Unter anderem darum ging es auch bei dem Antrag auf Einsicht in die Unterlagen. Und wie Föste es formuliert hat: Bei abgewiesenen Anträgen bekommt man Begründungen. Je nachdem, wie sich das Verfahren weiter streckt, können diese Begründungen Grundlagen für weitere Vorgehen sein.
Genau, aber das ist ja nur eine Frage der Zeit bis der Abschluss veröffentlicht wird. Und dann hat der BHC ja was er braucht. Für die HBL ist das dann halt das Damoklesschwert das über ihren Köpfen baumelt. Ob das die Gesellschafter so toll finden, eventuellen Schadensersatz in Millionenhöhe tragen zu dürfen?