Beiträge von Wieselding

    Beispiel: du möchtest deiner Frau eine Freude machen. Gehst in den Garten und schneidest Rosen, ein Dorn (botanisch korrekt wäre Stachel) verletzt dich am Zeigefinger. Du gehst ins Haus und holst etwas Bargeld um in der Apotheke ein Pflaster zu kaufen, kommst aber ausversehen mit der Wunde an den Geldschein. Den Geldschein hast du gestern beim Späti gewechselt bekommen. Vorgestern hat damit jemand eine Line gezogen. Du kommst nach Hause und der Dopingkontrolleur steht vor der Tür. Es wird festgestellt dass du durch den Kontakt mit dem Geldschein eine nachweisbare Menge Koks im Blut hast.

    Jetzt bist du in der Nachweispflicht nicht aktiv eine Line gezogen zu haben. Viel Spaß.

    Dieses Szenario finde ich nicht einmal unrealistisch.

    Ja, wären sie in meinen Augen. Denn es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Es muss nachgewiesen werden dass die Höhe der Substanz Leistungssteigernd ist. Bei dem einen wurde sie es zweifelsfrei und bei dem anderen nicht.

    Man könnte in diesem Fall natürlich die Testfrequenz erhöhen, ohne den Sportler darauf hinzuweisen dass eine geringe Menge einer nicht erlaubten Substanz gefunden wurde.

    Ganz zu Anfang der Erkenntnis dass Portner verbotene Substanzen nachgewiesen wurde, wurde bekannt:

    Die Menge entsprach einem Roggenkorn in einem Zug mit 20.000 Waggons voller Weizenkörner.

    Es gibt Labore, die können nicht einmal 20.000 Waggons zählen und es gibt Labore die finden das eine Roggenkorn.

    Es geht darum realistische Grenzwerte festzulegen und nicht darum Doper zu schützen.

    Kann sich noch jemand an 2011 erinnern? Was haben XXXLutz und EHEC-Patienten gemeinsam? Den roten Stuhl. Problem bei dem Erreger war, dass er nicht auf der Frucht, sondern in der Frucht war. Ordentlich abwaschen hat nichts genützt. Man hat die Gurke gegessen und Personen mit weniger guter Abwehr hatten ein Problem. Und nun wird verlangt dass ein Sportler selbst dafür verantwortlich ist, was in den Körper gelangt und was nicht.

    Arbeiten alle Labore nach den gleichen Methoden/Geräten oder ist das eine Labor in der Lage "den Tropfen Pisse im Schwimmbad zu finden" während das nächste gerade in der Lage ist den einen Tropfen in der Badewanne zu finden?

    Die Nada als untergeordnete Struktur der wada hat einen Codex für unterschiedliche Verbände. Verbände, welche für sich einen sauberen Sport reklamieren wird nach den Statuten ein Ermessensspielraum eingeräumt. Diesen hat der DHB, für mich plausibel, angewendet. Wenn die Nada oder wada diesen Spielraum nicht akzeptiert und eine 0-Toleranz Strategie proklamiert, dann können die Verbände gleich nach Kenntnisnahme das Verfahren an die Nada oder wada abtreten. So wirkt die Nada für mich Oberlehrerhaft.

    Die wichtigste Frage derzeit ist doch: ist die derzeitige Spielberechtigung rechtssicher oder kann sie im Nachhinein dazu führen dass z.B. ein absteiger nur deswegen absteigt, weil er gegen den SCM verloren hat und deswegen klagt, weil in den Reihen des SCM ein Spieler war, welcher nach seiner Rechtsauffassung gesperrt sein müsste.

    Wenn die Spielberechtigung also in irgendeiner Art und Weise anfechtbar ist, dann hat der SCM ein Problem. Gilt sie uneingeschränkt bis zu einem möglichen Urteil, mit negativen Auswirkungen für den Spieler/Verein, kann der SCM sich bis dahin bequem zurück lehnen. Nur sollte der CAS dann auch mitteilen wie lange sich das Verfahren hinziehen wird.

    Stellt euch mal den theoretischen Fall vor, er würde irgendwann ein Geständnis ablegen.

    Und er hätte trotz positiver A- und B-Probe und trotz laufenden Verfahrens beim CAS noch monatelang gespielt.

    Was glaubt ihr, was dann los ist?

    Sowas muss der Verein mitdenken.

    Da er wohl Haarproben hat nehmen lassen und diese negativ waren, ist das was du hier versuchst als Argumentation "pro Sperre" vorträgst nicht sehr gehaltvoll.

    Ich gehöre zu denen, die sagen: wer dopt und damit auch den Verein in den Abgrund reißen kann, gehört bestraft.

    Wenn aber das Labor wo die Probe geprüft wurde mit einer Technik arbeitet, bei der tatsächlich das eine Roggenkorn in einem 20.000 km langen Zug voll Weizenkörner innerhalb weniger Minuten findet, dann muss man auch über Grenzwerte reden dürfen.

    Es ist unumstritten dass die Probe so wenig Meth enthielt dass quasi keine Wirkung erzielt werden konnte. Außerdem erkennt man die Dauerkonsumenten bereits am äußerlichen.

    Gab es denn auch Haarproben um einen Dauerkonsum feststellen zu können?