Original von UlfN
Also hier muss ich doch meine früheren Arbeitgeber etwas in Schutz nehmen. Genau die ENRON-Affäre hat das Wirtschaftsprüfungswesen grundsätzlich reformiert. Jeder Wirtschaftsprüfer wird von anderen Wirtschaftsprüfern in seiner Arbeit kontrolliert, die Regressmöglichkeiten sind bei falschem Testat auch nicht zu verachten.
Und ich habe auch nirgends in den Richtlinien gelesen, dass ein eingeschränktes Testat die Lizensierung gefährdet.
Letztendlich kann auch der WP nur prüfen, was er vorgelegt bekommt.
und diesen Bericht gibt er dann ja zum Lizensierungsausschuss, wo nochmals ein unabhängiger WP sitzt. Insofern ist spätestens dort nochmals verstärkt die Neutralität gewährt.
Soweit ich beim groben durchlesen gesehen habe, muss allerdings ja auch gar kein WP die Unterlagen testieren, nur wenn die Gesellschaft per Gesetz bereits Prüfungspflichtig ist. Da könnten u.U. ein paar Vereine noch auf einen Steuerberater zurückgreifen, der lediglich umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durchführt.
Bis Steuerberater in Ihrer Arbeit Prüfungen unterliegen wird wohl auch nicht mehr lange dauern, aber bisher ist das noch ein wenig lockerer (ob ich das Prüfungssystem übrigens gutheiße, steht auf einem anderen Blatt, ich arbeite nicht mehr beim WP ;))
Desweiteren habe ich die Richtlinien so verstanden, dass die Kommision auch Unterlagen verlangen kann nach eigenem gutdunken. Sicherlich auch in begründeten Fällen unterjährig. Die Verfahrensgrundlagen finde ich persönlich eigentlich nicht schlecht, man sollte erst mal warten, bis wirklich klar wird, wo das Problem liegt und nicht einfach pauschal schießen.