TCLIP: Nee, Du gehst am Kern der Argumentation von MiMü vorbei (in dem Ausgangsbeitrag des Facebook-Eigenwerbeblogs bleibt der Aspekt unangesprochen. wenn ich das richtig sehe):
Wie war der Protest von N-Lübbecke formuliert? Stark zugespitzes Beispiel: Die Mannschaft D spielt mit Billigung der SRs durchgehend mit 10 Feldspielern. Gegner L legt Protest ein, mit der Begründung, in der Halle sei es zu kalt gewesen.....
Dann könnte man nachher von Seiten Ls räsionieren, dass das Spiel neu angesetzt hätte werden müssen - L muss aber auch den richtigen Protestgrund benennen (nicht nachher am heimischen Herd vor dem PC - sondern in der Protestbegründung!)
Das ist jetzt alles eine Hypothese - die hoffentlich dann publizierte Urteilsbegründung wird erst endgültige Klärung verschaffen (und kein Werbeblog..., wo man nie weiß, ob die Informationen vollständig sind)
Mimü schreibt:
ZitatNe, die Unterstellungen gegenüber GWD/Schiedsgericht geh ich so nicht mit
"Unterstellung" klingt mir jetzt zu negativ, so wars nicht gemeint. Ist ja nun nicht Aufgabe von Grün-Weiss Dankersen (wo übrigens in der Regel eine Menge dem Verein verbundene Regelkompetenz am Spielfeld und auf der Tribüne sitzen), den Lübbeckern Hilfestellung bei der Protestformulierung und Verhandlungsführung zu geben. Das Schiedsgericht kann ja auch nur den Protestgrund verhandeln (ist doch so - oder?)
So völlig fernab ist die ganze Angelegenheit ja nun auch wieder nicht für Leute, die sich intensiv mit dem Regelwerk auseinandersetzen (anders als ich kennen die auch genau die Spezifika des Abwurfes usw. - unsere/meine Irrwege resultierten ja auch aus unvollständiger Information über den Sachverhalt - okay, der ist immer noch nicht zweifelsfrei geklärt)
@baden: Du bist ja echt gut mit den Paragraphen
Daher ne Frage (ohne lange eigene 'Recherche'): 8.10 wird aber eingeleitet mit: "Stufen die Schiedsrichter ein Verhalten als besonders grob unsportlich ein" - Das haben die gemacht?