Beiträge von Tobi75

    ...und auch egal ob es 3 oder 13 sekunden vor schluss war, warum dann aber gerade dies so grausam grob unsportlich gewesen sein soll ? im normalen spiel wärs doch auch nur unsportlich- kann es dann dadurch das es 5 sekunden vor schluss war automatisch grob unsportlich sein ? ich hätte als schieri aufgrund der gesamtsituation nur die überlegung...2 min oder nicht....

    Der Unterschied ist doch die Auswirkung der Strafe. Passiert das im regulären Spiel, geht er für zwei Minuten und der Gegner hat die Möglichkeit in Überzahl Nutzen daraus zu ziehen. Geht er 3 Sekunden vor Schluss, passiert nix. Kein Nachteil für's Foul. Da muss schon was hin, was weh tut, damit sowas nicht passiert.

    Die alte Regel hilft da wenig. Ich erinnere mich an ein Spiel, bei dem kurz vor Schluss ein Spieler den Anwurf des Gegners unterbindet, dafür runter geht und für ein Spiel gesperrt wird. Das hat man in Kauf genommen, da dieser Spieler eh 0 Minuten gespielt hat und auch im nächsten Spiel wohl nicht gespielt hätte. Spiel (clever/unfair) gewonnen und keinen Schaden erlitten. Man sieht, die alte Regel ist durchaus untauglich. Wie scharf man die neue auslegen muss, wird die Zeit zeigen.


    Nööö, fänd ich nicht. Der Sinn der neuen Regel ist durchaus vernünftig. Hinzu kommt, dass mit der alten Regel ja Auswirkungen auf andere entstehen (können). Bei einer Sperre des foulenden Spielers wird dieser für das nächste Spiel gesperrt. Wenn das nun zufällig gegen einen direkten Tabellennachbarn des gefoulten Teams geht und diese das Spiel nun ausgerechnet wegen der Sperre des foulenden Spielers gewinnen, ist die gefoulte Mannschaft doppelt bestraft. Den Sachverhalt in genau dem Spiel abzuarbeiten, in dem er entsteht ist schon richtig. Die Beurteilung, ob eine Torwurfsituation hätte entstehen können und ob Schneider den Ball hätte aufnehmen dürfen und ob er ihn fallen lässt oder wegwirft, ist dann Aufgabe der SR. Selbst das ist dann noch schwer genug.
    Dummerweise wurde diese, vom Ansatz her vernünftige Regel, nun aber das erste mal spielentscheidend außerhalb ihres Gültigkeitsbereiches eingesetzt, was ihrer Akzeptanz nicht zuträglich sein wird. Man sieht das ja an den Kommentaren der Sport1-Experten und dem vielen Bauchgefühl in den posts hier.

    Es heißt doch "sodass er (der Ball) spielbar ist". Wenn der Ball wegrollt ist es nicht sofort spielbar, da der Freiwurf an einer anderen Stelle ausgeführt werden muss.


    Das muss er so oder so, da der Spieler ja nicht verpflichtet ist den Ball dorthin zu tragen, wo der Freiwurf ausgeführt werden muss und mit spielbar ist wohl eher gemeint, dass er ihn nicht einklemmen, sich drauflegen oder sonstwie blockieren darf. Das trifft im vorliegenden Fall nicht zu. Der Ball ist frei. Wenn man die Möglichkeit "fallen lassen" einräumt, kann man wohl nicht davon ausgehen, dass der Ball still liegen bleibt. Von "sofort spielbar" steht in der Regel übrigens auch nichts.

    Das ist genau der Punkt, den ich provozieren wollte. Ich dachte auch immer, er hätte ihn sofort niederzulegen. In der regel steht aber:

    Zitat

    Wenn eine Freiwurf-Entscheidung gegen die Mannschaft gegeben wird, die beim Pfiff des Schiedsrichters in Ballbesitz ist, muss der Spieler, der den Ball zu diesem Zeitpunkt hat, diesen umgehend an der Stelle auf den Boden fallen lassen oder niederlegen, sodass er spielbar ist.


    Schneider hat ihn fallen lassen. Das ist regelkonform. Ob er ihn hätte aufnehmen dürfen...hhhhm. Da könnte man ihm zugute halten, dass er von Freiwurf für MT ausging. Das hätte er nach dem Kontakt von Guardiola im Kreis auch tun dürfen. Es wird in der Beurteilung der Situation immer schwieriger.
    Und dann steht da auch noch "umgehend", nicht "sofort". Das könnte man auch ggf. bedeutungsgleich auslegen. Naja...


    Richtig, ein Profi versucht immer im Grenzbereich zu agieren. Ein Amateur pfeffert den Ball meterweit weg.

    Ich bin der Meinung, dass Schneider hier zu offensichtlich den Ball deutlich nach dem Abpfiff aufnimmt und ihn danach schön mit einem kleinen Dreher aus der Hand garniert Richtung Mittellinie abtropfen lässt,...


    ...und das darf er nicht??? Ihn aus dem Handgelenk nach unten fallen lassen? Und wenn er ihn fallen lässt, muss er dann dafür Sorge tragen, dass er nicht wegrollt? Je mehr man sich mit den Regeln beschäftigt, umso koplexer wird der Sachverhalt.

    Interessante Diskussion.
    Unstrittig denke ich, ist dass das Verhalten von Schneider als "besonders grob unsportlich" einzustufen ist und damit 8:10 c) gilt. Jetzt bleibt die Frage, nach welchen Regeln die Schiedrichter diese bestrafen sollen.
    Legt man die int. Handballregeln mit DHB Zusatzbestimmungne (Stand 01.07.2013) link zugrunde, folgt eine Disqualifikation mit Bericht. Folge: Schneider geht runter und die RNL haben Freiwurf. Dies gilt nur für die letzte Spielminute. Ein 7m ist nicht zu geben.

    Die IHF hat jetzt eine Regeländerung angeregt. Diese verkürzt den Zeitraum auf 30 Sekunden und verschärft bei 8:10 c) dahingehend, dass zusätzlich ein 7m zu geben ist. Dafür erhält der Spieler lediglich eine Disqualifikation, ohne Bericht. Diese Änderung wurde aber nicht ins Regelwerk eingeführt. Lediglich für die "1. und 2. Bundesliga (Männer & Frauen) bei Supercup- und Meisterschaftsspielen" wird diese Änderung zur Erprobung eingeführt. Ausdrücklich gilt sie nicht für den "...DHB-Pokal sowie Spiele unterhalb der zweiten Bundesliga...". link

    Was haben nun die SR gestern entschieden? Es gab 2min und 7m, was weder nach den originären Regeln noch nach den (in der Bundesliga) zur Erprobung eingeführten Änderungen richtig ist. Richtig wäre gewesen, nach den unmodifizierten Regeln zu entscheiden, also Disqualifikation mit Bericht und Freiwurf RNL. (Folge für das Spiel, wahrscheinlich eine Verlängerung mit ungewissem Ausgang).

    Dass die Regeländerung einen gewissen Sinn macht und hinsichtlich des sportlichen Umgangs die bessere Lösung ist, möchte ich ja gar nicht abstreiten. Wenn man sich da aber so sicher gewesen wäre, hätte man sie auch endgültig einführen können und nicht nur in Teilen und zur Erprobung. Ich würde dem Protest der Melsunger durchaus gute Chancen einräumen. Die Schiedsrichter und die Spielaufsicht sollten schon wissen, auf Basis welcher Regeln sie pfeifen und nicht nach gefühlter Gerechtigkeit.

    Ich glaube, jetzt ist der Wechsel nicht mehr ganz so einfach. Wenn ich mich nicht täusche, ist jetzt der bestellte Insolvenzverwalter zuständig. Der kann, gaube ich, jetzt auch Ablöseforderungen stellen.

    Ist jemand da, der Ahnung von Insolvenzrecht hat und kann das bestätigen bzw, dementieren. Würde mich auch mal interessieren.


    Ablöseforderungen müsste m.E. den Ausgleich offener Gehaltsforderungen voraussetzen - nur dann wäre ja die Grundlage einer Ablöse (gültiger Arbeitsvertag mit beidseitigen Verpflichtungen) gegeben. Inwiefern ein Insolvenzgeld da als gleichwertig gilt, weiß ich nicht. Selbst wenn, gibt es das ja nur für 3 Monate. Geht man von 2 Monaten Rückstand des HSVH aus, dürfte der Zeitpunkt ablösefreier Wechsel recht nahe rücken.

    Das ändert aber nichts daran dass man insolvenzrechtlich die Bürgschaft "ziehen" kann....im übrigen kann man die Insolvenzfälle die in "Eigenverwaltung" ablaufen an einer Hand abzählen, die Hürden sind da sehr hoch und das Insolvenzgericht prüft das sehr genau


    Wenn der, der die Bürgschaft aktuell ziehen kann und dies nicht tut dann auch der Eigenverwalter wäre, was sollte ihn dazu bewegen, seinen Ansatz zu ändern?

    capitano....
    wenn bürgschaften dafür gezogen werden müssen-was fitzek bis jetzt nicht gemacht hat-
    dann kann auch das durchaus sein und damit weiterhelfen, sogar die ganze saison durchzufinanzieren
    und durchzuspielen - das ist dass, was bohmann auch mehrfach gesagt hat.

    So müsste es sein. Fitzek zieht die Bürgschaft und der Spielbetrieb ist bis Februar, März, April, ... gesichert. Die bestehende Unterdeckung aus Mindereinnahmen kann man in der Zwischenzeit immer noch versuchen auszugleichen. Genau dazu ist diese Bürgschaft doch ins Lizensierungsverfahren eingegangne. Warum Fitzek das nicht tut und warum die HBL für eine solch elementare Forderung keine Handhabe hat, ist ja schon ausreichend spekuliert worden. Sollte es am Ende so kommen, dass ein Bestandteil der Lizenz nicht aktiviert wird obwohl man es könnte, sollte das Lizensierungsverfahren in diesem Punkt angepasst werden, beispielsweise maximal zulässiger Anteil einer Bürgschaft am Etat = 10%.

    so ganz blicke ich nicht mehr durch, wer beim hsv wem was schuldet und wer wem gegenüber für was gerade steht.

    interpretiere ich es richtig, dass rudolph hauptgläubiger ist? dann würde es auch sinn machen, bürgschaften nicht zu ziehen, weil die dann nur von der linken in die rechte tasche fliessen und nicht für liquidität im laufenden betrieb sorgen.

    tatsächlich halte ich es mit dem von mir wenig geschätzten k73. man hat sich in hamburg vom ersten moment an immer auf die reichlich fliessende (bzw. geflossene?) kohle von rudolph verlassen und nichts dazu beigetragen, den verein wirtschaftlich breiter aufzustellen. daran hat sich ausser unmengen an lippenbekenntnissen bis heute nichts geändert.

    Würden nicht vor der Bedienung der Verbindlichkeiten zuerst die offenen Gehälter, Berufsgenossenschaften, Sozialversicherung etc. bedient werden? Dann wäre es für die "Betroffenen" nicht mehr egal.

    zweistellig im Minus...da würde mich dann tatsächlich die Grundlage der Lizenz noch mal interessieren... 8o

    Das Problem wird hier sein, wie groß die Differenz zwischen Bürgschaftshöhe und Liquditätslücke ist. Es kann ja durchaus sein, daß AR für (rein hypotetisch) 1 Mio. bürgt, die Lücke aber 2 Mio beträgt. Da reicht dann die Bürgschaftshöhe nicht aus um die Lücke zu schließen. (Ich bin aber kein Fachmann und lasse mich ggf. gern korrigieren).

    Wie darf ich mir das vorstellen? Mal fiktiv: der HSVH plant mit einem Etat von, sagen wir mal 6Mio. Davon ist ein Teil gesichert, ein Teil über Einnahmen avisiert (variabel, Zuschauer) und ein Teil über geplante Akquise (Sponsoren in spe). Einfach nur mal hypothetisch ... Das ganze soll für 12 Monate reichen um die Ausgaben zu decken. Weil bei den Einnahmen Unwägbarkeiten bestehen, gibt es eine Bürgschaft, die einen Ausfall oder das nicht Erreichen der Akquise absichern soll. Das müsste doch das Szenario sein, das in der Lizensierung geprüft und für tragfähig befunden wurde. So hoch muss die Bürgschaft sein.
    Jetzt tritt der Fall ein, dass einige Einnahmen und Sponsorengelder nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Dann könnte ich verstehen, dass im letzten Drittel der Saison die Puste ausgeht und mann die Bürgschaft ziehen muss. Passiert das im ersten Drittel, kann es doch nur bedeuten, dass die gesicherten Einnahmen der Etatplanung sehr minimal waren und man sich auf die Zuschüsse bzw. die Bürgschaft verlassen hat. Anders ausgedrückt, der planmäßige Etat war für die Ausgaben bei weitem nicht ausreichend. Die Bürgschaft war quasi Bestandteil des planmäßigen Etats.
    Sollte sich die HBL auf ein Szenario eingelassen haben, bei dem die Bürgschaft die vakanten Positionen des Etats nicht abdeckt, dann wäre das fahrlässig. Daran glaube ich aber nicht. Ich denke eher, dass die Bürgschaft alles abdeckt, Rudolph nur nicht mehr bereit ist, alles zu zahlen und der GF traut sich nicht seinen Gönner zu belangen. Das ist für mich der eigentliche Skandal. Die HBL ist offensichtlich nicht in der Position den HSVH zur Einhaltung seiner der Lizenzerteilung zugrunde liegenden Angaben zu zwingen.
    Was hätte man davon? Naja, zumindest Zahlungen an Spieler und die Beschäftigten. Eine reguläre Abwicklung der Saison 15/16 und einen kontrollierten Rückzug. Verlierer wäre AR. Da könnte ich gut mit leben.

    Kann es denn nicht auch sein das Onkel Rudi den verbürgten Betrag längst überwiesen hat, die Kohle aber trotzdem hinten und vorne nicht reicht und er jetzt nur kein Bock hat noch mehr( über die zugesagte Bürgschaft hinaus) abzudrücken?


    Auch in dem Fall wäre die Lizensierung ein Witz. Es reicht doch nicht aus, für 3,50€ zu bürgen, wenn der Rest nicht abgesichert ist. Es muss doch vielmhr so sein, dass ein Grundbetrag durch solides Wirtschaften abgedeckt ist und die ggf noch offene Lücke durch eine Bürgschaft gesichert wird. Alles andere wäre ja geradezu absurd. Obwohl, ...

    Genau das sind so Berichte wo ich mich manchmal frage ob der Schreiber noch alle Tassen im Schrank hat
    Gummerbach hat mehr für Pfahl bezahlt als der HSV der in einer Finanzikrise steckt

    Ich denke, Du beziehst Dich auf die folgende Passage aus dem Artikel:

    Zitat

    Pfahl, 33, hatte nach seinem Wechsel vom VfL Gummersbach 2013 bereits in seiner ersten HSV-Saison auf Geld verzichtet, um den damaligen Champions-League-Sieger vor der Insolvenz zu bewahren.


    Da steht aber nicht, dass er für den Wechsel auf Geld verzichtet hat, sondern lediglich in seiner ersten Saison in HH, also nach dem Wechsel und bezogen auf seinen Vertrag in HH. Einen Vergleich zum VfL kann ich da nicht erkennen.

    Erkläre mir mal folgendes,warum ein Profispieler der seinen Verein des Geldes wegen verlassen hat
    zu seinem alten Verein zurückkehren könnte ausser wieder das berühmte Geld.((Es gibt sicherlich ein paar Spezialfälle)) aber die werden wohl die Ausnahme sein.MfG

    Vielleicht hat er ja erkannt, dass Geld nicht alles ist...soll vorkommen, auch im Profisport.