Beiträge von HansFred

    Danke für eure Rückmeldungen Jaydeeblue und MarkusBucher

    Ich gewinne ganz stark den Eindruck, dass Schiedsrichter bzgl. Regel 8.5. viel mehr "geschult" werden müssten.

    Ich stelle in unseren Ligen zu meinem Bedauern im Gespräch mit Schiedsrichtern fest, dass einige diese Sanktions- bzw Schutz!möglichkeit gar nicht kennen.

    Dass dann ein Abwägen erst gar nicht stattfinden kann, liegt auf der Hand. Ein wenig bekomme ich gar den Eindruck, dass manchen Schiedsrichtern die (im Vergleich zum Fußball!) geringen Konsequenzen einer normalen roten Karte nicht bewusst sind und sie auch deswegen die rote Karte scheuen.

    Hochprominent ist dagegen die Hand im Gesicht (im Gegensatz zum Schubsen von hinten), imho weil vielfach im Fernsehen gesehen. Das kennt jeder Schiedsrichter und da gibt es auch mal rot. Obwohl es evtl. nur ein unbeabsichtigstes Abrutschen im Zweikamf ist ( Jaydeeblue sehe das genauso wie du!) und aus meiner Sicht dann weit weniger verletzungsträchtig als ein absichtliches Schubsen von hinten in der Bewegung mit Sturz.

    Hi, danke für deine Rückmeldung. Die von dir beschriebenen Kleinigkeiten und Unterschiede sehe ich auch, und dass diese es schwierig machen für einen Schiedsrichter das Ganze zu beurteilen. Aber, gemeint war von mir ein Schubsen von hinten gegen einen Gegenspieler, der in der Bewegung ist. Typischerweise nachdem der Zweikampf verloren wurde, als letzte Option diesen Spieler zu stoppen. Und das Ganze (wie in 8.5.a. beschrieben) mit dem Verlust der Körperkontrolle... und dann anschließendem Sturz.

    Ich sehe es schon so, dass der Verteidiger sich bewusst für diese Aktion entscheidet und dass die Gefahr einer Bänderveletzung groß ist.

    Jeder weiß, dass es für einen Kopftreffer durch eine Abwehrhand rot geben kann. Denn das passiert auch in den Spitzenligen, ich würde behaupten meistens ohne böse Absicht.

    Die von mir beschriebene Schubsaktion kennt man aber gar nicht aus höchsten Ligen, da sie eine bewusste Entscheidung ist und aus meiner Sicht sofort mit rot geahndet werden würde.

    Ich erinnere mich an die Abwehraktion eines Spielers bei der EM, der sehr leicht in den Rücken des Angreifers greift, und ich sehe sofort Regel 8 angewendet, dass allein der Versuch! von hinten in der Bewegung zu schubsen mit 2min geahndet wird.

    Solch einen Schutz würde ich mir auch in unteren Liegen wünschen!

    Gründe, warum das aus meiner Sicht nicht erfolgt, hatte ich ja bereits genannt.

    Hallo zusammen,

    ich stelle immer wieder fest, dass aus Regel 8 der Teil 8.5.a. bei Schubsen von hinten in unseren (untersten) Ligen von Schiedsrichtern nicht angewendet wird. Ich halte ihn aber für den Gesundheitsschutz der Spieler für sehr wichtig.

    Aus meiner Sicht gibt es zwei Gründe, warum Schiedsrichter sie nicht anwenden: Die Regel ist ihnen gar nicht bekannt oder sie scheuen sich davor, Rot zu zeigen.

    Wenn dann reden mit den Schiedsrichtern/dem gegnerischen Trainer nicht hilft, stehe ich als Trainer etwas ratlos dar.

    Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um ein Foul, dass man z.B. bei der EM nicht einmal gesehen hat, da es totaler Absicht entspringt und daher ganz klar rot wäre.

    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr damit so macht und wie ihr dieses Thema seht und gerne auch, was ich daran womöglich falsch sehe ;)

    Danke schön!

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    8.5.

    Ein Spieler, der seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6a).

    Die hohe Intensität der Regelwidrigkeit oder die Tatsache, dass diese den Gegenspieler unvorbereitet trifft und er sich deshalb nicht schützen kann, machen die besondere Gefahr aus (siehe nachstehenden Kommentar zu Regel 8:5). Neben den in Regel 8:3 und 8:4 angegebenen Merkmalen gelten folgende Entscheidungskriterien:

    a. der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung oder während einer Wurfaktion;

    b. eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals oder Nacken, (Intensität des Körperkontakts);

    c. das rücksichtslose Verhalten des fehlbaren Spielers beim Begehen der Regelwidrigkeit.

    Da ich versprochen hatte eine Antwort zu posten, hier nun die Antwort die ich von einem befragten Schiedsrichter bekommen habe. Auf dass sie sich euch weiterhilft ;)

    Zitat
    Ich glaube, dass das große Missverständnis hier entsteht, wenn man versucht, beide Füße getrennt voneinander zu betrachten. In Regel 7:3 wird eingangs der Nullkontakt (seit dieser Saison auch nach eigenem Anprellen) beschrieben. Denk das ganze mal in Bodenkontakten.
    Warum sollte ein beidbeiniges Aufkommen nach Ballan-/aufnahme kein Schritt sein (Nullkontakt), aber ein beidbeiniges Aufkommen nach dem ersten Schritt dann gleich 2 Schritte?
    Was ich aber bei der Fragestellung anmerken möchte:
    Wirklich gleichzeitig mit beiden Füßen aufkommen ist schon eine Herausforderung. Die Gefahr, beim von dir beschriebenen Bewegungsmuster zeitversetzt aufzukommen, ist sehr groß.

    Ja, das würde mir auch gefallen, aber du hast 7.3 d nur zur Hälfte genannt. Guckt man sich 7.3 d ganz an sieht man, dass der Sprung in die Grundstellung als Nullschritt gewertet wird. Ergo trifft sie keine Aussage darüber, dass eben dieser Sprung (in anderen Situationen) als ein Schritt gewertet wird.

    7.3 d: Ein Schritt gilt als ausgeführt, wenn ein Spieler nach einem Sprung mit beiden Füßen gleichzeitig den Boden berührt und

    danach einen Fuß abhebt und ihn wieder absetzt oder einen Fuß von einer Stelle zu einer

    anderen hinbewegt.

    Ja, ich habe 7.3 d sogar ganz gelesen ;) Da steht ja noch ein bißchen mehr, und wenn man in die Erläuterungen des DHB Schiriportals guckt, ist in 7.3 d mit dem Sprung, nach dem beide Füße gleichzeitig den Boden berühren, eine Ballannahme oder -aufnahme während des Sprungs verbunden. Um den Fall geht es mir ja aber gar nicht.

    Aber wieso ist die Bewegung in die Grundstellung (als Sprung, bei dem beide Füße in der Luft sind und Landung auf beiden Füßen gleichzeitig, meinetwegen einigermaßen parallel) nur ein Schritt und nicht etwa zwei? Wo steht das in den Regeln?

    Du schreibst: 2 Schritte sind gemacht, dann Sprung und Landung in der Grundstellung, dann noch ein Schritt = 3 Schritte

    Welcher Regel Passus soll das denn hergeben? 7.3 d? Der gilt doch nur nach Aufnehmen/Annehmen des Balles (wie das Schiriportal zumindest konkretisiert)

    Kein Prellen, kein Tippen! Zwei Schritte und dann Sprung und Landung in Grundstellung. Schrittfehler (da Grundstellung in dieser Situation als zwei Schritte zu werten) oder kein Schrittfehler (da Grundstellung auch in dieser Situation nur als ein Schritt zu werten)? Die Antwort erkenne ich in 7.3 nicht!

    Wie ist die Grundstellung zustande gekommen?

    Man hat den Ball vom Mitspieler zugepasst bekommen, gefangen und dann bereits zwei Schritte gemacht und ist dann in der Grundstellung gelandet.

    Ist das nun Schrittfehler (da Landen in Grundstellung in diesem Fall als zwei Schritte gezählt werden muss) oder kein Schrittfehler?

    Ja im Schiedsrichterportal hatte ich mich extra angemeldet, aber auch das klärt es nicht.

    Konkret geht es mir um die Situation: man hat bereits zwei Schritte gemacht und landet dann in der Grundstellung. Wo wird erklärt, dass das nur ein Schritt ist (oder ist es das gar nicht?) ...ich stelle immer wieder fest, dass diese Landung nur als ein Schritt im Spiel gezählt wird, kann die Regel aber nicht finden. Am ehesten noch das mit dem Nachziehen oder im Schiedsrichterportal bei den Erläuterungen "Häufig erfolgt auch eine Kombination: Nach der Ballannahme im Sprung wird noch ein Schritt oder Hüpfer ausgeführt, um anschließend mit gleichzeitigem Bodenkontakt beider Füße in die parallele Grundstellung zu springen. Regeltechnisch wird bei dieser Kombination jedoch bereits ein Schritt ‘verbraucht’." ...aber sowas Wichtiges als kleine Fußnote, ich weiß ja nicht.

    Ganz einfach. Landest du mit den gefangenen oder erhaltenen Ball mit einen oder beiden Füßen auf den Boden, ist das noch kein Schritt ("Nullschritt"). Wann es dann der erste Schritt ist, steht in Regel 7:3 a) bis d).

    Wo denn genau? Ich sehe meine Frage (es geht nicht um den Nullschritt!) da nicht beantwortet, wenn überhaupt dann im beschriebenen Nachziehen...

    Das Einzige, was aus meiner Sicht in den Regeln steht und erklärt, weshalb jegliche Landung auf beiden Füßen gleichzeitig in einer weitestgehend parallelen Fußstellung mit maximal einem Schritt gewertet wird, ist die Regel zum Nachziehen eines Fußes:

    "Kommentar: Wird ein Fuß von einer Stelle zu einer anderen hinbewegt und der zweite nachgezogen, gilt das als nur ein Schritt"

    Aber, das springen in die beschriebene Grundstellung als Nachziehen eines Fußes zu interpretieren, finde ich eigentlich weit hergeholt...!?

    Ja, da habe ich auch geschaut, aber ich kann nicht erkennen welcher Abschnitt erklärt, dass die Landung auf beiden Füßen gleichzeitig nur als ein Schritt gewertet wird. Kannst du mir da helfen?

    Hallo, kann mir jemand anhand der Regeln erklären, warum eine Landung auf beiden Füßen gleichzeitig maximal als ein Schritt (und nicht etwa als zwei Schritte) gewertet wird? Finde überall, dass das so Anwendung findet, kann aber nicht erkennen wo es in den Regeln steht. Danke schön