Gutes Argument, denke mal, das ist eine Abwägungssache...
Einerseits: Wie hoch bewertet man das prinzipielle Teilnahmerecht jedes Spielers eines Teilnahmelandes? Wie bewertet man einen (ausnahmslosen!!) Impfzwang? Andererseits: Wie sollte ein Nachweis einer (wahrscheinlichen) Immunität denn standardisiert nachgewiesen werden?
Knorr fordert übrigens nicht seine Zulassung zur EM.....damit entlastet er doch die EHF und den DHB von der näheren Diskussion dieses Abwägungsprozesses. Die EHF verkündet es einfach - und niemand stellt es infrage, auch nicht die Betroffenen.
Für die EHF das Einfachste, nuja - und sie kommen damit durch (das sagt aber noch nicht unbedingt etwas über die Sinnhaftigkeit aus)
Edit:
@Doping: das ist eine andere Ebene: Dopingregeln zwingen einen dazu, etwas zu unterlassen. Die Coronaregelungen der EHF zwingen einen dazu, etwas zu machen.Dopingregelungen haben übrigens auch Ausnahmetatbestände (z.B. bei Medikamenteneinnahme bei Krankheit) - die EHF-Coronaregelung kennt keine Ausnahmeregelung!