Wie will man das eigentlich nachprüfen? Bin ich verpflichtet, auf die Frage, ob ich Raucher bin, beim Einstellungsgespräch wahrheitsgetreu zu antworten? Was ist, wenn ich Gelegenheitsraucher bin, der ab und zu mal am Abend beim Bier eine qualmt? Ab wieviel Zigaretten zähle ich als "Raucher" im Sinne dieses Gesetzes?
Alles Fragen, die noch keiner beantwortet hat. Für mich ist das bisher alles blanker Aktionismus, um den EG-Bonzen (die wahrscheinlich teilweise selbst qualmen!
) Genüge zu tun!