Kleine Randbemerkung: Wer ist denn diese böse HBL die solche verrückten Regeln aufstellt ?
Wurden diese einstimmig beschlossen? Muss sich die die Minderheit jede verrückte Idee der Mehrheit gefallen lassen?
Kleine Randbemerkung: Wer ist denn diese böse HBL die solche verrückten Regeln aufstellt ?
Wurden diese einstimmig beschlossen? Muss sich die die Minderheit jede verrückte Idee der Mehrheit gefallen lassen?
sorry, hätte ergänzen sollen: gewonnene WM )
Naja - das ist alles andere als ne statistische Basis. 1955 waren die Bayern kein Spitzenklub, bleiben 2 Saisons. 1975 wurde Gladbach Meister, die auch nicht gerade wrnig Weltmeister im Kader hatten und 1991 war halt Lautern.
Es wären keine Sonderrechte, da auch alle anderen Mitbewerber dann in Hallen ohne 7reihige Gegentribüne spielen können.
Die reinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind aber was anderes, als die Hallenstandards, da diese sicherstellen sollen, dass die Mannschaft auch in der Lage ist, den Spielbetrieb die gesamte Saison über aufrecht zu erhalten.
Die Hallenstandards änderns ja nix an der Fähigkeit, dass in der Halle Handball gespielt werden kann, wenn die grundsätzlichen notwendigen Dinge wie Spielfeldgröße und Beleuchtungsstärke den maßgeblichen Kriterien genügen. Ob nun auf allen Längsseiten 7 Zuschauerreihen sind, ist für das Handballspielen völlig unerheblich und hat mit der Sache rein gar nix zu tun.
Übrigens: ich würde mir auch gern ein Haus bauen. Das würde auch klappen, wenn mir mein Arbeitgeber deutlich mehr Gehalt und die Bank einen Kredit über 300.000€ zu 0% eff. Jahreszins gäbe (Raum Mannheim ist teuer!!!). Tun sie aber beide leider nicht. Jetzt könnte ich natürlich rumheulen, mich diskriminiert fühlen und es nach 2 Jahren nochmal probieren. Mache ich aber nicht - irgendwie hab ich das Gefühl, das wird auch dann nicht klappen.
Das ist auch gut so, denn beide wären blöd, wenn sie es täten - mein Arbeitgeber, weil er mich bereits fair bezahlt und eine Bank, die mir für mein Vorhaben einen zinslosen Baukredit gibt, hat nicht alle Gurken im Glas!!!
Interessant wird es doch erst, wenn deine Arbeitgeber von dir verlangt, dass du dir ein Haus baust, damit du bei ihm arbeiten darfst - tut er das?
Wenn ein Verein die sportlichen Voraussetzung für den Aufstieg erfüllt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den spielbetrieb bietet und seine Halle handballtauglich ist, dann hat er das recht zum Aufstieg. Der Rest ist egal, ob nun 100, 1.000 oder 10.1000 Zuschauer in die Halle passen.
Halten die Hallenstandards einer ordentlichen Gerichtsprüfung aus? Eher nicht würde ich meinen - willkürliche Regelungen, die den sportlichen Wettbewerb verzerren. Kleine Vereine ohne wirtschaftlichen Hintergrund werden diskriminiert, nur weil ihre Halle dem Modell A nicht entspricht. Wo, wie, warum ist die Durchführung von Spielen der HBL durch den aktuellen Zustand der WAH gefährdet?
Nunja , es gab doch iauch irgendein ungeschriebenes gesetz, dass die Münchener nach einer WM nicht Meister werden können, das hat ja diese saison auhc nicht funktioniert......
Hm - wer war Meister 1986/87, 1998/1999 und 2002/2003?
Können "Vereine", die "transplantiert" wurden Traditionsvereine sein? Un d wenn ja, wie lange dauert das?
Da fragst du am besten mal bei Hansa Rostock nach.
Heute beim HF Magdeburg vs Berlin. Musche trifft beim Konter Stochl am Kopf, der Ball prallt von da einem Berliner gegen das Schienbein (der steht wohl schon im Kreis) und von dem zurück ins Tor. Nach der Rudelbildung geht's, mit Abwurf für die Füchse weiter. Warum nicht Tor SCM, 7meter oder mindestens Einwurf SCM?
Bei 1:50 ist die Szene
Zitat
Gibt's schon was neues bezüglich dem spiel Wacker-Kadetten?
Gesetzgeber dürfte die Bundesrepublik Deutschland sein und nicht der Bundestag. Aber das nur am Rande.
Nein. Die Bundesrepublik als Staat ist noch nicht der Gesetzgeber, die Bundesrepublik vereint in sich Legislative, Exekutive und Judikative. Und der Bundestag stellt einen Teil der Legislative dar, während Frau Nahles sich zur Exekutive zählen darf.
Na ja gut...
ich kenne den Gesetzestext nicht und was exakt darin definiert wird. Und natürlich sind politische "Absichtserklärungen" nicht so viel wert, wie das Papier auf denen sie geschrieben werden, aber gleichzeitig ist es ja auch der Gesetzgeber, der den Gerichten den Lei(d)tfaden des Gesetzes an die Hand gibt.
Entscheidend ist also die Formulierung im Gesetz und nur bedingt deren Interpretation durch die Gerichte.Vielleicht kann da einer unserer Forum-Juristen mehr Licht ins Dunkel bringen....
Gesetzgeber ist aber der Bundestag und nicht Frau Nahles und/oder ihr Ministerium.
Australien wird für das begangene Unrecht entschädigt und darf nun am Eurovision Song Contest teilnehmen - per Wildcard
Ich würde sogar eher behaupten, dass zumindest die Europäer mit Fußball bei Olympischen Spielen weniger anfangen können. Von den starken Afrikanern abgesehen, laufen seit jeher - vermutl. aus tradit. Amateurgründen - bestenfalls U21-Fußballer auf. Der letzte bekanntere Spieler der deutschen Olympiamannschaft dürfte meines Erachtens Jürgen Klinsmann in Seoul '88 gewesen sein.
Dies hat nicht mit tradit. Amateurgründen zu tun, sondern dass (bei den Männern) nur Spieler bis 23 Jahre aufgestellt werden dürfen + maximal drei ältere. Deswegen wird sich in Europa auch über die U21-EM für Olympia qualifiziert
Naja, das Zeitspiel wird falsch erklärt - ob da der Rest des Artikels wirklich Klasse ist?
Gibt es einen solchen Passus in Deutschland überhaupt? In Frankreich ist festgeschrieben welche Sportereignisse auch im Free-TV zu sehen sein müssen, aber ich meine in Deutschland gäbe es eine solche Regelung nicht. (Sonst hätte es z.B. nicht das Gezerre ums Wimbledon-Finale 2013 gegeben)
Der Rundfunkstaatsvertrag sichert Fussball und Olympia ab
ZitatAlles anzeigen
(2) Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
1. Olympische Sommer- und Winterspiele,
2. bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,
3. die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,
4. Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
5. Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.Bei Großereignissen, die aus mehreren Einzelereignissen bestehen, gilt jedes Einzelereignis als Großereignis. Die Aufnahme oder Herausnahme von Ereignissen in diese Bestimmung ist nur durch Staatsvertrag aller Länder zulässig.
und nein, Baden, ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet auch unbefristet finanzielle Sicherheit, sofern der Arbeitgeber mehr als 5 AN beschäftigt (also das KSchG gilt) und kein Kündigungsgrund vorliegt.
10 ist die magische zahl - und wer weiß in wieviel formal eigenständige Gesellschaften der hsvh unterteilt ist, die dann alle jeweils mehr als 10 AN habeb müssen.