qLothar/MT-Zitat: Puhhhh, das es zu ner Klage kommt, war ja schon während der Saison klar - GWD hat ja extra den letzten Spieltag abgewartet, um (nach GWD-Auffassung) klageberechtigt zu sein.
Hm,, wenn der Grund sein sollte, dass man 1 Sekunde vor Abpfiff des Friesenheimspiels die EV hätte beantragen müssen, wär das Ganze jetzt schon etwas unbefriedigend (auch weil der Grundsachverhalt dann gar nicht geprüft worden wäre)
Oder: was versteht das LG jetzt unter 'während der Saison'?
Wogegen klagt denn GWD? Dagegen dass sie abgestiegen sind oder dass die Durchführungsbestimmungen gültig waren?
Ersteres kann man erst nach dem letzten Spieltag. Zweiteres kann man mit Bekanntgabe der geänderten Durchführungsbestimmungen. GWD kat konkludent die Durchführungsbestimmungen akzeptiert indem sie nach deren Einführung eben nicht gerügt haben.