Du meinst die da oben rechts in der Ecke? Das ist die Flagge der örtlichen Jugend der sozialistischen Partei. ![]()
Nichtsdestotrotz starke Leistung von Arcosh. Oder ich hatte das Bild schon mal reingestellt...?
Du meinst die da oben rechts in der Ecke? Das ist die Flagge der örtlichen Jugend der sozialistischen Partei. ![]()
Nichtsdestotrotz starke Leistung von Arcosh. Oder ich hatte das Bild schon mal reingestellt...?
Das ist der Schwedenspeicher
Kurz vor Ende des Dreißigjährigen Krieges eroberten schwedische Truppen die Stadt Stade und bauten sie zum Verwaltungssitz und zur Festung aus. In diesem Zusammenhang wurde zwischen 1692 und 1705 auch ein Provianthaus zur Versorgung der Garnison errichtet – der Schwedenspeicher am Alten Hafen. Hier war das Gebäude vom Schiffsverkehr über Elbe und Schwinge leicht zu erreichen.
Die auf Eichenpfählen ruhenden 1 Meter dicken Mauerfundamente des Schwedenspeichers tragen zwei Vollgeschosse und drei Dachgeschosse. Mit seinen gewaltigen Maßen war er lange Zeit das größte Profangebäude in Stade. Lange Reihen von Luken und Aufzugserker an beiden Seiten geben dem Schwedenspeicher ein unverwechselbares Profil. Als militärischer Zweckbau zeigt der Backsteinkoloss wenig Schmuck. Nur die Fensterrahmen und Gesimse aus Sandstein und natürlich das Hauptportal mit Krone und Monogramm des Bauherrn, Karl XII, sind aufwendiger gestaltet.
Der Speicher war in den Hafenbetrieb eingebunden, eine Situation, die heute noch zu erkennen ist, obwohl eine Autostrasse den Hafen seit 1967 abschneidet. Zwei Kräne, ein restaurierter Elbewer, eine Reihe von Kaufmannshäusern, die alte Stadtwaage (heute Weinhandlung), das gemauerte Hafenbecken und natürlich der die Hafenkulisse überragende und abschließende Schwedenspeicher haben ihre frühere Funktion zugunsten kultureller und touristischer Zwecke aufgegeben.
So liegt auch die Zeit, in der der Schwedenspeicher den schwedischen, später den dänischen, kurhannoverschen und preussischen Truppen als Lagerraum gedient hat, schon lange zurück. Der Schwedenspeicher verfiel, galt gar als Schandfleck der Stadt und sollte eingeebnet werden. Diese Pläne aber verhinderte Mitte der 70er Jahre eine Bürgerinitiative in Zusammenarbeit mit dem Stader Geschichts- und Heimatverein. Der Schwedenspeicher wurde von Grund auf saniert und zum größten Museum zwischen Hamburg, Bremerhaven und Bremen umgebaut.
Das Schwedenspeicher-Museum zeigt heute zwei Dauerausstellungen, in denen die Geschichte der Stadt Stade und die Vorgeschichte des Elbe-Weser-Raumes erzählt wird. Daneben locken im Erdgeschoss bunte kulturgeschichtliche Sonderausstellungen zehntausende Besucher in diesen einmaligen Museumsbau.
Das habe ich natürlich alles alleine
geschrieben
Da habe ich ja bös abgestaubt...
Ich hätte die Hinteransicht eines Gebäudes anzubieten:
Packend war auch das Finale über 50km Langlauf mit Stehaufmännchen Axel Teichmann, der schließlich noch zu Silber gespurtet ist. Chapeau!
ZitatOriginal von Kono
Tut wenigstens so als wäre es knifflig ;). Danke!!!!
Ok.
Sporthalle?
Flughafen?
Marktplatz?
Wie fixiert man denn sportliche Perspektiven?
"Meine" Fälle waren alle SPD-Wähler. ![]()
Der Link funktioniert leider nicht, Tester.
ZitatOriginal von huth10
@ LordLiegt hier wirklich ein Veräußerungsvorgang vor, wenn der Datendieb nur eine Kopie der Daten verkauft ?
Was er verkauft, ist doch egal. Entscheidend ist, daß er verkauft.
ZitatOriginal von huth10
GottfriedWie kommst du über das Merkmal der Nachhaltigkeit (bei einmaligem Verkauf) aus § 15 Abs. 2 EStG hinweg.
Ich würde das herleiten wie BFH VIII R 40/01 (BStBl. II 2003, S. 294) Hier auf Seite 20 oben. Das ist aber Geschmacksache. Andere Juristen könnten zu einer anderen Ansicht gelangen. ![]()
ZitatOriginal von Dark Omen
>>>die kleinschrift und evtl. tippfehler sind meinem lädierten rechten arm anzulasten
Gute Besserung für Deinen Arm.
Absolut gewerbliche Einkünfte ![]()
Aber ich suche auch erst morgen, wenn ich Zeit habe bei all den Selbstanzeigen...
So isses. Im Besteuerungsverfahren gibt es kein wie auch immer geartetes Verwertungsverbot (da sich dieses nach der Leistungsfähigkeit richtet). Im Steuerstrafrecht schon.
Wie man hört und täglich sieht, gibt es eine Welle von Selbstanzeigen. Dabei sind aber unheimlich viele Kleinfälle, Zinseinnahmen p.A. 500 €. Das ist keine Freude für die Finanzämter, das alles auszuwerten.
Weiß ich, Lord.
Aber das Unverständnis sollte dann doch beiden gelten? ![]()
Liegt das an mir oder an Dir?
Ich meine, ich möchte ja gerne meine Meinung so vertreten, daß sie zumindest nachvollzogen werden kann. Du mußt und wirst sie sicherlich nicht teilen, das ist ja auch in Ordnung.
Aber mit "blubb" und "gesperrt sein" kommen wir beide da irgendwie nicht auf einen Zweig, was ich schade fände.
Jetzt tu mal bitte nicht so betroffen, Teddy.
Komisch, ich ahnte schon die Betroffenheit. Dabei ging es mir nicht um den Vergleich zwischen heute und damals. Sei es drum. Nehmen wir halt ein anderes Beispiel: Der BFH hat entschieden, es sei nicht zu beanstanden, wenn ein Bundestagsabgeordneter eine üppige steuerfreie Pauschale erhält, der Großteil der Steuerpflichtigen aber nicht. Größtenteils von der Fachwelt verlacht, aber so wurde es eben entschieden.
Die Gerichte sind voll von Fällen, in dem ein Jurist eine Seite und ein anderer eine andere Seite vertritt. Sogar ein Steuerberater und ein Finanzamt sind manchmal gleicher und manchmal ungleicher Ansicht.
Wenn ein Finanzministerium sich eine Rechtsexpertise einholt, die die Zulässigkeit des Ankaufs solcher Daten beurteilen und letztlich auch zum Ziel haben soll, wie soll die denn zur gegenteiligen Auffassung kommen?
Ich persönlich heiße weder das Verschweigen von Einnahmen noch die Abspeisung von Putzfrauen mit 3,50 € gut, um das nur mal klarzustellen. Und gerade das ist auch der Grund, warum der Fiskus die Daten kaufen wird. Wie gesagt, es ist zuerst eine politische Entscheidung, die juristisch begründet werden wird, und es wird juristische Gegenmeinungen geben, die aber als nicht so gewichtig abgetan werden. Von welchem Gericht wäre so etwas auch zu verlangen?
Im übrigen solltest Du den - oben schon genannten - Unterschied zwischen der steuerlichen und der strafrechtlichen Auswertung kennen.
Erlangt eigentlich der "Datensammler" Straffreiheit in Deutschland? Oder bekommt er die Frucht der Hehlerei gleich wieder abgenommen? Oder muß er sie versteuern? Wenn ja, welche Einkunftsart liegt vor?
Nuja, damals gab es aber auch schon gewisse Bedenken.
Wir sind uns doch alle einig, daß die Daten aus politischen Gründen gekauft werden müssen. Das Juristische wird sich doch schon so hinschreiben lassen wie benötigt.
Man möge mir den Vergleich verzeihen, aber in Urteilen des Reichsfinanzhofes aus dem Jahre 1938 habe ich auch einmal staunend gelesen, daß die reine Zugehörigkeit des Steuerpflichtigen zu einer bestimmten Rasse Grund dafür war, diesen mit einem dreifachen Steuersatz zu behandeln. Das las sich auf eine ganz schauerliche Art und Weise auch noch juristisch stringent durch. Wie gesagt, ich will die Zeiten nicht vergleichen, aber es finden sich immer Ansätze etwas juristisch irgendwie zu begründen.
Wobei man die Aussage von Herrn Ondracek auch als strafrechtlich verdächtige Nötigung bewerten könnte...
[URL=<a href="http://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/sport/lokalspo…all/8374664.htm">Sergej Budanow: "Keine Kündgung erhalten" (Gelnhäuser Tageblatt, 08.02.2010)</a>]Hat Sergej Budanow auch in Wetzlar gleich wieder ein paar persönliche "Freunde" gefunden?[/URL]
Und wie unterschiedlich die Sichtweisen doch sind.
Viele Amerikaner haben mir gesagt, Fußball sei langweilig. "No action!" Und viele Deutsche haben mir gesagt, American Football sei langweilig. "Keine Action!" ![]()
American Football braucht das ganze Drumherum. Cheerleader, ein Rahmenunterhaltungsprogramm, Hot Dogs, Yumm! Es ist aber nebenbei auch noch ein sehr strategisches Spiel. Nicht umsonst ist der Trainerstab so groß wie der Kader eines deutschen Handballerstligavereins.
Ich bin übrigens seit meinem Studienaufenthalt dort für die San Diego Chargers. Die erreichen immer die Playoffs, um dann mit Pauken und Trompeten auszuscheiden. ![]()