Die Handballregeln sagen dazu:
Es ist nicht erlaubt:
8:2 b) den Gegenspieler mit Armen, Händen oder Beinen zu sperren oder ihn durch Körpereinsatz wegzudrängen oder wegzustoßen, dazu gehört auch ein gefährdender Einsatz von Ellenbogen in der Ausgangsposition und in der Bewegung.
8:3 Regelwidrigkeiten, bei denen die Aktion überwiegend oder ausschließlich auf den Körper des Gegenspielers abzielt, müssen zu einer persönlichen Strafe führen. Zusätzlich zur Entscheidung auf Freiwurf oder 7-m-Wurf ist mindestens progressiv zu bestrafen, beginnend mit einer Verwarnung nach (16:1a), dann Hinausstellung (16:3b) und Disqualifikation (16:6d).
Nach Ansicht des Videos hätte hier zumindest eine Bestrafung der Gegenspielerin erfolgen müssen, da die Aktion ausschließlich auf den Körper abzielte. So würde meine Entscheidung als Schiedsrichter ausfallen...