Hier müsste eigentlich die gegenwärtige "§ G Regelung" am Arbeitsplatz eingreifen, da der Profi Handballer seiner Arbeit nachgeht. Aber sicher bin ich nicht, es könnte natürlich mit dem Hausrecht kollidieren.
Sehe ich auch so. Bisher war es möglich, dass bei 2G-Veranstaltungen (konkret Konzert) die Besucher der 2G-Regel unterlagen und für die mitwirkenden Musiker 3G gilt - gerade hier regional durchdekliniert. Gleiches ging ja auch für das Personal des Ordnungsamtes durch die Medien - wenn die die Einhaltung der 2G-Regeln kontrollieren, reicht für sie selbst in Ausübung ihrer Tätigkeit 3G-Nachweis. Es ist wohl anzunehmen, dass dies gesetzliche Grundlage darstellt und nicht über Hausrecht ausgehebelt werden kann.