Zumal die Gläubiger ja eine Bank und ein Sponsor sind
Wer sagt denn, dass es sich um einen Sponsor handelt und nicht um eine Privatperson (die zufällig Vorsitzender der Geschäftsführung eines Sponsors ist)?
Wer sagt denn, dass es sich nicht damals um eine Bürgschaft handelte, die über die Zeit durch dritte bedient wurde?
Wenn man jemandem etwas gutes tun will, stellt man diesem eher nicht den Geldkoffer mit Schleife hin, sondern knüpft das ganze an Bedingungen, obwohl wissend, das Geld sehr wahrscheinlich nicht mehr wieder zu sehen.
Ich will da nicht ins Detail gehen, aber es macht allein aus steuerlicher Sicht schon keinen Sinn, Geld zu verschenken.