Beiträge von Gottfried

    Zitat

    Original von Panther99
    Aber wer weiß ... man kann ja auch in der Regionalliga ein paar mal juristisch "klagen" !!! :lol:

    Mann Muschi0815. HAHAHA. Was bist Du nur für ein origineller Scherzbold. Pro Tag einmal den selben ausgeleierten Witz. Und jetzt machen wir mal ein Spiel: Wer zuerst "Kirchzell", "juristisch" und "klagen" sagt, hat verloren. Ich gewinne bestimmt.

    Jetzt mach einfach mal den Kopp zu, freu Dich über die zweite Liga, häng Dir ein Bild von Gottfried Kunz ins Klo, oder mal einfach mal eine Wand in tannenzapfengrün an. Aber nerv hier nicht rum, Du Hosentrompeter!

    1. FC Nürnberg - Karlsruher SC 0:2
    Borussia Dortmund - MSV Duisburg 1:3


    Zitat

    Ausserdem wird Dortmund heute die Tabellenspitze übernehmen.

    Die Vorbereitungen zur Feier "Schalke 50 Jahre keine Meisterschaft" überfordern die Dortmunder Freunde offenbar... :lol:

    Karl, mir scheint, von Juiristerei hast Du so viel Ahnung wie die drei von der Tankstelle... Das ist nicht böse gemeint, für einen Laien mag das auch schlüssig klingen, was dort geschrieben steht, aber es geht nun mal nicht: Über einen Antrag ist zu entscheiden. Und nicht hinwegzugehen.

    Ende der Interpretationen.

    Wir lesen in der Urteilsbegründung:

    Zitat

    Sodann beantragt der Einspruchsführer in allen Punkten eine Entscheidung im Einstweiligen Verfügungsverfahren.

    Noch mal zur Erläuterung: Wenn ein Verfahrensbeteiligter eine Einstweilige Verfügung beantragt, was sein gutes Recht ist, dann ist über diesen Antrag zu entscheiden. Da gibt es nichts zu interpretieren und eine "zügige Terminierung" rettet das Bundessportgericht auch nicht. Wo kommen wir denn hin, wenn das Gericht Anträge nicht behandelt, weil es der Auffassung ist, daß deren Stattgabe dem Verfahren nicht dienlich wäre?

    Und der Gipfel der Dummheit ist, daß die drei Jungs auch noch einräumen, sie hätten dem Antrag stattgeben müssen.

    Das ist schlicht und ergreifend - außer Dummheit - auch noch Willkür und räumt vor jedem ordentlichen Gericht Schadenersatzklagen allerbeste Chancen ein. Was für ein Karnevalsverein schmückt sich nur mit so einem "Bundessportgericht"?

    Welche juristische Vorbildung haben denn die "Richter" des Bundessportgerichtes?

    Es grenzt ja schon an Hohn, wenn der Antrag auf Einstweilige Verfügung mit dem Grund abgelehnt wird, daß ihm stattgegeben werden müsse, die Gegenseite aber voraussichtlich Einspruch dagegen einlegen würde und sich das Gericht dann erst mal mit dem Streitgegenstand beschäftigen müßte.

    Thema vollkommen verfehlt, meine Herren. Mit einer Einstweiligen Verfügung erfolgt natürlich keine Entscheidung in der Sache an sich. Sie dient aber dem vorläufigen Rechtsschutz des Antragstellers. Wikipedia lesen.

    Da klingt es ja wie Hohn, daß das Bundessportgericht das Verfahren "sofort" aufgegriffen hat und sich mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gar nicht erst beschäftigt hat.

    Unter anderem:

    § 23 der Spielordnung, über das das Gericht zu befinden hat und an das es gebunden ist, sieht das Gericht als vernachlässigbar an. "Mag ja sein, daß sich ein Spieler schriftlich abzumelden hat nach dem § 23. Aber das macht ja keiner. Ignorieren wir das eben auch."

    Das Durchstreichen eines Datums auf einem Antrag wird als "Heilung eines Formmangels" angesehen. Rechtssprechung sieht anders aus. Rechtsbeugung nicht.

    Der eindeutige Wortlaut des § 23 wird (fehl-) interpretiert, wie ihn der Ordnungsgeber wohl gesehen haben wollte. Wenn der Wortlaut so eindeutig ist, dann ist für eine Interpretation keinerlei Spielraum.

    Und so weiter und so fort.

    Der Verdacht der absichtlichen und willkürlichen Verfahrensverschleppung in die nächste Saison hinein muß sich hier doch aufdrängen.

    Zitat

    Original von eisbeer
    31% Lohnerhöhung sind genauso utopisch wie Null-Runden, bin mal gespannt, wo man sich nachher trifft. Man kann als Betrieb (in welcher Geschäftsform auch immer) nicht Gewinne einsacken wollen und die Arbeitnehmer nicht daran partizipieren lassen. Sie haben schließlich ein positives Geschäftsergebnis erst möglich gemacht.

    Wobei man dieses angeblich positive Geschäftsergebnis durchaus mal in Frage stellen darf. Die Infrastruktur hat die Bahn nämlich in letzter Zeit eher verrotten lassen um in Hinblick auf einen Börsengang - vermeintliche - Riesengewinne auszuweisen. Klar, daß das Begehrlichkeiten beim Personal weckt.

    Ich denke auch, daß man von 1.500 € leben kann. Daß Lokführer, wenn das stimmt, mit 1.500 € anfangen ist wohl auch noch im Rahmen des Erträglichen, am unteren Rand. Das Maximalgehalt von € 1.900 hat mich aber auch erschreckt.

    bö hatte eine mail geschickt, die ich in zweiter Front auch bekommen habe. Die hab ich aber leider nicht hier, sondern im Büro.

    Es hat wohl einen Crash beim Provider gegeben. Ich glaube nicht, daß alle Daten weg sind, zumindest kann ich mich auf der Startseite noch anmelden mit meinem alten Namen.

    Aber ich gehöre ja sowieso nach der Ansicht eines Lautschnurchis in die Regio :lol: