Mal (möglichst sachlich) zusammengefasst:
- Der HSV hatte bis zum Stichtag - nach Ansicht der HBL-Kommission, die für die Prüfung der Unterlagen zuständig ist - die Voraussetzungen der Wirtschaftlichkeit für die kommende Saison nicht erbracht. Daraufhin wurde dem HSV die Lizenz in erster Instanz verweigert. Es bestand eine offizielle Nachbesserungsfrist unter Hinweis auf das, was nach Dafürhalten der Kommission auf Grundlage der Lizenzierungsrichtlinien (allen Vereinen seit Langem bekannt und vorliegend) fehlte.
- Der HSV schaffte es - wiederum nach Ansicht der zuständigen HBL-Kommission - nicht, die erforderlichen Sicherheiten fristgerecht zu liefern. Darauhin beschloss die Kommission in Übereinstimmung mit dem Präsidium der HBL einstimmig, dem HSV die Lizenz auch in zweiter (und intern letzter) Instanz zu verweigern.
- Der HSV rief das Schiedsgericht an, weil er der Kommission Fehler und Versäumnisse bei der Beurteilung der Unterlagen unterstellte. Das Schiedsgericht hatte die Aufgabe, diesen Einspruch formal zu prüfen und ein Urteil darüber abzugeben, ob die zweimalige Lizenzverweigerung Rechtens war auf Grundlage der bestehenden Lizenzierungsrichtlinien oder nicht.
Schon an diesem Punkt setzt auch bei mir Kritik an der Arbeit der Kommission an. Man hätte die externe Einspruchsmöglichkeit bedenken müssen und hätte Vorsorge zu treffen gehabt, falls das Schiedsgericht die Lizenzverweigerung formal kippt. Also quasi ein "Plan B", in dem bereits ein Auflagenrahmen hätte festgeschrieben werden müssen. Das ist - scheinbar - nicht geschehen und wäre dann auch für mich ein formales Versäumnis, auf das man sich berufen könnte. Stillschweigen über die genauen Inhalte wäre hier - wie bei allen anderen Vereinen seitens der HBL auch - der Normfall gewesen. Aber weiter in der Chronologie.
- Das angerufene Schiedsgericht bestätigt die Zweifel des HSV an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und erklärt die Lizenzverweigerung für nichtig. Aus der Verhandlung heraus gelangen Informationen über Auflagen und Bedingungen an die Öffentlichkeit, die in diesem Umfeld nicht hätten verhandelt werden dürfen(?). Unklar ist auch die Fristsetzung, die bis in die neue Saison hineinreicht, jedoch nicht die gemeinhin übliche Wochenfrist erreicht. Die Frage, ob das Zufall ist oder bedachte Strategie, darf sicher diskutiert werden, ist aber von Außenstehenden nicht zu klären.
Damit steht das Urteil als Solches nach meinem Dafürhalten auf vergleichsweise sicheren Beinen, jedenfalls aus Sicht der HBL. Die hat zwar mit ihrer Schiedsgerichtsniederlage klammheimlich einen Sieg gefeiert, was aber rechtlich nicht angreifbar ist.
Unklar bleibt die Ebene, auf der die Auflagen inhaltlich wie auch zeitlich getroffen wurden. Trotzdem scheint es plausibel, dass das Schiedsgericht sich gezwungen sah, den Fehler der Kommission (aus Zeitnot heraus?) dahingehend zu korrigieren, dass die fehlenden Kriterien nachformuliert wurden. Eine logische, aber fragwürdige Praktik. Die zudem, da Vertreter beider Lager dem Schiedsgericht angehören, einzig auf Gundlage eines für alle Anwesenden tragbaren Kompromisses möglich war. Dass die Inhalte auch hier wieder unter Verschluss bleiben, ist nur die logische Konsequenz im Vergleich mit der Handhabung bei allen anderen Vereinen innerhalb des regulären Lizenzierungsprozesses. Das öffnet zwar eindeutig den Raum, vollkommen zurecht auch von "Mauschelei" zu sprechen, bewegt sich aber dennoch in einer (sehr dunklen) Grauzone und ist erklärbar.
Je länger ich mich zwinge, möglichst sachlich und emotionslos darüber nachzudenken, desto unangreifbarer scheint mir der gestrige Beschluss in seiner Konsequenz. Weder sehe ich (als juristischer Laie) gerichtliche Möglichkeiten für Balingen oder Saarlouis, noch sehe ich eine kommende HBL-Saison ohne den HSV in greifbarer Nähe. Es sei denn, die Insolvenz käme doch noch bis zum 30. Juni - egal ob nun selbst angemeldet oder fremdangestoßen.
Allerdings sehe ich nach allen Vorkommnissen der vergangenen Tage, Wochen und Monate keinerlei Legitimierung mehr für die momentane Führungsriege der HBL. Und da sind nun auch die Vereine in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Und man täte gut daran, keine Kandidaten "mit Vorgeschichte" oder auch nur ansatzweise Flecken auf der Weste ins Rennen zu schicken.