Beiträge von Gottfried

    Ohne den Rest jetzt noch zu beantworten, würde ich mir diesen Satz an deiner Stelle noch mal überlegen.

    Der ist echt gut in seiner vermutlich naiv dahergesagten Art... :unschuldig:

    Sorry für OT, aber da mußte ich gerade an die Vorberichte zur CL morgen denken, speziell des Trainers von Montpellier:

    Zitat

    Hierbei sei nur eine kurze Auswahl der Institutionen und Verbände aufgelistet, die Nicollin empörte: den Nationalen Ethikrat, nachdem er einen Schiedsrichter homophob beleidigt hatte, eine französische Feministinnen-Organisation, nachdem er meinte, dass es nun mal unter den Frauen mehr Vollidiotinnen als Intellektuelle gäbe, und die UEFA für seine Einschätzung, die Europa League sei absoluter Mist.

    Quelle

    Hab mir gerade die Finanz.- und Gebührenordnung des DHB angeschaut.

    Reisekostenrichtlinie (RKR)
    § 5
    Übernachtungsgeld
    Das Übernachtungsgeld für eine Nacht ohne Nachweis beträgt 20,- €. 8o:D Sind die nachgewiesenen Übernachtungskosten höher als das Übernachtungsgeld, werden diese laut vorzulegendem Beleg erstattet.

    Wie kommt man auf so einen Betrag???? :P Schon klar, dass mit Beleg abgerechnet die Erstattung problemlos ist. Aber da setz ich doch lieber gar keinen Betrag ohne Beleg fest, anstatt 20,- €. :unschuldig:

    Das dürfte den steuerlichen Reisekostenvorschriften abgekupfert sein.

    Zitat

    Nach dem Rückzug von Hauptsponsor Jesper Nielsen wurde der Etat um zwei Millionen Euro reduziert und beläuft sich in der kommenden Saison auf geschätzte 6,5 Millionen Euro.

    7,5 Mio minus 2 Mio = 6,5 Mio. Quelle: Trollinger

    Zitat

    25.07.2012 / 08:43 Uhr
    Umsatzsteuer | Finanzverwaltung lenkt ein beim Brötchenstreit (BdSt)


    Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das Einlenken der Finanzverwaltung im Streit um Brötchenspenden. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Unternehmer vom Finanzamt aufgefordert, Umsatzsteuer nachzuzahlen, wenn sie Lebensmittel an die Tafeln gespendet hatten. Betroffen waren vor allem Bäckereien, die abends nicht verkauftes Brot, Brötchen und Gebäck an soziale Einrichtungen spendeten.

    Hintergrund: Laut aktueller Gesetzeslage können Sachspenden an gemeinnützige Organisationen der Umsatzsteuer unterliegen. Das heißt, ein Bäcker, der seine alten Brötchen nicht wegwirft, sondern lieber einer Tafel spendet, muss dafür u.U. Umsatzsteuer zahlen, weil dieser Vorgang als Entnahme bzw. unentgeltliche Zuwendung aus dem Betrieb gilt und damit wie ein Verkauf behandelt werden muss (§ 3 Abs. 1b UStG).

    Hierzu führt der BdSt weiter aus: Wer als Unternehmer Waren an die Tafeln spendete, musste unter Umständen mit einer hohen Steuernachzahlung rechnen. Denn kostenlos abgegebene Lebensmittel werden als Sachspenden bewertet. Diese unterliegen der Umsatzsteuer. Dieser Mechanismus führte bei vielen Unternehmern zu Steuernachzahlungen. Hätte der Bäcker, Metzger oder Gemüsehändler die Lebensmittel hingegen in den Müll geworfen statt zu spenden, hätte er keine Steuern zahlen müssen. Am Wochenende (21./22.7.2012) war bekannt geworden, dass die Finanzverwaltung nun einlenkt. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd, das Problem sei erkannt "und wir gehen es an". Gemeinsam mit den Ländern solle schon in den nächsten Wochen eine unbürokratische Lösung gefunden werden. So sei denkbar, den Wert der Ware, wenn diese nach Geschäftsschluss gespendet werde, auf Null zu setzen. Wie häufig Bäcker für ihre Sachspenden an Tafeln bisher zur Kasse gebeten wurden, konnte der Sprecher nicht sagen.

    Quelle: BdSt online und dapd


    Wenn die Sache mit den Brötchen geklärt ist, kann man sich dann ja dem ESM widmen...

    Heißt "ESM" eigentich "europäisch Sado-Maso"?

    So einfach ist es (leider) nicht.


    Das heißt, Umsatzsteuer auf Sachspenden in Höhe der Herstellungskosten der Brötchen (nicht des nicht mehr vorhandenen Wertes kurz vor dem Zusteinwerden. Praktikerlösung: Sachspendenbelege gar nicht erst buchen.

    Jetzt können die Diskussionen beginnen. Sieg für die favorisierten Schweden, Roman Lob auf Platz 8.

    Überrascht bin ich vom Abschneiden der Türkei auf Platz 7, denn das war in meinen Augen mit das Schlechteste was ich jemals beim ESC gehört und gesehen habe. :wall:

    Eine Seefahrt, die ist lustig. :rolleyes:

    Ich finde, gegenüber früheren Jahren ein deutlicher Fortschritt des Wettbewerbs. Wenig vermeintlicher Mainstream wie Malta (leider). Und das wirklich schlechteste Lied, wie ich fand, landete auf dem letzten Platz mit Norwegen. Dort hätten m.E. auch die beiden Jungs von der irischen Hüpfburg hingehört. Ein wenig enttäuscht bin ich über das Abschneiden von Dänemark.

    Ich persönlich mochte Serbien am meisten, tolle Stimme, tolles Charisma. Wie auch einige andere Länder sehr charismatische Vertreter hatten. Das albanische Lied muß man nicht gut finden, der Auftritt war stark. Auch wenn sie ein wenig geschrien hat, die Gute.

    man verteidigt heutzutage zumindest nicht mehr zwangsweise mannbezogen. Mag sein, dass es da einen anderen Ausdruck für gibt - aber Abwehrkette.de spricht auch von Raumdeckung ;)

    Übrigens, wer noch lange nachlesen möchte. Spielverlagerung.de hat auch wieder was ausführliches. Vielleicht hilft auch das ;)

    In der 88. Spielminute bei einer 1:0 Führung verteidigt man bestimmt mannbezogen. Vielleicht hat Boateng aber auch als einziger raumbezogen verteidigt. Van Beuten wäre sicher die bessere Lösung gegen Drogba gewesen.