
im Erwachsenenbereich kann/darf ich z.B. in allen vier Männermannschaften mitspielen
im Jugendbereich darf ich als C-Mädel in beiden C-Mannschaften und beiden B-Mannschaften mitspielen
(da es altersmäßig passt; allenfalls Festspielen gem. § 55 SpO ist/war zu beachten).
NEU:
- Nach der SpO vom 01.07.2025 erfolgt nun aber die Zuordnung der Spielberechtigung zu
(jeweils nur) einer Mannschaft (§ 19(1) SpO 2025).
- Nun wird mir gesagt/vorgehalten, die Spielausweise würden allein deswegen überhaupt nicht geändert/ nicht digital
neu erstellt werden. Allenfalls Zweit-, Drittspielrechte würden ein-/nachgetragen. Hmm
Ja, vom Wortlaut her enthält nur der § 19 Abs. 8 SpO einen verbalen Hinweis/Verpflichtung,
dass Zweit-/ Drittspielerechte für einen anderen Verein einzutragen sind, dagegen der § 19 Abs. 1 nicht.
Dort im § 19 Abs. 1 wird nur allgemein davon gesprochen, dass (bezogen auf den Heim-/Erstverein) die Erst-, Zweit-
und Drittspielrechte (durch einen tatsächlichen Spieleinsatz; dafür reicht der Eintrag im Spielbericht § 81(4) SpO)
scheinbar nur “festgelegt“ werden müssen/können.
Von einer Eintragung im Spielausweis / von einem tabellarischen Festhalten/Dokumentieren steht nichts.
Probleme:
1) Woher weis ich denn als PassOnlinebeauftragter, welcher Spieler ab wann in welcher Mannschaft durch seinen tatsächlichen Einsatz sein Erst- und/oder Zweit- und/oder Drittspielrechtspielrecht in den ersten Wochen/Monaten “festgelegt“ hat?
2) Jetzt kommt der Nachbarverein vor Saisonbeginn und möchte ein Zweitspielrecht haben.
a) Muss ich dazu die Trainer aller maßgebenden Altersklassen im eigenen Verein befragen,
ob und welches Zweitspielrecht selbst belegt/reserviert werden soll?
b) Zitat:
Ist das Erstspielrecht im Heimverein noch nicht "ausgespielt", muss es durch Erklärung festgelegt werden. (Zitatende).
Wem gegenüber soll diese Erklärung abgegeben werden (Trainer gegenüber dem Verein; was er sonst durch den tatsächlichen Spieleinsatz auch hat “festlegen lassen“ oder Verein gegenüber Passstelle, also mit dem Antrag auf Zweitspielrecht hochladen?
Und was macht die Passstelle beim HVSH mit dieser/diesen Erklärungen?)?
c) Also ggf. den Antrag des Nachbarvereins ablehnen und einen Antrag auf Drittspielrecht befürworten?
d) Und woher weis die Passstelle das (Zweitspielrecht schon selbst belegt), wenn sie meinen Antrag auf Zweitspielrecht
genehmigen/ablehnen soll?
e) Nun kommt der Nachbarverein erst später in der laufenden Saison (z.B. Rückrunde im Januar).
Soll ich alle Spielberichte durchschauen, ob und wo und wann die Spielerin in welchen Mannschaften
schon mitgespielt hat und dadurch ihre Erst- und/oder Zweitspielrechte selbst “festgelegt“ hat?
f) Und woher weis die Passstelle das im diesem “Januar-Fall“? Muss die Passstelle alle Spielberichte durchschauen?
3) Und wenn die bisherigen (Jugend)Spielausweise überhaupt nicht neu erstellt werden, bleiben denn die bisher eingetragen
(alten) Doppelspielrechte und Jahres-Spielberechtigungen (s. Anhang) einfach weiterhin darin stehen?
4) Hinweis auf Kommentar Kollege Zickenbändiger:
Mit Mannschaftsliste meine ich nichts in/aus der SpO (Spielordnung)
sondern aus/für SBO (SpielBerichtOnline).