Handball: Rackauskas ein Fall für die Rechtsexperten
2. Bundesliga: OHV-Spieler erhielt Spielberechtigung nur aufgrund eines Arbeitsvertrages / Der ist inzwischen gekündigt
Am 24. März 2007 machte Andrius Rackauskas gegen den TuS Spenge sein letztes Spiel für den OHV. Der Verein will sich vor Ablauf des Vertrages von ihm trennen. Der Fall beschäftigt inzwischen die Rechtsexperten.
sm Aurich. Die für den OHV Aurich turbulente Saison 2006/07 ist seit über drei Wochen vorbei. Zur Ruhe kommt der Verein deswegen jedoch noch lange nicht. Erst die Vertragssache mit Torwart Vitali Feshchanka, der im Winter, wie berichtet, beim SV Post Schwerin für die kommende Spielserie unterschrieben haben soll, obwohl sein Kontrakt beim OHV noch bis zum Ende der Saison 2007/08 läuft. Und jetzt die im Internet verbreitete Geschichte über die Vertragsangelegenheit Andrius Rackauskas, nach der dem OHV sogar der Abstieg in die Regionalliga droht.
Dass es mit dem Spieler Rackauskas Probleme gibt, zu denen sich die Vereinsverantwortlichen nicht näher äußern, wird bereits seit diesem Frühjahr gemunkelt, als der litauische Nationalspieler nicht mehr im Kader des Zweitligisten auftauchte. Erst hieß es, er sei verletzt, dann war er krankgeschrieben. Sein letztes Spiel bestritt er am 24. März gegen den TuS Spenge.
Aus Kostengründen wollen sich die Auricher, die einen extremen Sparkurs fahren müssen, vorzeitig von dem 26-jährigen Rückraumspieler trennen, Dessen Vertrag gilt eigentlich auch noch für die kommende Saison.
Rackauskas war im Sommer vergangenen Jahres vom spanischen Club BM Algeciras zum OHV gewechselt. Der Vertrag war am 6. März 2006 perfekt gemacht worden. Zu einer Zeit, als Reiner Oldewurtel noch Manager des OHV und Insa Schubert Geschäftsführerin der Sportmarketing Aurich GmbH & Co KG war, dem wirtschaftlichen Träger des Zweitligisten.
Das Gesetz machte eine Spielberechtigung für Rackauskas kompliziert. Nur weil er eine Arbeitserlaubnis erhielt, bekam er auch eine Aufenthaltsgenehmigung. Die wiederum ist Voraussetzung dafür, dass die Handball-Bundesliga einem Spieler aus einem EU-Neumitgliedsland die Spielberechtigung für die 2. Liga erteilt. Rackauskas war in einem gastronomischem Betrieb als Kellner angestellt.
Am 12. März 2007 kündigte Rechtsanwalt und OHV-Vorstandsmitglied Frank Duhlies den Arbeitsvertrag, der eine zweiwöchige Kündigungsfrist vorsah, im Auftrag des Gasthauses. Rackauskas bekam von nun an kein Gehalt mehr. Er reichte vor dem Arbeitsgericht Emden Kündigungsschutzklage ein. Duhlies reagierte mit einer Widerklage. Rackauskas ist Anfang Juni mit seiner Familie wieder nach Litauen zurückgekehrt. Seine Interessen vertritt jetzt ein Rechtsanwalt.
„So lange ich von offizieller Seite, also von der Handball-Bundesliga nichts höre, kümmere ich mich um die ganze Sache gar nicht. Augrund irgendwelcher Internet-Einträge werde ich nicht aktiv“, sagt OHV-Vorsitzender Wolfgang Ladwig. Auch Duhlies äußert sich in dieser Angelegenheit nicht.
Und die Handball-Bundesliga (HBL), die per Fax am 8. Juni über den Sachverhalt informiert worden sein soll, beschäftigt sich mit der Sache Rackauskas ebenfalls nicht. „Uns liegt nichts vor. Was uns vorgelegen hat, ist die gültige Arbeitserlaubnis für den Spieler Rackauskas. Und die werden wir nicht überprüfen. Wir sehen keinen weiteren Handlungsbedarf“, sagte Frank Bohmann, der Geschäftsführer der HBL.
Demnach erübrigen sich die schon angestellten Rechenspiele, nach denen der OHV dann Tabellenvorletzter und damit Absteiger wäre, wenn dem Team alle Punkte aus den Spielen abgezogen würden, in denen Rackauskas zum Einsatz gekommen ist.