Das Monopol liegt beim Sportverband, nicht beim TV-Sender oder Rechteinhalber. Und die Verbände, die in der Regel zudem noch öffentlich gefördert sind, dürfen ihre Monopole nicht ausnutzen, indem sie - via Rechteinhaber - Übertragungsbedingungen formulieren, die europarechtswidrig sind oder gegen nationales Recht verstoßen.
Und zum nationalen Recht in Deutschland gehört, dass es einen freien Zugang zu Übertragen von "Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" geben muss, sprich unbezahlten und unverschlüsselten Zugang zu den Bildern von Olympia un diversen Fussballarien. Insofern ist es schon eine fernsehtechnische Besonderheit, da - im Gegensatz zu irgendwelchen Filmen, Serien oder unbedeutenden Ereignissen - ein politischer Eingriff in den Markt vorliegt, den die Marktteilnehmer zu beachten haben.