Beiträge von Tobi75

    ... Aber der HSV Handball betreibt seit dem ersten Spieltag eine Wettbewersverzerrung sonders gleichen...

    Da muss ich leider widersprechen. Das ist zwar grundsätzlich richtig, allerdings tut das der HSVH bereits seit Jahren. Der Unterschied ist lediglich der, dass sich der Geldonkel bisher sehr bitten lässt und einfach nicht die Geldbörse aufmacht. Hätte er das letzte Saison, vorletzte oder die davor auch so getan, wäre die aktuelle Situation auch schon viel früher entstanden. Ansonsten d'accord.

    Der HSVH hat doch jetzt eine billige und top Mannschaft. Die Spieler erhalten für 3 Monate Inso-Geld. Dies auf Kosten der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung.

    So bleiben jetzt alle Einnahmen beim HSVH.


    Frage in die Runde: Sollte es beim HSVH weitergehen, beispielsweise bis zum Saisonende. Was passiert dann mit dem Insolvenzgeld? Ist das eine Art Darlehen, das man zurückzahlen muss oder ist das ein Geschenk der Kasse/ des Staates?

    Zunächst einmal darf jeder Verein selbständig einen Wirtschaftsprüfer benennen und beauftragen, der die für die Lizenzvergabe relevanten Jahres- und Zwischenabschlüsse prüft bzw. bescheinigt. Eine weitere Überprüfung durch einen von der HBL beauftragten Wirtschaftsprüfer ist nicht grundsätzlich vorgesehen, sondern erfolgt nur im berechtigten Einzelfall. Weiterhin erfolgt die Entscheidung über die Lizenzvergabe grundsätzlich auf Basis der eingereichten Unterlagen. Sollte ein Verein hier (bewusste) Falschangaben machen, dann ist das weder Schuld der HBL noch im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Befugnisse überhaupt überprüfbar.

    Frank Bohmann für die Lizenzvergabe an den HSV Handball in die Kritik zu nehmen ist auch nicht sinnvoll, da er nicht in der Lizenzierungskommission für die Saison 2015/16 saß.

    Sinn und Zweck des Lizensierungsverfahrens ist es doch, die Planungen der Vereine hinsichtlich Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen um zu vermeiden, dass Vereine während der Saison den Spielbetrieb einstellen müssen. Ansonsten kann doch jeder Verein fiktive Annahmen treffen wie er will und auf Wolke sieben in einer Phantasiewelt leben. Wenn man die Aussagen von Rudolph ernst nimmt und der Etat des HSVH mit 0,7 Mio sicheren Einnahmen, einer Bürgschaft von 1,9Mio und Verbindlichkeiten im Bereich von 5Mio geplante Ausgaben von 5Mio deckeln will, dann muss schon die Frage gestellt werden dürfen ob das Lizensierungsverfahren ein geeignetes Instrument ist.
    Sicherlich stellen die ggf. weggebrochenen Einnahmen des Vermarkters hier das größte Problem dar. Dennoch scheint es doch so zu sein, dass die Saisonplanung des HSVH recht optimisitisch angegangen wurde.
    Seitens der HBL hat man sich in der letzten Saison ja schon mal die Finger verbrannt. Die abschließende Entscheidung dem HSVH keine Lizenz zu erteilen wurde vom Schiedsgericht gekippt. Aus heutiger Sicht, schade eigentlich. Möglich, dass man die Niederlage nicht wiederholen wollte und deshalb zähneknirschend akzeptiert hat.
    Die Erkenntnis, dass Handball in HH nicht funktioniert hätte dem Herrn Rudolph (mit dem Blick auf die vergangenen zehn Jahre) durchaus etwas früher kommen können. Das hätte uns eine 19-er Liga erspart und jede Menge negativer Schlagzeilen.

    Du redest von 12 Millionen Schulden die du durch die Presse hast
    aber belegen kannst du sie nichtMfG
    Aber egal heute hat die Mannschaft mit über 9000 Fans gezeigt das man noch mit ihr rechnen kann.

    Das muss ich auch nicht. Ich hab nicht mal behauptet, dass sie stimmen. Ich heb lediglich gesgt dass wir drüber reden.
    Was wir aber jetzt wissen, ist der Umstand, dass der HSVH mit 0,7Mio festen Einnahmen einen Kader von ca. 5Mio finanzieren will. Das hat jedenfalls Rudolph verkündet. Jetzt passen wir mal gedanklich den Kader an die 0,7Mio an. Meinetwegen auch noch mit der Bürgschaft von Rudi, also auf 2,6Mio. Hätte das dann übrig gebliebene Team auch noch gewonnen?

    Die Begriffe "rechnen" und HSVH passen bei mir aktuell nicht in ein und denselben Kontext. Andere Begriffe wie z.B. "Betrug" würden mir da schon eher einfallen.

    Schön zu sehen, dass es durchaus auch andere Sichtweisen aus Haburg gibt. Danke Brummsel für den differenzieren Kommentar aus direkter Perspektive.

    Der Kern des Problem ist doch folgende Aussage:

    Zitat

    Demnach seien bis Saisonende 700.000 Euro Einnahmen garantiert, der HSV brauche aber rund fünf Millionen Euro.


    Das kann man drehen und wenden wie man will. Auch mit den 1,9Mio ist da nichts zu retten. Der HSVH hat einen Kader, der nur knapp zur Hälfte gegenfinanziert ist (0,7+1,9)/5,0=52%. Unglaublich.
    Laden zu machen und alle Punkte in 2015/16 streichen.
    Warum gibt es so wenig Reaktion vom Rest der Liga? Haben die alle genauso kalkuliert oder trauen die sich nicht?


    Das bleibt zu hoffen. Nach meinem Verständnis kann ein Verein, der im Monat 300k€ Miese macht, auf keinen Fall seine Spieler bis zum Ende der Saison behalten. 75% der 400k€ Kosten pro Monat, also 300k€, sollen ja laut AR Spielergehälter sein. Muss der Insoverwaltiger nicht dafür sorgen, dass die Kosten gekürzt werden? Bei den kolportierten Summen scheint mir da kein großer Spielraum, außer bei den Gehältern..


    Warum nicht? Das hat doch die letzten Jahre auch super funktioniert. Nicht ohne Grund reden wird doch gerade über 12Mio Schulden. Wo sollen die denn hergekommen sein, außer aus zu hohen Ausgaben für den Kader? Das funktioniert klasse, wenn AR noch mal das Portemonaie zückt. Macht er es nicht....auch egal.
    Es ist und bleibt eine einzige farce.

    ...und auch egal ob es 3 oder 13 sekunden vor schluss war, warum dann aber gerade dies so grausam grob unsportlich gewesen sein soll ? im normalen spiel wärs doch auch nur unsportlich- kann es dann dadurch das es 5 sekunden vor schluss war automatisch grob unsportlich sein ? ich hätte als schieri aufgrund der gesamtsituation nur die überlegung...2 min oder nicht....

    Der Unterschied ist doch die Auswirkung der Strafe. Passiert das im regulären Spiel, geht er für zwei Minuten und der Gegner hat die Möglichkeit in Überzahl Nutzen daraus zu ziehen. Geht er 3 Sekunden vor Schluss, passiert nix. Kein Nachteil für's Foul. Da muss schon was hin, was weh tut, damit sowas nicht passiert.

    Die alte Regel hilft da wenig. Ich erinnere mich an ein Spiel, bei dem kurz vor Schluss ein Spieler den Anwurf des Gegners unterbindet, dafür runter geht und für ein Spiel gesperrt wird. Das hat man in Kauf genommen, da dieser Spieler eh 0 Minuten gespielt hat und auch im nächsten Spiel wohl nicht gespielt hätte. Spiel (clever/unfair) gewonnen und keinen Schaden erlitten. Man sieht, die alte Regel ist durchaus untauglich. Wie scharf man die neue auslegen muss, wird die Zeit zeigen.


    Nööö, fänd ich nicht. Der Sinn der neuen Regel ist durchaus vernünftig. Hinzu kommt, dass mit der alten Regel ja Auswirkungen auf andere entstehen (können). Bei einer Sperre des foulenden Spielers wird dieser für das nächste Spiel gesperrt. Wenn das nun zufällig gegen einen direkten Tabellennachbarn des gefoulten Teams geht und diese das Spiel nun ausgerechnet wegen der Sperre des foulenden Spielers gewinnen, ist die gefoulte Mannschaft doppelt bestraft. Den Sachverhalt in genau dem Spiel abzuarbeiten, in dem er entsteht ist schon richtig. Die Beurteilung, ob eine Torwurfsituation hätte entstehen können und ob Schneider den Ball hätte aufnehmen dürfen und ob er ihn fallen lässt oder wegwirft, ist dann Aufgabe der SR. Selbst das ist dann noch schwer genug.
    Dummerweise wurde diese, vom Ansatz her vernünftige Regel, nun aber das erste mal spielentscheidend außerhalb ihres Gültigkeitsbereiches eingesetzt, was ihrer Akzeptanz nicht zuträglich sein wird. Man sieht das ja an den Kommentaren der Sport1-Experten und dem vielen Bauchgefühl in den posts hier.

    Es heißt doch "sodass er (der Ball) spielbar ist". Wenn der Ball wegrollt ist es nicht sofort spielbar, da der Freiwurf an einer anderen Stelle ausgeführt werden muss.


    Das muss er so oder so, da der Spieler ja nicht verpflichtet ist den Ball dorthin zu tragen, wo der Freiwurf ausgeführt werden muss und mit spielbar ist wohl eher gemeint, dass er ihn nicht einklemmen, sich drauflegen oder sonstwie blockieren darf. Das trifft im vorliegenden Fall nicht zu. Der Ball ist frei. Wenn man die Möglichkeit "fallen lassen" einräumt, kann man wohl nicht davon ausgehen, dass der Ball still liegen bleibt. Von "sofort spielbar" steht in der Regel übrigens auch nichts.

    Das ist genau der Punkt, den ich provozieren wollte. Ich dachte auch immer, er hätte ihn sofort niederzulegen. In der regel steht aber:

    Zitat

    Wenn eine Freiwurf-Entscheidung gegen die Mannschaft gegeben wird, die beim Pfiff des Schiedsrichters in Ballbesitz ist, muss der Spieler, der den Ball zu diesem Zeitpunkt hat, diesen umgehend an der Stelle auf den Boden fallen lassen oder niederlegen, sodass er spielbar ist.


    Schneider hat ihn fallen lassen. Das ist regelkonform. Ob er ihn hätte aufnehmen dürfen...hhhhm. Da könnte man ihm zugute halten, dass er von Freiwurf für MT ausging. Das hätte er nach dem Kontakt von Guardiola im Kreis auch tun dürfen. Es wird in der Beurteilung der Situation immer schwieriger.
    Und dann steht da auch noch "umgehend", nicht "sofort". Das könnte man auch ggf. bedeutungsgleich auslegen. Naja...


    Richtig, ein Profi versucht immer im Grenzbereich zu agieren. Ein Amateur pfeffert den Ball meterweit weg.

    Ich bin der Meinung, dass Schneider hier zu offensichtlich den Ball deutlich nach dem Abpfiff aufnimmt und ihn danach schön mit einem kleinen Dreher aus der Hand garniert Richtung Mittellinie abtropfen lässt,...


    ...und das darf er nicht??? Ihn aus dem Handgelenk nach unten fallen lassen? Und wenn er ihn fallen lässt, muss er dann dafür Sorge tragen, dass er nicht wegrollt? Je mehr man sich mit den Regeln beschäftigt, umso koplexer wird der Sachverhalt.

    Interessante Diskussion.
    Unstrittig denke ich, ist dass das Verhalten von Schneider als "besonders grob unsportlich" einzustufen ist und damit 8:10 c) gilt. Jetzt bleibt die Frage, nach welchen Regeln die Schiedrichter diese bestrafen sollen.
    Legt man die int. Handballregeln mit DHB Zusatzbestimmungne (Stand 01.07.2013) link zugrunde, folgt eine Disqualifikation mit Bericht. Folge: Schneider geht runter und die RNL haben Freiwurf. Dies gilt nur für die letzte Spielminute. Ein 7m ist nicht zu geben.

    Die IHF hat jetzt eine Regeländerung angeregt. Diese verkürzt den Zeitraum auf 30 Sekunden und verschärft bei 8:10 c) dahingehend, dass zusätzlich ein 7m zu geben ist. Dafür erhält der Spieler lediglich eine Disqualifikation, ohne Bericht. Diese Änderung wurde aber nicht ins Regelwerk eingeführt. Lediglich für die "1. und 2. Bundesliga (Männer & Frauen) bei Supercup- und Meisterschaftsspielen" wird diese Änderung zur Erprobung eingeführt. Ausdrücklich gilt sie nicht für den "...DHB-Pokal sowie Spiele unterhalb der zweiten Bundesliga...". link

    Was haben nun die SR gestern entschieden? Es gab 2min und 7m, was weder nach den originären Regeln noch nach den (in der Bundesliga) zur Erprobung eingeführten Änderungen richtig ist. Richtig wäre gewesen, nach den unmodifizierten Regeln zu entscheiden, also Disqualifikation mit Bericht und Freiwurf RNL. (Folge für das Spiel, wahrscheinlich eine Verlängerung mit ungewissem Ausgang).

    Dass die Regeländerung einen gewissen Sinn macht und hinsichtlich des sportlichen Umgangs die bessere Lösung ist, möchte ich ja gar nicht abstreiten. Wenn man sich da aber so sicher gewesen wäre, hätte man sie auch endgültig einführen können und nicht nur in Teilen und zur Erprobung. Ich würde dem Protest der Melsunger durchaus gute Chancen einräumen. Die Schiedsrichter und die Spielaufsicht sollten schon wissen, auf Basis welcher Regeln sie pfeifen und nicht nach gefühlter Gerechtigkeit.

    Ich glaube, jetzt ist der Wechsel nicht mehr ganz so einfach. Wenn ich mich nicht täusche, ist jetzt der bestellte Insolvenzverwalter zuständig. Der kann, gaube ich, jetzt auch Ablöseforderungen stellen.

    Ist jemand da, der Ahnung von Insolvenzrecht hat und kann das bestätigen bzw, dementieren. Würde mich auch mal interessieren.


    Ablöseforderungen müsste m.E. den Ausgleich offener Gehaltsforderungen voraussetzen - nur dann wäre ja die Grundlage einer Ablöse (gültiger Arbeitsvertag mit beidseitigen Verpflichtungen) gegeben. Inwiefern ein Insolvenzgeld da als gleichwertig gilt, weiß ich nicht. Selbst wenn, gibt es das ja nur für 3 Monate. Geht man von 2 Monaten Rückstand des HSVH aus, dürfte der Zeitpunkt ablösefreier Wechsel recht nahe rücken.