Nun, wenn er eine Eintrittskarte für ein Handballspiel erworben hat, würde ich es schon für sehr fragwürdig halten ihn nicht in die Halle zu lassen. Er hat sich kaum eines der üblichen Vergehen schuldig gemacht, weswegen man ein Hausverbot bei einer Sportveranstaltung erhält und umgekehrt mit seiner Sicherheit zu argumentieren ist genau für so jemanden wie Rudolph ne Steilvorlage für ne Klage (und obendrein auch ziemlich assozial vom jeweiligen Hausherrn).
Ich denke, dass die Anwendung des Hausrechtes nicht eine Begründung voraussetzt. Da reicht es, wenn mir die Nase des klingelnden nicht passt um ihn nicht reinzulassen. Analog gilt das auch für die Hallen...aber schon richtig: ziemlich komische Diskussion an der Stelle.