Der Anwalt ist doch sicherlich hochseriös und wird nur die Interessen seines Mandanten (die nur ganz zufällig evtl. deckungsgleich mit denen der SG und damit evtl. seinen eigenen sind) im Sinn haben und daher auch wirklich niemanden Auskunft erteilen, weder mir noch irgendwelchen Beiratskollegen...
Welchen Vorteil hätte denn die SG? Sollte es soweit kommen, entscheidet der Richter, oder kommt der jetzt auch aus Flensburg? Er hat absolut keinen Einfluss auf die Rechtsprechung.