Beiträge von nozdormu

    Das Thema „Fördern” bzw. Anschlussförderung ist sehr wichtig und geht natürlich weit über die Bestimmungen der SpO hinaus. Man kann das so sehen, dass die Einschränkung auf den DHB-Kader nicht im Sinne der Spieler der „zweiten Reihe” ist. Andererseits ist dies durch die Änderung ein Punkt, an dem sich die Landesverbände zukünftig nicht mehr hinter den Vereinen „verstecken” können (dürfen!), sondern diese Landes-Kader ein weiteres Jahr fördern sollten (müssen). Das wäre insbesondere im weiblichen Bereich angeraten, da viele gute Spielerinnen direkt vor und nach der DHB-Sichtung und dem Deutschland-Cup mit mentalen Problemen zu kämpfen haben und ganz mit Handball aufhören, weil sie wissen, dass sie nicht in die weitere Auswahl kommen werden. Jungs sind da in der Regel resistenter, aber da ist die Erwartungshaltung üblicherweise eine andere.

    Wenn man sich die Talent-Kaderlisten, beispielsweise beim BWHV, anschaut, stellt man fest, dass dort unter anderem noch Spielerinnen der Jahrgänge 2007 und 2008 aufgeführt sind. Diese Spielerinnen haben teilweise schon seit zwei Jahren keine Förderung durch den Verband mehr erhalten. Was soll das? Warum pflegt man so eine Liste, wenn man nichts mehr mit den Talenten vorhat? Die Daten sind vorhanden, warum richtet man dann keine bessere verbandsgestützte Anschlussförderung ein? ... liegt wahrscheinlich an den handelnden Personen.

    Ist auch etwas problematisch diese Regel § 19 (6): Kaderspieler anderer Länder (soll es durchaus schon gegeben haben), sind dann wohl künftig außen vor. - Bisher ging das ja noch über die Landesverbandsauswahl. Nun gut, ist eher mal im weiblichen Bereich vorgekommen. Bei den Männern fällt mir spontan nur Kentin Mahe ein, wobei ich nicht wirklich weiß, wie das damals gehandhabt wurde.

    Keine Regel ohne Ausnahme: Nach § 19 (6) gilt, dass wenn der betreffende Spieler NK1-Status hat (Kaderspieler des DHB), dann kann er mit 16 Jahren ein Spielrecht in Erwachsenenmannschaften bekommen, was im beschriebenen Fall (Jahrgang 2009) passen würde. (Bei Spielerinnen geht das sogar schon mit 15 Jahren).

    Hier wurde die Regel gegenüber den Vorjahren verschärft, es reicht nicht mehr in einer Landesverbandsauswahl zu spielen, was ich ausdrücklich begrüße. - Eine Lücke hat das ganze immer noch: Es gibt auch beim Beachhandball NK1-Spieler, in der SpO wird diesbezüglich nicht zwischen Halle und Beach unterschieden. Das kann man dann ggf. ausnutzen und wurde in der Vergangenheit auch schon gemacht.

    Spieler ohne passenden Kader-Status vom Jahrgang 2008, die noch nicht 17 geworden sind, müssen noch bis zum Geburtstag warten, auch wenn sie A-Jugendliche sind.

    Außerdem bleibt bei dem ganzen immer noch offen, dass ein A-Jugendlicher in zwei Männermannschaften nur unter Beachtung von §55 eingesetzt werden kann.

    Es würde mich nicht wundern, wenn es dazu bereits Anfragen beim DHB zur Klärung gibt. Die „derzeitige Auffassung“ grenzt schon sehr stark an Altersdiskriminierung bzw. ist meiner Meinung nach eine. Es kann doch nicht sein, dass sich siebzehnjährige A-Jugendliche ggf. festspielen, weil sie noch keine Möglichkeit haben, ihr Jugendspielrecht aufzugeben, und dass es auf einmal geht, sobald sie volljährig sind und sie sich dann nicht mehr festspielen! Hier gehört dringend nachgebessert bzw. klar gestellt.

    Da sind wir ja froh, dass "der DHB als Urheber der Regelungen nun eine Klarstellung zur Auslegung der Regelungen übermittelt hat und diese zudem wohl auch noch im Sinne der Spielerinnen und Spieler ist". - Wie, "im Sinne der Spielerinnen und Spieler"? Das ist für die Passstelle BWHV anscheinend etwas ganz Neues. ?(

    Fehler passieren, ok. Aber "Alle Anträge müssen neu gestellt werden?"

    Nochmal eine peinliche Nummer. Warum kann man das nicht aus den schon vorliegenden Daten übernehmen? Warum weiteren Mehraufwand auf die Vereine abwälzen? Wo ist die Entschuldigung?

    Es wäre wünschenswert, wenn der Geschäftsführer einige interne Abläufe überdenken und gegebenenfalls optimieren würde. :(

    ok , um welche Zielgruppe es geht wird bei Jugendspielrecht klar, aber was ich aus verschiedenen Erzählungen immer noch nicht begriffen habe ist die Vorgehensweise von BWHV. Ich kann doch nicht Spielrechte vergeben , um sie dann während der Saison als einziger Landesverband zu sperren. Mit der Konsequenz, dass die betreffenden Akteure einen Spieltag nicht mitmachen dürfen. Dann schaltet sich ein Anwalt ein, der die Entscheidung wohl zerlegt, darauf hektisch eine Sondersitzung am Freitag Abend einberufen wird und dann am Samstag wieder alle spielberechtigt sind. Ich finde diese Geschichte hat nur die Grundlage Jugendspielrecht, aber das Vorgehen ist ja schon ein Novum, sowas hab ich vorher noch nie gehört, dass ein Landesverband so gravierend aus der Reihe tanzt. Das Chaos finde ich , hat andere Gründe als das Jugendspielrecht . Welche weiß ich nicht, hat aber was mit überzogenem Selbstbewusstsein von Seiten des BWHV zu tun. Aber vielleicht belehrt mich ja einer eines besseren.

    Bevor es unübersichtlich wird, lass(t) uns das Thema bitte im Jugendspielrecht-Thread weiterdiskutieren, ich habe Dich hier zitiert: Jugendspielrecht

    ok , um welche Zielgruppe es geht wird bei Jugendspielrecht klar, aber was ich aus verschiedenen Erzählungen immer noch nicht begriffen habe ist die Vorgehensweise von BWHV. Ich kann doch nicht Spielrechte vergeben , um sie dann während der Saison als einziger Landesverband zu sperren. Mit der Konsequenz, dass die betreffenden Akteure einen Spieltag nicht mitmachen dürfen. Dann schaltet sich ein Anwalt ein, der die Entscheidung wohl zerlegt, darauf hektisch eine Sondersitzung am Freitag Abend einberufen wird und dann am Samstag wieder alle spielberechtigt sind. Ich finde diese Geschichte hat nur die Grundlage Jugendspielrecht, aber das Vorgehen ist ja schon ein Novum, sowas hab ich vorher noch nie gehört, dass ein Landesverband so gravierend aus der Reihe tanzt. Das Chaos finde ich , hat andere Gründe als das Jugendspielrecht . Welche weiß ich nicht, hat aber was mit überzogenem Selbstbewusstsein von Seiten des BWHV zu tun. Aber vielleicht belehrt mich ja einer eines besseren.

    Was mich da besonders stört, ist, dass die Passstelle HBW auch Einfluss auf die Aufstellungen von Mannschaften in der 3. Liga genommen hat. Da spielen Teams aus mehreren Verbänden in einer Liga. Vorheriges Abklären mit den Passstellen anderer Verbände war anscheinend nicht möglich, man ging da oberlehrerhaft und ziemlich arrogant im Alleingang voran. - Die Entscheidung wurde den betroffenen Vereinen aus heiterem Himmel am Donnerstagabend vor dem Spieltag mitgeteilt und stellte nicht wenige Trainer vor neue Herausforderungen. Nach dem Wochenende passierte gefühlt erstmal nichts, man hatte ja gleich mitgeteilt, dass die Passstelle nur den Vorgaben der SpO folgt und wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden wäre, nur der Weg über die VAR gehen würde... War wohl eine Steilvorlage für besagten RA...

    Für mich ist nicht nachzuvollziehen, wie die Passstelle auf die Idee gekommen ist, dass sie hier im Recht sein könnte. Dazu muss man nicht Jura studiert haben, um zu verstehen, dass sie sich ihre Argumente einfach so zusammengereimt haben... Und nach erfolgter Sitzung gab es dem Vernehmen nach weder ein offizielles "Wort des Bedauerns" vom Verband bzw. dem Leiter der Passstelle, noch sind weitere Konsequenzen absehbar. Transparenz sieht anders aus. :(


    500 Spieler? Bei der weiblichen Kugend sind uns 2 Kandidatinnen eingefallen, also 498 bei den Jungs? Oder war der Kreis der betroffenen doch größer?

    Wie auch immer, gut das das zurückgezogen wurde.

    Im Spätsommer habe ich mal eine Zahl gehört, dass die Passstelle in BW mehr als 10000 Spielberechtigungen für die neue Saison ausgestellt hat. "500 betroffene A-Jugendspielerinnen und -spieler" passt da schon, viele A-Jugendliche sind bei Erwachsenenteams (gerne auch im Zweitverein) "eingeplant".

    Neues vom HBW:

    Mindestens ein betroffener Verein ist unter Einschaltung des DHB gegen die Entscheidung vorgegangen.

    Am Freitagabend gab es daraufhin eine Sitzung des VAR (Verbandsausschuss Recht) des HBW, bei der der Auffassung des DHB gefolgt wurde, dass die fraglichen Spielrechte unberechtigterweise entzogen wurden. Ab Samstag waren die Spielrechte wieder hergestellt und die Vereine konnten die Spieler wieder einsetzen. Es sollen ca. 500 Spielerinnen und Spieler davon betroffen gewesen sein.

    Ich weiß das alles nur vom Hörensagen, gibt es Medien, die von diesen Vorgängen berichtet haben? Sind Konsequenzen absehbar, oder wird das alles unter den Tisch gekehrt? - Immerhin hat hier ein Verband auf ziemlich viele Spiele (bis mindestens zur 3. Liga) Einfluss genommen.

    Wenn das eine offizielle Verlautbarung ist, müsste es dazu doch auch einen Link geben?

    Habe mittlerweile ein paar weitere Informationen: Wie schon erwähnt, geht es um A-Jugendspieler (Jahrgang 2007 und 2008) ohne Vertrag.

    Der Verband ist HBW, betroffene Vereine, von denen ich weiß (vermutlich gibt es noch mehr), sind Rhein-Neckar-Löwen und Frischauf Göppingen und natürlich auch die Zweitvereine im Erwachsenenbereich (Oberliga und höher) bei denen diese Spieler aktuell nicht mitwirken können, aber fest eingeplant sind (u.a. Torhüter).

    Bei vergleichbaren Fällen in RP und Hessen sind die Spielberechtigungen bisher nicht zurückgezogen worden, warum auch? - Die SpO sieht im § 19 keine besondere Einschränkung für Jugendspieler im Erwachsenenbereich vor, außer dass diese im Zweitverein mindestens in der fünfthöchsten Spielklasse (Oberliga und höher) spielen müssen.

    Sieht nach einem Alleingang der HBW-Passstelle aus. Gibt da schon richtig Gegenwind...

    Was meint Ihr dazu?

    Zitat

    § 55 Abs. 3 SpO/DHB im Fokus

    Der aktuelle § 55 Abs. 3 der SpO/DHB regelt das Spielrecht der Spielerinnen und Spieler bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden.

    Das Spielrecht der Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften, innerhalb der Spielrechte nach § 15, grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.

    Damit gilt § 55 für Spielerinnen und Spieler, die bereits 18 Jahre oder älter sind und nicht mehr unter das Jugendspielrecht nach § 19 fallen, sondern unter das Erwachsenenspielrecht nach § 15.

    § 15 und § 19 sind offensichtlich "exklusiv oder". D.h. es gilt für eine Person immer nur einer von beiden Paragraphen. Welcher gilt, wird abhängig gemacht von § 18.

    Richtig?

    Prognose: Wir werden sie nicht mehr in der A-Jugend sehen, denn sie hat mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit ihr Jugendspielrecht aufgegeben, damit sie sich bei Metzingen 1 nicht festspielt. Grund ist die Neufassung (Verschlimmbesserung) der SpO:

    Nach § 55 Abs. 3 wird das Spielrecht der Spieler*innen in Erwachsenenmannschaften bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, grundsätzlich nicht eingeschränkt.

    Neu ist, dass dieser Passus nur für die Spieler*innen gilt, die ein Spielrecht für Erwachsene (§ 15 SpO) haben. Alle Jugendspieler*innen fallen demnach nicht mehr unter die Befreiung des § 55 Abs. 3 SpO!!! Jugendspieler*innen sind Spieler*innen mit Spielberechtigung für Jugendaltersklassen. Dies betrifft für die Saison 2025/2026 also alle Spieler*innen ab dem Jahrgang 2007 und jünger.

    Nach unserer derzeitigen Auffassung heißt das: Ein/e Jugendspieler*in, die am Spielbetrieb mehrerer Erwachsenenmannschaften teilnimmt, kann sich in der höheren Mannschaft ganz normal nach § 55 Abs. 1 SpO festspielen! Die Ausnahme des § 55 Abs. 3 SpO greift demnach nur für Spieler*innen vor Vollendung des 21. Lebensjahres, die nicht mehr am Jugendspielbetrieb teilnehmen können (Jahrgang 2006 und älter) oder Volljährige, die ihr Jugendspielrecht aufgegeben haben.

    Einen Link habe ich nicht, betroffene Vereine wurden per Mail informiert. Den Inhalt einer dieser Mails kenne ich. Mehr weiß ich nicht drüber, ich kann auch nicht sagen, wieviele Vereine bzw.. Spieler/Spielerinnen das betrifft. Sind aber vermutlich nicht allzuviele.

    Ich finde das Vorgehen der Passstelle etwas befremdlich, im Vorlauf wurden zu diesem Thema Gespräche geführt, um Probleme zu vermeiden. Ist leider nicht gelungen, aber im Verbandswesen erschüttert mich nichts mehr.

    Das verstehe ich nicht. Was ist mit Jugendverein gemeint? Was ist erste Mannschaft gemeint?

    Vielleicht plakativ an einem Beispiel verdeutlichen?

    Jugendverein: der Verein in dessen Jugend Du spielst

    Erste Mannschaft: gemeint ist die jeweils klassenhöchste aktive Mannschaft des jeweiligen Vereins

    Beispiel: Du spielst A-Bundesliga bei einem Erstligisten. Dann bekommst Du nach der Lesart dieser Passstelle aktuell kein Spielrecht für ein aktives Team in einem Zweitverein, wenn Du kein Vertragsspieler bist. Vertragsspieler mit Jugendspielrecht kannst Du nur sein, wenn Du schon 18 Jahre alt bist.

    Habe ich gerade von einem guten Freund erfahren: In einem großen Verband gibt es, ganz frisch, neues Ungemach. Die Passstelle dieses Verbands teilte zum aktuellen Spieltag sinngemäß betroffenen Vereinen wolhl folgendes mit: Spielern und Spielerinnen ohne Vertrag mit bereits erfolgtem Einsatz in der Jugend (Erstspielrecht) wurden schon erteilte Zweitspielrechte für aktive Mannschaften im Zweitverein wieder entzogen, wenn die erste Mannschaft des Jugendvereins höher spielt als die erste Mannschaft des Zweitvereins.

    Es gibt Fälle, bei denen das Spielrecht im Zweitverein schon ausgeübt wurde. Was das für die Wertung der Spiele heißt, falls das Bestand haben sollte, ist noch unklar.