Beiträge von Dickmann

    Ich denke es werden Trochowski, Helmes und Odonkor.

    Die Nominierung von Odonkor kann ich eh nicht nachvollziehen. Schlechte bis durchwachsene Leistungen in Sevilla und lange Zeit verletzt.

    Dass Lehmann nominiert ist, versteh ich allerdings auch nicht. Löw betont immer wieder das Leistungsprinzip und setzt es mit dieser Nominierung völlig außer Kraft.

    Da würd ich bei den heutigen Spritpreisen als Schiedsrichter nen Aufstand machen. Wir bekommen hier 32 + 3 und das ist eigentlich schon zu wenig inzwischen.

    Interessant wie oft hier die Geldknappheit als Argument angeführt wird. Bei uns im Verband wurde ein Sponsorvertrag mit einer Firma abgeschlossen (deren Trikots zwar günstig waren aber auch leider total minderwertig sind) und der auch auf unseren Kreis erweitert wurde. Dadurch hat jederSchiedsrichter bei uns im Kreis drei gleiche Trikots bekommen, die allesamt von den Vereinen gezahlt wurden.

    Das war vor 2 Jahren.... Der Verband holt sich jetzt neue SR-Trikots bei nem anderen Hersteller und zumindestens die Verbandsschiedsrichter müssen wieder eingedeckt werden...

    Köln war einfach zu blöd das 2:0 nachzulegen. Die haben sich nach dem Führungstor ja fast nur noch aufs Verteidigen eingestellt. Und dann passiert ne Minute vor Schluss son Sonntagsschuss, wo jeder schon auf das Empty Net zum 2:0 hofft.... Einfach ärgerlich. Aber tolle Reaktion vom Publikum nach dem 1:2, das sofort die Haie angefeuert hat für die starke Saison.

    Zitat

    Original von meteokoebes

    Genauso denkbar ist aber auch, dass die SR aus Versehen einen Strich zu viel gemacht hatten. ;) Es ist halt ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, bzw. die Abweisung des Verfahrens aus diesem Grund. Man wird für die Zukunft lernen und demnächst das komplette Spiel lückenlos aufzeichnen.

    und was bringt das lückenlose aufzeichnen? Videobeweis ist in Amateurklassen meines Wissens nach nicht zugelassen.

    Wo der Ball sollte sich doch aus obiger Spielsituation ergeben. Wurfversuch wird geblockt und rollt unter die zweite Wechselbank. -> Also direkt vorne auf neun Meter ;)

    Blieb beim Spielstand. Warum sollte also jemand Einspruch einlegen?! Heim hat seine Zusatzzeit bekommen und Gast trotzdem gewonnen.

    Der Spruch stimmt eindeutig ;) Mir gings auch nur im die Situation an sich.

    Moin,

    folgende Situation gestern bei einem Pokalspiel erlebt:

    Mannschaft A ist im Angriff. Der Wurf wird geblockt und geht ins Seitenaus (Spielzeit 59:53). Im Seitenaus stehen zwei Bänke nebeneinander direkt an der Wand. Links die Wechselbank von Mannschaft B und rechts direkt daneben eine Bank, auf der zwei nicht eingetragene Spieler von B in Zivilkleidung sitzen. Der eine dieser beiden Spieler bekommt den Ball genau unter seine Beine und schließt diese nun so, dass Mannschaft A nicht an den Ball herankommt. Erst bei 59:56 wird die Zeit angehalten.

    Ungeachtet der Tatsache, dass die beiden da unten auf einer verlängerten Wechselbank sitzen und mindestens als Offizielle hätten eingetragen sein müssen. Wie hättet ihr entschieden?

    Im vorliegenden Fall gab es keine Bestrafung gegen die Bank und die Schiedsrichter haben die Spielzeit um drei Sekunden verlängert.

    Zitat

    Original von Gottfried
    Mal ne Frage an die Rechtsexperten hier: Lese nur ich das so, oder ist die Begründung des Landgerichtes mehrfach widersprüchlich?

    Von einer Notwehrsituation noch zu sprechen, wenn ich dem Opfer von hinten in den Rücken steche und dann noch drei mal am Boden liegend einsteche, kann es doch nicht mehr sein. Oder, um es mal so mit dem Fußball zu sagen: "Liegt hier nicht eine neue zu beurteilende Spielsituation vor?"

    Abgesehen davon, daß die Darstellung in der Presse ja nie so recht objektiv sein kann, wobei ich sie hier allerdings auch nicht allzu reißerisch empfinde.

    Aus einer Notwehrhandlung kann ein Notwehrexzess entstehen gemäß § 33 StGB. Ansonsten musste das Gericht die Notwehrlage so oder so anprüfen, da die Rechtswidrigkeit im Gutachten immer geprüft werden muss. Bei den ersten beiden Opfern wird die Notwehrlage ja auch (mM nach) zu Recht anerkannt. Beim Opfer selbst wäre ich als Verteidiger natürlich auch von Notwehr ausgegangen. Will ja meinen Mandanten rauspauken. ;)

    Ansonsten ist es defintiv kein Mord. Es ist kein einziges qualifizierendes Merkmal aus § 211 gegeben.

    Kann HVS-SR zwecks Jury nur zustimmen.

    Ich bin gespannt, was in der Revision passieren wird. Wird auf anderen Seiten schon stark drüber spekuliert, dass der Richter Fehler in der Anwendung des Rechts gemacht hat. Und wenn ich den Sachverhalt lese, ist das Opfer alles andere als ein unschuldiges Opfer, auch wenn sein Tod sicherlich mehr als tragisch ist (wie eigentlich alle Tode)

    Zitat

    Original von Felix0711
    Fünf Jahre sind glaube ich Mindeststrafe bei Totschlag. Wenn ich dann hergehe und jemanden hinterrücks ersteche, können das niemals nur sechs sein.

    hinterrücks wäre heimtückisch und der Angeklagte wäre wegen Mord gemäß § 211 dran gewesen.

    Ist zwar nicht direkt Bundesliga, aber doch sehr interessant:


    Seit wann ist Pro7 ein Sportsender? Möcht ja net wissen, was die gezahlt haben.

    Also wenn die Bayern immer so wie gestern spielen, dann droht der Bundesliga wirklich Langeweile. Bremen mag zwar nicht komplett gewesen sein, aber dennoch war bzw. ist das immer noch ein starker Gegner, der total vorgeführt wurde.