Solange die meisten hier keinerlei persönlichen Erfahrungen mit dem Thema Steuerhinterziehung haben, werden sich die meisten für eine deutliche Verschärfung aussprechen, Lord der Finsternis. Die meisten glauben ja immer noch, daß die Reichen keine Steuern zahlen und vor lauter Steuerschlupflöchern das Tageslicht kaum sehen.
Ungewöhnlich finde auch ich zuerst einmal, daß das Bundesverfassungsgericht so konkrete Grenzen vorgibt wie hier:
Zitat
Der Bundesgerichtshof legte eine Art Drei-Stufen-Modell vor, von Geld- über Bewährungs- bis zur Haftstrafe. Ab einem Betrag von 100.000 Euro kann nur noch in Ausnahmefällen eine Geldstrafe verhängt werden, in der Regel ist dann eine Bewährungsstrafe fällig. Bereits ab 50.000 Euro handele es sich um eine Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß".
Nach meiner Einschätzung werden die meisten Betriebsprüfungen dann eine Steuerhinterziehung im großen Ausmaß aufdecken. Wir reden dann nicht mehr von dem Bauunternehmer mit 100 Mitarbeitern, sondern auch von der Pizzeria um die Ecke. Das sage ich nur mal zum Verständnis, ohne Wertung.
Ich sehe es auch so wie einer der Lesermeinungen in dem von Dir zitierten Artikel: Solange auf der Einnahmenseite, das heißt bei den Steuereinnahmen immer mehr strafrechtliche Regelungen eingezogen bzw. verschärft werden, muß auch endlich einmal deren Verwendung bzw. teilweise Verschwendung sanktioniert werden.