m.W. ist das sportrechtlich nur den am Spiel Beteiligten möglich. Zuschauer zählen da nicht dazu. Wenn du jedoch zB. eine Straftat beobachtet hast, kannst du bei der Polizei Strafanzeige stellen.
Bei Kampfsportarten, zu denen auch Handball gehört, liegen die Hürden allerdings hoch. So ist eine fahrlässige Tötung nicht strafbar, es muss Vorsatz gegeben sein. Anders wäre das zB in der Leichtathletik. Würde hier ein 100m Läufer einen parallel laufenden Läufer absichtlich schubsen, dieser käme zu Fall, wobei er sich tödlich verletzt, so läge wohl eine strafrechtlich relevante fahrlässige Tötung vor.
Selbstredend ist meine Laieneinschätzung nur eine ebensolche.