Beiträge von pko

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    Meines Wissen hat doch Florian zuletzt bei der HG Oftersheim/Schwetzingen gespielt, während Dominic für Viernheim aktiv war.


    Naja - ich habe auch ein paar Jahre gebraucht, bis ich sie locker unterscheiden konnte :P , aber jetzt gelingt es ja dank "äußerer" Merkmale einfacher :baeh:

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    Weiß der DHB, wer mit welchem/-n Pass/Pässe in seinem Verbandsgebiet spielt?


    Den DHB in seiner Gesamtheit trifft keine Schuld, für Frauenpässe zeichnet die HBVF, für die der männlichen Kollegen (jeweils in der Bundesliga) die HBL zuständig, für alle anderen sind die Landesverbände zuständig - und das mag genau der Knackpunkt sein (jetzt mal von Metzingen abgesehen, das haben die selber vergurkt oder sogar wissentlich inszeniert).

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    Der Spieler entscheidet sich für einen neuen Verein, er geht zu seinem alten Verein und lässt sich seinen Spielerpass samt Freigabe und Vereinsstempel geben und überreicht diesen alten Pass seinem neuen Verein zur Beantragung einer neuen Spielberechtigung.


    @ Wallauer Panther: Manche mögen den Kopf schütteln oder wie Du die ganze Sache absurd finden, aber genau das, was Du angesprochen hast (siehe Zitat), hat nicht stattgefunden. Außerdem wäre ich mit Deiner "99%"-Quote vorsichtig. Bei uns müssen alle Spieler Mitglied im Verein werden, und treten nach Verlassen in der Regel aus Kostengründen auch gleich wieder aus (schriftlich selbstverständlich!).

    @Aeppel, so weit waren wir schon. Es geht um Christane Haas und die Beurteilung der Chancen auf Insolvenzeröffnug im Ermstalboten.

    GEA meldet heute:

    Ergänzungsspielerin Kaiser zur TuS

    METZINGEN. Marion Kaiser, die von allen nur Marie genannt wird, wechselt von der zweiten Frauen-Mannschaft Frisch Auf Göppingens aus der Regionalliga zur TuS Metzingen. Die Kreisläuferin, die auch auf Linksaußen eingesetzt werden kann, hat das Handballspielen beim TV Nellingen gelernt. Sie sah in Göppingen keine Perspektive mehr, in die erste Mannschaft zu kommen. »Ich werde die Chance, mich weiterzuentwickeln, auf jeden Fall wahrnehmen«, sagte die 21-Jährige, die im Probetraining einen »sehr guten Eindruck« von TuS-Coach Jochen Griesmeier bekommen hatte. »Marie passt sehr gut in unser Konzept. Sie ist eine Ergänzungsspielerin, hoch motiviert und lernfähig«, beschrieb Griesmeier die »Neue«. (v/eye)

    Und der Ermstalbote bietet neben einer Story zur Insolvenzgeschichte noch Christiane Haas, ebenfalls FAG.

    Ich muss Atom schon ein wenig unterstützen, eine gute Jugendarbeit zeichnet sich nicht nur in Meistertiteln aus, sondern ob in Breite und Konstanz immer an vorderster Front mitgespielt werden kann. Ich gehe auch nicht ganz konform mit dem HBL-Papier, dass ausschließlich "Spitzensport" unterstützen will. Um vernüftig zu arbeiten brauchst Du eine breite Basis, ,sprich auch Teams, die "nur" auf Kreisebene starten.
    Ich kann es nicht genau beziffern, aber es ist für manche Vereine/GmbH vielleicht billiger, sich die Strafen/Jugend-Unterstützungsbeiträge aufbrummen zu lassen, bevor sie mit Gewalt Strukturen aufbauen wollen, die andere, womöglich mit viel ehrenamtlichem Engagement, schon haben.

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    Die Insolvenz der Gesellschaft hat auf das Lizenzrecht m. E. keinen Einfluss, da es für das Lizenzrecht einen Rechtsnachfolger gab.


    Ist es bei den Männern nicht so (sofern meine Erinnerung mich nicht trügt), dass bei einer Eigeninsolvenzanmeldung vor dem 1.7., der betroffene Verein nicht automatisch als Absteiger gewertet wird (in diesem Fall für die Saison 2006/07)?

    4 IN 235/07
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma
    TuS Handball Sportmarketing GmbH & Co. KG,
    Bachstraße 7, 72555 Metzingen
    vertr. durch den Geschäftsführer Michael Giehrl
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart HRA 361070
    ist heute, am 29.06.2007, um 10.00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Hansjörg Wanner, Reutlingerstr. 105, 72800 Eningen u.A. bestellt.
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
    Tübingen, 29.06.2007
    Amtsgericht - Insolvenzgericht -


    https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_auf…smassnahmen.htm