durchgestrichene Nazi-Symbole sind im allgemeinen nicht Strafrechtlich...da käme ja die Staatsanwaltschaft nicht nach Klagen zu schreiben. Und ein durchgestrichenes Hakenkreuz ist nicht grade ein Symbol für linke Ultras....
Ich hatte in diesem forum mal gesagt, dass ich es richtig fand eine anti-rechts-Veranstaltung an eienr Schule abzusagen, weil die NPD gedroht hatte.
Hier muss ich mal sagen, dass der Statatsanwalt etwas zu weit ging. Ich habe noch NIE gehört, dass sowas Verfassungswiedrig ist. Kann die Arguentation der Richerin nicht ganz vertsehen. Auf der Welt ist es ein allgemeines Zeichen, dass roter Kreis und ein Balken durch als verbotszeichen gelten. Und es ist im genannten paragraphen festgehalten, was für Zeichen verfassungswiedrig sind. Und das Antifa-Symbol ist definitiv als EIN Symbol zu sehn und nicht als 2. Und ich bezweifle, dass ein Japaner es falsch verstehen könnte...
ich kann die Argumentation des 2. Richters besser nachvollziehen. Es sieht so aus, als wäre Tübingen eines der ruhigsten Pflaster in Deutschland, weil die Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun hat.
Wieviele Antifa-Symbole müssten dann verboten werden ![]()
Die spinnen die Tübinger....