@Rheinland- SR
Zunächst 2 Anmerkungen: 1. In der Regionalliga arbeitet man mit neutralen Kampfgerichten. 2. Ein nichtgewährtes TTO wird nie, da nicht spielentscheidend, ein Einspruchsgrund sein.
zur Sache:
In der Tat ist die Erläuterung 3 hier nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Wird das TTO beantragt (hier ist anzumerken, das die Karte nicht nur hingelegt, sondern Zeitnehmer/Sekretär übergeben werden muß), soll der Zeitnehmer nach kurzer Überprüfung der Ballbesitz- Situation die Zeit anhalten. Der Pfiff ist dann tatsächlich nur noch informativ. Entscheidend ist also der Zeitpunkt des Anhaltens der Uhr durch den Zeitnehmer.
Sollte die beantragende Mannschaft zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Ballbesitz sein, wird die grüne Karte zurückgegeben.