Ich wollte mal auf etwas anderes aufmerksam machen. Am 01.07.2022 wurde der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In diesem wird ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" von knapp 130.000€ ausgewiesen. Dies ist entsprechende eine Überschuldung, zumindest bilanztechnisch.
Im Anhang wird der Punkt folgendermaßen begründet:
"Der aktivische Ausweis „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Die bilanzielle Überschuldung ist auf die Coronaeinschränkungen im Profisport zurückzuführen. Die ausgebliebenen Zuschauereinnahmen und die Rückforderung von Sponsoringerlösen aufgrund nicht erbrachter Gegenleistungen konnten nicht durch die in Anspruch genommenen Coronahilfen kompensiert werden. Das trotz dieses Sachverhalts von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen wird, liegt an den folgenden Argumenten:1. Durch den Kassenbestand und den Guthaben bei Kreditinstituten zum 30. Juni 2021 lassen sich alle kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten zum 30. Juni 2021 bedienen.2. Aufgrund der aktuellen Rechtslage und Impfquote plant die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 unter den geltenden Coronaeinschränkungen wieder mit Zuschauereinnahmen und daher mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis. Für die Folgejahre wird nach Aufhebung der Coronabeschränkungen mit positiven Jahresergebnissen geplant."
Auch weitere Positionen in der Bilanz, wie die Entwicklung der Verbindlichkeiten, sehen jetzt nicht nach Friede, Freude, Eierkuchen aus.
Bin wahrlich kein Experte auf dem Gebiet und daher auf weitere Einschätzungen gespannt, nichtsdestotrotz wollte ich diesen Fund gerne hier mit euch teilen.
Die komplette Bilanz ist kostenlos über den Bundesanzeiger einsehbar. Dafür einfach unter folgendem Link "HSG Nordhorn" suchen. Zum Bundesanzeiger.