die verbindlichkeiten haben erstmal nciht direkt mit dem tatsächlichen schuldenstand zu tun-
es kann durchaus sein, dass den verbindlichkeiten gleichzeitig forderungen entgegenstehen..
als beispiel-
zum stichtag stehen verbindlichkeiten in der bilanz-
die durch ähnliche forderungshöhen gegen sponsoren abgedeckt sind, aber mit den sponsoren zb.
quartalsweise zahlungen ausgemacht sind die vom zeitpunkt her erst in den quartalen danach liegen....
in einer bilanz lässt sich vieles darstellen, dass evtl . ein bisschen zu seinen gunsten aussieht-
manchmal nur damit die bilanz auf den ersten blick gut aussieht-manchmal evtl. nur aus steuerlichen gründen
mit dem spielraum, den eine bilanz lässt...
wenn bei irgendeinem verein verbindlichkeiten auftauchen die nicht gedeckt sind bzw. auch kein annehmbarer
zahlungsplan vorliegt -was zb. in den jahren nach einem hallenbau korrekt dargestellt nichts ungewöhnliches wäre-
dann hätte der vfl die lizenz nicht bekommen....
letztlich hat der hsv damals oft so gearbeitet dass nur onkel rudi dafür gebürgt hat- nachdem dort aufgefallen ist,
dass es nicht korrekt und nachhaltig abgesichert war, ist gerade dieser passus in den lizenzunterlagen konkreter
gefasst worden damit da nicht mehr gemauschelt werden kann....