Beiträge von pko

    Nicht bloß Dich.

    @meteo: Versteh ich das richtig, dass die Eröffnng keinen Einfluß auf den Fortgang der Geschichte hat, zumindest vorläufig? Helge, was sagt der Fachmann?

    Unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_auf…nzverfahren.htm giibt es den offiziellen Text des Registergerichts zu diesem Fall.

    Übrigens: am 22.12 geht die "Schlussverteilung" der Schorn-Pleite über die Bühne. (javascript:NeuFenster('/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=ffcdfc01767fcfd5860e23c0cda68d90&datei=gerichte/nw/agessen/05/0166_IN00176_05/2008_11_20__10_55_50_Entscheidungen_im_Verfahren_mit_Termine.htm'))

    Zitat

    Die Punkte werden übrigens lt. Aussage der HBL "mit sofortiger Wirkung" abgezogen, d.h. nicht erst am Saisonende, wie in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit.


    Macht das einen Unterschied?
    Außerdem ist die Sache ja noch nicht rechtskräftig, bzw. Einsprüche sind möglich - oder?

    Zitat

    Schulsporthalle, in der nur 2100 Zuschauer Platz finden und in der nur auf zwei Seiten überhaupt Zuschauerränge sind

    Solche Schulhallen gibt es aber auch nicht so oft . . . Da dann von "nur" zu sprechen ist schon reichlich anmaßend, denn für Schulsport wird das wohl kaum benötigt.

    Selbst ist der Mann
    beim Brandenburgischen HV fündig geworden:
    Länderpokal

    Der aktuelle Punktestand bildet die Grundlage für die Auslosung der Landesverbände beim Länderpokal.

    Aktueller Punktestand: http://www.hv-brandenburg.de/files/Punktestand.pdf

    Die mit der Ziffer (1) versehenen Landesverbände haben das Recht, die Turniere auszurichten. Der jeweilige Sieger qualifiziert sich für die Finalturniere im März 2009. Titelverteidiger sind Württemberg und Schleswig-Holstein. An den kommenden Wettbewerben, die traditionell ein wesentlicher Bestandteil der Talentsichtung des Deutschen Handballbundes sind, nehmen Jungen der Jahrgänge 1992 und jünger sowie Mädchen der Jahrgänge 1993 und jünger teil.

    Auslosung Deutscher Länderpokal 2009

    Männliche Jugend:
    Gruppe 1 (10./11.01.09): Baden (1), Westfalen (2), Berlin, Bremen
    Gruppe 2 (10./11.01.09): Sachsen-Anhalt (2), Niederrhein, Bayern (1), Saar
    Gruppe 3 (17./18.01.09): Mittelrhein (1), Mecklenburg-Vorpommern (2), Südbaden, Thüringen
    Gruppe 4 (17./18.01.09): Hessen, Brandenburg (2), Niedersachsen, Sachsen (1)
    Gruppe 5 (17./18.01.09): Württemberg, Schleswig-Holstein, ARGE Rheinland-Pfalz (3), Hamburg (2)

    Weibliche Jugend:
    Gruppe 1 (10./11.01.09): Hessen (2), Sachsen, Brandenburg, Mittelrhein (1)
    Gruppe 2 (10./11.01.09): Württemberg, Sachsen-Anhalt (1), Saar (2), Mecklenburg-Vorpommern
    Gruppe 3 (17./18.01.09): Schleswig-Holstein, , ARGE Rheinland-Pfalz (2), Bayern, Westfalen (1)
    Gruppe 4 (17./18.01.09): Baden, Thüringen, Niedersachsen (2), Hamburg (1)
    Gruppe 5 (17./18.01.09): Berlin (2), Niederrhein (1), Südbaden, Bremen

    Den Spielplan gibt es beim DHB (http://www.dhb.de/fileadmin/reda…n_laepo2009.pdf)

    Der Artikel von der Welt hat neben Altbekanntem auch kommentatorische Aspekte.
    Nach Essen droht auch Stralsund die Insolvenz
    Von Jens Bierschwale / Die Welt

    Der Handball-Bundesliga droht ein zweiter Fall Tusem Essen: Der Tabellenletzte Stralsunder HV steht kurz vor der Insolvenz. Der Verein hat die Stadt Stralsund um eine Bürgschaft gebeten. Mit dieser will der verschuldete Klub einen Kredit aufnehmen, um das Überleben des Vereins zu sichern.
    Die gut eintausend Zuschauer in der Stralsunder Vogelsanghalle bekamen schon am Wochenende zu spüren, dass einiges im Argen liegt bei ihrem Klub. Nach dem desaströsen 17:30 daheim gegen Wetzlar beschimpften etliche Fans die Spieler als Arbeitsverweigerer, selbst Manager Jörg Dombdera sprach hinterher von einer „sportlichen Bankrotterklärung“ des Teams. Vielleicht hat er zu jenem Zeitpunkt schon geahnt, dass das kollektive Versagen sich nicht nur auf die Leistung auf dem Spielfeld beschränken lässt.
    Die wahre Bankrotterklärung folgte drei Tage später. Gestern musste Dombdera eingestehen, dass sein Verein neben sportlichen auch in heftigen finanziellen Turbulenzen steckt. Sollte die Stadt Stralsund eine beantragte Bürgschaft für den kränkelnden Handballklub verweigern, droht dem Aufsteiger die Insolvenz. Im 1,2 Millionen Euro umfassenden Etat des Tabellenletzten klafft ein Loch im „sechsstelligen Bereich“, zudem belasten den Verein Altlasten in Höhe von 300.000 Euro. „Wir haben uns mit den Vertretern der Stadt auf eine Frist bis Ende November geeinigt. Dann wird eine Entscheidung fallen, ob wir in die Insolvenz gehen müssen“, sagte Dombdera. Der Stralsunder Bürgerschaft habe er ein Sanierungskonzept vorgelegt, das ab der kommenden Saison greifen soll und die Konsolidierung binnen drei Jahren vorsieht. „Wir wollen die Insolvenz vermeiden.“
    Subventionen der öffentlichen Hand wären ein Affront
    Ob das hehre Unterfangen den sportlich ohnehin schon wenig konkurrenzfähigen Klub vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt, bleibt zweifelhaft. In Zeiten globaler Finanzkrisen erscheint es wie ein Affront, wenn die öffentliche Hand einen darbenden Sportklub subventionieren soll. Besonders in einer strukturschwachen Region wie Stralsund (Arbeitslosenquote 16,5 Prozent) ist eine derartige Alimentierung für die Stadtväter nur schwer zu verkaufen. „Wenn es nicht funktioniert“, sagt Dombdera unverhohlen, „müssen wir Insolvenz beantragen.“
    Der Fall des Stralsunder HV fügt sich in die Liste unrühmlicher Fälle, die die Handball-Bundesliga in dieser Spielzeit zutage fördert. Bereits zu Saisonbeginn hatte die HSG Nordhorn Alarm gemeldet. Mehrere Monatsgehälter konnte der Verein aus der Grafschaft Bentheim seinem Ball werfenden Personal nicht zahlen, zwischenzeitlich fehlten dem aktuellen Europapokalgewinner mindestens 700.000 Euro im Etat. Schließlich brachten erst die Umbenennung in HSG Nordhorn-Lingen samt Gründung einer neuen Betreibergesellschaft und der künftige Umzug in das 25 Kilometer entfernte Lingen mit zahlungskräftigeren Sponsoren den Ausweg aus der Misere.

    Stehen schon in der Hinrunde beide Absteiger fest?
    Eine Rettung in letzter Sekunde hatte sich Traditionsverein Tusem Essen erhofft. Doch vergangene Woche musste der dreimalige Meister Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Gleich eine Million Euro soll dem Klub im Haushalt gefehlt haben. Nach den Regularien ist Essen nun erster Absteiger. Sollte Stralsund ebenfalls nur der Weg zum Insolvenzverwalter bleiben, hat die Liga einen Präzedenzfall: Während der Hinrunde stehen die Absteiger in die Zweite Liga fest, lediglich der Teilnehmer der Relegationsspiele (der Tabellen-16.) müsste neben dem Meister und den Europapokalteilnehmern dann noch ermittelt werden.
    Für die selbst ernannte stärkste Liga der Welt käme das einer Katastrophe gleich. Neben den sportlich wertlosen Auftritten von Essen und Stralsund hat sie schon jetzt einen gewaltigen Imageschaden zu beklagen. Nicht einmal zwei Jahre nach der Heim-Weltmeisterschaft, so die jüngste Botschaft, liegt der Handball in Deutschland am Boden – auch, weil das Lizenzierungsverfahren nicht greift. Denn alle drei Sorgenkinder haben von der Handball-Bundesliga (HBL) vor der Saison die Spielgenehmigung unter Auflagen erhalten. „Ein Lizenzierungsverfahren kann letztlich nur so gut sein, wie die Zahlen, die vorgelegt werden“, sagt HBL-Geschäftsführer Bohmann.
    An der Qualität der Prozedur zweifeln aber inzwischen selbst die Protagonisten. „Das Lizenzierungsverfahren“, sagt Dombdera, „ist nichts wert.“

    Wie wäre es damit, das ganze bleiben zu lassen. Weder Vereine noch Kommunen sollten Geld zumm Fenster rauswerfen, das sie a) nicht haben und b) kene Rendite abwirft. Schließlich ist Handball nicht der Nabel der Welt, da gibt es ganz andere Probleme. Und eine Halle, die nur alle zwei Wochen für ein Gummersbacher Handballspiel benötigt wird ist im Prinzip eine Investionsruine.
    da ist das Mannheimer Modell - man mag von den Kröstis halten, was man will - wesentlich solider und durchdachter - und auf Gewinnm nicht auf eine schwarze Null ausgerichtet. Wenn es schief geht, ist ein privater Unternehmer der Dumme und nicht eine Gemeinde, die ewig dann für die Folgekosten aufkommt.

    Interessante Passage aus dem Mannheimer Morgen:

    Noch sind nicht alle auf Linie oder in Form, das Thema Personal wird die Löwen weiter beschäftigen. Doch der Kaufrausch scheint zu Ende, die aus der Essener Konkursmasse angebotenen Barna Putics und Sergio Casanova lehnten die Löwen ab. "Wir schauen eher in die andere Richtung", deutete Storm an, dass tatsächlich Spieler abgegeben werden sollen. "Vielleicht haben wir alle den Bogen überspannt", meinte Storm mit Blick auf die Essener Insolvenz und das Gehaltsgefüge in der Bundesliga-Spitze.

    Zitat

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 213/08
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 18654 eingetragenen TUSEM HSB GmbH, Steile Str. 50, 45149 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Niels Ellwanger, Michael Keusgen und Thomas Vomfell, Steile Str. 50, 45149 Essen, Geschäftszweig: Die Durchführung des Handballlizenzspielbetriebes. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch die Verwertung der Medienrechte und Marketingrechte aller Art sowie alle sonstigen zugehörigen Geschäfte. ist am 04.11.2008, um 14:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 166 IN 213/08 Amtsgericht Essen, 04.11.2008

    Ich frage mich, was dann mit Zuwendungen aus dem Förderer-Club wird.