Beiträge von Gottfried

    Interessante Randnotiz:

    Auf Spiegel Online ist ein Artikel über einen [URL=http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,499845,00.html]Fußball-Verein[/URL] zu lesen, der aufgrund erheblicher Verfahrensfehler der Sportgerichtsbarkeit - hier des Berliner Fußballverbandes - vor einem ordentlichen Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt hat und somit die Verbandsgerichtsbarkeit verlassen hat.

    Zitat

    Verbandspräsident Theo Zwanziger bezeichnet die Rechtssprechung der regionalen Verbände derweil als große Herausforderung: "In den unteren Klassen haben wir es mit Menschen zu tun, die sich für Fußball interessieren, die aber oft nicht die juristische Ausbildung haben, um solche sensiblen Maßnahmen durchführen zu können. Da haben wir Fortbildungsbedarf."

    Diese Einsicht sollte den Handball-Funktionären langsam auch mal reifen. Und zwar nicht nur in den unteren Klassen, sondern schon beim Bundessport"gericht".

    @ Bettvorleger

    Mach Dich erst mal schlau - obwohl das bei Dir sicher schwer werden wird - wo ich her komme. Ich komme aus Gelnhausen und uns Gelnhäusern sagt man bestimmt keine allzu große Affinität (dieses Wort mußt Du Dir heute mal im Bus zur Arbeit erklären lassen, ich weiß) zu Kirchzell nach.

    Aber scheinbar geht man hier in Gelnhausen mit den zurückliegenden gemeinsamen Ereignissen mit Kirchzell etwas lockerer und sportlich fair miteinander um, und hat sie verarbeitet. Du solltest dringend einmal ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen; Verfolgungswahn ist heilbar.

    Und was auf Deinem Klo hängt, gehört dann eigentlich doch nicht hier hier. Es dürften aber eher Mitbürgerinnen sein. Viel Spaß noch dabei.

    Zitat

    Original von Panther99
    Aber wer weiß ... man kann ja auch in der Regionalliga ein paar mal juristisch "klagen" !!! :lol:

    Mann Muschi0815. HAHAHA. Was bist Du nur für ein origineller Scherzbold. Pro Tag einmal den selben ausgeleierten Witz. Und jetzt machen wir mal ein Spiel: Wer zuerst "Kirchzell", "juristisch" und "klagen" sagt, hat verloren. Ich gewinne bestimmt.

    Jetzt mach einfach mal den Kopp zu, freu Dich über die zweite Liga, häng Dir ein Bild von Gottfried Kunz ins Klo, oder mal einfach mal eine Wand in tannenzapfengrün an. Aber nerv hier nicht rum, Du Hosentrompeter!

    1. FC Nürnberg - Karlsruher SC 0:2
    Borussia Dortmund - MSV Duisburg 1:3


    Zitat

    Ausserdem wird Dortmund heute die Tabellenspitze übernehmen.

    Die Vorbereitungen zur Feier "Schalke 50 Jahre keine Meisterschaft" überfordern die Dortmunder Freunde offenbar... :lol:

    Karl, mir scheint, von Juiristerei hast Du so viel Ahnung wie die drei von der Tankstelle... Das ist nicht böse gemeint, für einen Laien mag das auch schlüssig klingen, was dort geschrieben steht, aber es geht nun mal nicht: Über einen Antrag ist zu entscheiden. Und nicht hinwegzugehen.

    Ende der Interpretationen.

    Wir lesen in der Urteilsbegründung:

    Zitat

    Sodann beantragt der Einspruchsführer in allen Punkten eine Entscheidung im Einstweiligen Verfügungsverfahren.

    Noch mal zur Erläuterung: Wenn ein Verfahrensbeteiligter eine Einstweilige Verfügung beantragt, was sein gutes Recht ist, dann ist über diesen Antrag zu entscheiden. Da gibt es nichts zu interpretieren und eine "zügige Terminierung" rettet das Bundessportgericht auch nicht. Wo kommen wir denn hin, wenn das Gericht Anträge nicht behandelt, weil es der Auffassung ist, daß deren Stattgabe dem Verfahren nicht dienlich wäre?

    Und der Gipfel der Dummheit ist, daß die drei Jungs auch noch einräumen, sie hätten dem Antrag stattgeben müssen.

    Das ist schlicht und ergreifend - außer Dummheit - auch noch Willkür und räumt vor jedem ordentlichen Gericht Schadenersatzklagen allerbeste Chancen ein. Was für ein Karnevalsverein schmückt sich nur mit so einem "Bundessportgericht"?

    Welche juristische Vorbildung haben denn die "Richter" des Bundessportgerichtes?

    Es grenzt ja schon an Hohn, wenn der Antrag auf Einstweilige Verfügung mit dem Grund abgelehnt wird, daß ihm stattgegeben werden müsse, die Gegenseite aber voraussichtlich Einspruch dagegen einlegen würde und sich das Gericht dann erst mal mit dem Streitgegenstand beschäftigen müßte.

    Thema vollkommen verfehlt, meine Herren. Mit einer Einstweiligen Verfügung erfolgt natürlich keine Entscheidung in der Sache an sich. Sie dient aber dem vorläufigen Rechtsschutz des Antragstellers. Wikipedia lesen.

    Da klingt es ja wie Hohn, daß das Bundessportgericht das Verfahren "sofort" aufgegriffen hat und sich mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gar nicht erst beschäftigt hat.

    Unter anderem:

    § 23 der Spielordnung, über das das Gericht zu befinden hat und an das es gebunden ist, sieht das Gericht als vernachlässigbar an. "Mag ja sein, daß sich ein Spieler schriftlich abzumelden hat nach dem § 23. Aber das macht ja keiner. Ignorieren wir das eben auch."

    Das Durchstreichen eines Datums auf einem Antrag wird als "Heilung eines Formmangels" angesehen. Rechtssprechung sieht anders aus. Rechtsbeugung nicht.

    Der eindeutige Wortlaut des § 23 wird (fehl-) interpretiert, wie ihn der Ordnungsgeber wohl gesehen haben wollte. Wenn der Wortlaut so eindeutig ist, dann ist für eine Interpretation keinerlei Spielraum.

    Und so weiter und so fort.

    Der Verdacht der absichtlichen und willkürlichen Verfahrensverschleppung in die nächste Saison hinein muß sich hier doch aufdrängen.