Beiträge von Gottfried

    Nein, aber die Todesstrafe hat vielleicht manchmal weitere Morde verhindert (ich bin übrigens gegen sie....) Hat echt lange gedauert, bis das Thema die Ecke erreicht hat...

    Abgesehen vom hessichen Wahlkrampfgebabbel - im übrigen gab es auch eine Umfrage, derzufolge die Mehrheit der Hessen dieses Thema als Wahlkampfthema ablehnt - verwundert es mich natürlich kaum, daß es gleich wieder die gleichen Mechanismen hervorruft.

    Der bestehende Strafrahmen reicht aus.
    Deutsche verprügeln mich auch.
    Höhere Strafen schrecken nicht ab.
    Der böse Koch.
    Steuern erhöhen, damit die armen Jugendlichen Bildung bekommen.

    Stimmt ja fast alles. Es hilft aber beispielsweise armen Menschen wie dem U-Bahnfahrer aus Frankfurt nicht, der gestern verprügelt wurde. Davon sechs mit Migrationshintergrund wie man so schön sagt. Die durften auf Polizeigeheiß erst einmal aussteigen, nachdem sie randaliert hatten und weil ihnen das noch zu doof war, haben sie den U-Bahnführer dann verhauen. Wäre ja auch zuviel verlangt gewesen, sie vorher festzusetzen.

    Verkappter Rechtsanwalt ist gut. Nun kommt noch der verkappte Steuerberater.

    Zitat

    Original von Poldinie
    Und wenn Gottfried hier Zitate aus dem WHV-Fan-Forum bringt, dann soll er die bitte auch nicht aus dem Zusammenhang reissen. Das nennt man nämlich Verfälschung von Tatsachen.

    Bitte sehr. Hier der ganze Beitrag:

    Zitat

    Original von Poldinie aus dem WHV-Forum
    Hallo Bongo! Du kippst einem anderem Forum wieder Dreck über die WHV-Führung aus. Warum bist du nicht auf mein Angebot mit dem Manager zu sprechen nicht eingegangen? Haste die Hosen voll oder Angst womöglich auf die Wahrheit zu stoßen und damit deine ganze Argumentation den Bach runtergeht? Ich mache dir den Termin mit D. Koopmann! Wenn du nicht drauf eingehst, dann bitte ich dich in Zukunft deine widerlichen Äußerungen sein zu lassen! Feiglinge haben nämlich kein Recht auf eigene Meinung!

    Und was bitte schön hilft hier das ganze Zitat? Du sabbelst hier von Meinungsfreiheit und versagst Usern Eures Forums dieselbe. Wenn Du Deine eigenen Zitate nicht verstehst, dann ist Dir nicht mehr zu helfen.

    Zitat

    Original von Poldinie
    Und von dir Teddy, lasse ich mir nicht drohen, denn das was du machst , ist Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Denke darüber erstmal nach!

    Es wird mal wieder Zeit, in das Forum des WHV zu schauen.
    Da finden wir nämlich folgenden Post:

    Zitat

    Feiglinge haben nämlich kein Recht auf eigene Meinung!

    .

    Verfasst von: Poldinie, WHV Fanpage Webteam

    Sicherlich gibt es gegen Sekundenvergeßlichkeit auch was von Ratiopharm. Oder:

    Zitat

    Original von Poldinie
    Sinnlos hier zu diskutieren, weil hier einige noch nicht einmal lesen können. ... Ich bin zutiefst erschüttert über soviel Unsinn! Aber leider ist das denken in Deutschland doch wohl schon wirklich Glücksache. Pisa lässt grüßen! :wall: Einige sollten wirklich hier erstmal die Eierschale hinter ihren Ohren entfernen, bevor sie sich mit mir einlassen! :baeh:

    Das mit dem spanischen Schiedsrichter und der italienischen Nationalmannschaft habe ich mir auch gedacht, wobei die eklatanten Fehlentscheidungen im gestrigen Spiel im wesentlichen auf die schlimmen Assistenten zurückzuführen waren. So einen Freistoß kurz vor Ende zu pfeifen, das ist schon eine Frechheit, zumal das Fahnenmännlein direkt dabei stand. Hoffentlich werden diese Vollidioten nicht bei der EM pfeifen.

    Der Gerichtigkeit halber sollte man allerdings schon hinzufügen, daß das zweite Tor der Italiener zu Unrecht abgepfiffen wurde und das Tor der Schotten aus einer ähnlichen Situation heraus gefallen ist. Den Elfmeter durfte man aber schon geben. Selbst wenn der Arm angelegt ist... Aber wie Meier schon sagte, aus dem Spiel heraus sehr schwer zu sehen. Wenn, hätte und aber, die Schotten den Ball in der 82. Minute nicht vorbei geschossen hätten, dann hätte es 2:1 gestanden.

    Ich habe die Italiener übrigens kaum als Weltmeister-würdig gesehen. Das ehemalige Prunkstück Abwehr hat doch einige Male bedenklich gewankt. Wir werden sehen.

    Schade, daß am Ende sich doch kein Underdog wird durchsetzen können. Die Finnen haben die Portugiesen geärgert, die Schotten die Italiener und Franzosen, aber am Ende bleibt doch wieder vieles beim Alten.

    Sehr gut hat mir aber das ehemalige Fußballentwicklungsland Zypern gefallen. Für ein so kleines Land haben die doch einige sehr starke Kicker und sind auch in der Lage, durchaus einmal das deutsche Tor in Verlegenheit zu bringen (das muß man ja nicht immer nur auf Abwehrfehler schieben, sondern darf den Gegner auch mal loben).

    Mit Münte geht einer der letzten mit geradem Rücken.
    Daß ich das mal sagen würde, das hätte ich ja nie gedacht...

    Nun ist der Weg noch mehr frei für den Problembären Kurt.

    Edit: SPIEGEL ONLINE verkündet die Rückkehr von Hein Blöd Scholz auf die große Bühne:

    "Müntefering tritt zurück, Steinmeier und Scholz sollen Nachfolger werden

    Politischer Paukenschlag in Berlin: Franz Müntefering gibt seine Ämter als Vizekanzler und Bundesarbeitsminister auf - aus "rein familiären Gründen". In SPD-Kreisen heißt es: Neuer Vizekanzler wird Außenminister Steinmeier, Arbeitsminister der Parlamentarische Geschäftsführer Olaf Scholz."

    Je mehr man sich mit der Materie beschäftigt, desto mehr Meinungen findet man. Daher auch der Tipp im Hinblick auf die mündliche Prüfung zum Steuerberater, bei jeder Frage erst einmal zu antworten "Das kommt immer auf den Einzelfall an..."

    Also fassen wir mal zusammen: Zunächst halte ich die Einkünfte aus Tätigkeit als Schiedsrichter entweder für "gewerbliche" oder "selbständige". Ich will mich da jetzt nicht festlegen, obwohl ich es weiter oben schon einmal gemacht habe. Die OFD Niedersachsen hingegen hält es für "sonstige" Einkünfte. Nun denn. Interessant ist dabei der folgende Satz: "Diese werden im Hinblick auf ein fehlendes Arbeitsverhältnis zum Verein in der Regel als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG besteuert." Der Lord wird mir recht geben: "In der Regel" ist nicht gerade Ausdruck einer Meinung. Man hätte auch schreiben können "Wir gehen davon aus, es ist aber noch nicht höchstricherlich geklärt worden".

    Ich ging davon aus, daß die Übungsleiterpauschale auch auf Schiedsrichter anwendbar ist - der Wortlaut des § 3 Nr. 26 EStG lautet ".... oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten." Für mich ist ein nebenamtlicher Schiedsrichter "vergleichbar" zu einem Übungsleiter. Die OFD Niedersachsen erwähnt diese Möglichkeit gar nicht erst.

    Lord Vader hat einen Aufsatz und eine Verfügung einer OFD genannt. Hoertie hat auch etwas bei einer OFD gefunden. Nun muß man folgendes hinzufügen:

    [list=1]
    1. Ein Aufsatz in einer Fachzeitschrift ist eine Meinung. Mehr nicht, sie weder bindend für Steuerpflichtige (Schiedsrichter) noch für die Finanzämter.

    2. Ein Beispiel auf der Homepage einer OFD, wie Hoertie sie zitiert, ist genauso zu sehen. Sie bindet die Beteiligten auch nicht.

    3. Hingegen bindet die Verfügung einer OFD die Finanzbehörden. Die OFD ist die übergeordnete Dienststelle der Finanzämter eines Bundeslandes. Man muß beachten, daß die Verfügung der OFD Niedersachsen allerdings die Finanzämter in Baden-Württemberg nicht bindet. Eigentlich. Denn in der Regel erläßt dann die OFD Baden-Württemberg eine Verfügung, daß die Verfügung aus Niedersachsen auch für BW gültig sein solle. Zur Erklärung: Das ist nur das Ergebnis der föderalen Steuerverwaltung (obwohl die Einkommensteuer ein Gesetz auf Bundesebene ist). Den Steuerpflichtigen bindet das aber nicht, denn es handelt sich um eine reine Verwaltungsanweisung.
    [/list=1]

    Weiter gehts: Der Steuerpflichtige ist - wie erwähnt - durch die Verfügung der OFD nicht gebunden. Er hält also seine Schiedsrichtervergütungen für steuerfrei, wenn sie beispielsweise 1.200 € betragen haben. Das schreibt er auch so in seine Steuererklärung, denn verschweigen darf und will er ja nichts. Nun kommt aber der böse Lord Vader :devil: und schickt ihm einen Bescheid, in dem die Vergütung steuerpflichtig gemacht wird. Das muß er auch, denn er muß die Vorgaben seiner vorgesetzten OFD beachten, obwohl er perspönlich vielleicht ganz anderer Meinung ist. Ist aber der Kollege vom Lord mit der Steuererklärung befaßt und kennt die OFD-Verfügung nicht (auch das gibt es), so folgt er vielleicht den Angaben des Steuerpflichtigen und läßt die Vergütungen steuerfrei. Ein anderer sieht diese vielleicht als sonstige Einkünfte und gewährt aber die Übungsleiterpauschale. Alles ist möglich.

    Weil aber der böse Lord die Vergütungen steuerpflichtig gemacht hat, und der Steuerpflichtige das doof findet, wendet er sich an den Steuerberater Gottfried. Der macht dann einen Einspruch. Den lehnt der Lord ab, wegen "issnicht". Der Gottfried erhebt dann für seinen Steuerpflichtigen Schiedsrichter Klage und dann kommt das Finanzgericht und gibt dieser statt oder eben nicht. Erst dann haben wir ein richterliches Urteil, was es ja scheinbar bislang noch gar nicht gibt. Der Lord und Gottfried sind sozusagen steuerliche Pioniere. Was das Finanzgericht entscheidet, das können wir alle nicht vorhersagen.

    Und wenn der Gottfried und der Lord das Urteil doof finden, dann klagen sie dagegen noch mal an. Und zwar dann, wenn das Finanzgericht sagt, daß sie eine Revision zulassen vor dem Bundesfinanzhof. Und der entscheidet dann beispielsweise, daß Schiedsrichter gewerblich tätig sind, und die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können.

    Erst dann haben wir alle Rechtssicherheit (Nichtanwendungserlasse etc. wollen wir hier mal beiseite lassen...).

    Das hört sich alles wahnsinnig kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht. Wenn man damit beruflich befaßt ist, zumindest...

    Zitat

    Original von Lord Vader
    @ Gottfried

    Kann Dir nur teilweise zustimmen - "echte" Berufskollegen sind wir nicht, haben allerdings die gleiche Aufgabe ---> zutreffende Festsetzung von Steuern. Du als Berater und ich auf Seiten der Finanzverwaltung. Aber im Grunde sehe ich dieses Verhältnis auch als Kollegen an

    Na klar, wobei wir uns manchmal über die zutreffende Festsetzung halt nicht einig sind. :lol: Wo ist eigentlich Bienchen bei diesem Thema?


    Zitat

    Original von Lord Vader
    Bezüglich der Tätigkeit der Schiris im Sinne von § 3 Nr. 26 teile ich Deine Auffassung, ich subsumiere sie auch unter den Begünstigungszweck. Habe allerdings noch nie etwas dazu gelesen, insofern ist die Frage von Hodges mehr als berechtigt. Ich versuche mal was zu finden.

    Habe ich schon gesucht, im Schmidt verweist man auf einen Erlaß Deiner oberen Bosse vom BMF aus 1981 und der erwähnt eben "zum Beispiel Übungsleiter". Schiedsrichter selbst sind nirgends erwähnt, aber ich glaube, es gibt da ja auch keine Diskussion, sie als "ähnlich" einzustufen.


    @ Bilbo

    Mag nach Schilda aussehen, hat aber damit zu tun, daß nicht abziehbare und steuerfreie Einnahmen im Zusammenspiel sehen. Die Lösung finde ich auch nicht gut, aber darum geht es hier ja nicht.

    Zitat

    Original von Hodges1. Steuerbar/Steuerpflichtig?
    Bei der Schiedsrichtertätigkeit ist eine Einkunftserzielungsabsicht gegeben
    --> Einkommensteuerpflichtiger Tatbestand


    Das ist richtig.

    Zitat

    Original von Hodges2. Einkommensart?
    Schiedsrichtertätigkeit ist entweder als
    - selbstständige Tätigkeit (es besteht kein Angestelltenverhältnis, keine SV Beiträge, Einkünfte=der Gewinn) oder eventuell als
    - sonstige Einkünfte zu definieren (Nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht, Einkünfte=Einnahmenüberschuss über die Werbungskosten)
    --> ich tendiere zur selbstständigen Tätigkeit, weil die Bedingungen m.E. erfüllt sind.


    Richtig. Im übrigen eher Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften und nicht zu sonstigen.

    Zitat

    Original von Hodges
    3. Steuerfreie Pauschale?
    Die steuerfreie sog. "Übunsgleiterpauschale" (§ 3 Nr. 26) ist sehr eng auszulegen und daher nicht auf die Tätigkeit des Schiedsrichter anzuwenden (Annahme einer begünstigten Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit eine pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit gefordert; der Steuerpflichtige muss auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (R 17 Abs. 1 LStR)
    --> keine steuerfreie Pauschale für Schiedsrichter


    Doch. Schiedsrichter fallen genauso wie Trainer etc. unter diese Pauschale. Entscheidend ist hier "ähnliche Tätigkeit", wobei ich Trainer und Schiedsrichter hier natürlich als ähnlich sehe. Aber es ist schon interessant, daß in den von Dir zitierten Richtlinien der Begriff des "Schiedsrichters" nicht explizit erwähnt wird.


    Nicht das Einkommen, sondern die Einkünfte. Aber ist im Prinzip richtig, wobei die steuerfreie Pauschale unter Anwendung der nicht abziehbaren Ausgaben (siehe die Beispiele von Lord Vader) zu beachten sind.

    Lord Vader und ich sind im übrigen Berufskollegen und Deine Annahme ist richtig.

    Ich habe meinen Style jetzt halt geändert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Jetzt geht es wieder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich hab zwar nichts kapiert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Aber ich bin voll glücklich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Echt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!