Zitat
Original von hasenhirn
- Auf Ausbildungskosten wird 7 % Mehrwertsteuer berechnet - meines Wissens nach, ist das Ausstellen einer Rechnung durch einen Verein steuerrechtlich im höchsten Maße bedenklich. Außerdenm warum dann 7% - es handelt sich doch hierbei nicht um Lebensmittel oder Zeitungen 
Es ist zwar nicht bedenklich, wenn ein Verein eine Rechnung ausstellt; solange dieser eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt (z.B. Eintrittsgelder nimmt, Bier, Wurst und Brot bei einem Vereinsfest verkauft o.ä.), aber hier hat der Ausbildungskreis offenbar gar keine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht, sondern der Verein, bei dem der Paß lag; dieser aber auch nur für 14 statt der berechneten 24 Monate. Entscheidend dürfte sein, ob ein abgebender Verein nach der Spielordnung das Recht hat, vom annehmenden Verein ein Entgelt in solchen Fällen zu fordern - vielleicht nicht ein Ausbildungsentgelt, sondern ein Vertragsauflösungsentgelt, um die Wechselsperre von zwei Monaten zu umgehen. Wobei das auch eine umsatzsteuerfreie Entschädigung sein könnte (könnte ich beim überragenden Interesse der Leser hier in der Ecke einmal nachlesen
).
Der Ausbildungskreis schuldet momentan die berechnete Steuer nach § 14c II (früher 14 III) UStG, auch wenn er gar kein Recht hatte, eine solche Rechnung zu stellen. Um das zu vermeiden, muß er seine eigene Rechnung widerrufen, gutschreiben oder sonst wie aus dem Verkehr ziehen.
Außerdem wäre der Steuersätz 16% (bald 19%, und bestimmt auch bald 25%). 7% gelten übrigens auch für Kunstgegenstände, Holz, Pflanzen....... ok. Ich hör ja schon auf.