Das ist der erste Bodenkontakt (gleichzeitiger Kontakt mit beiden Füssen zählt als einer) nach der Ballannahme im Sprung, wenn der Ball von einem Mitspieler (oder auch Gegenspieler
) zugespielt wurde, d.h. nicht aus dem eigenen Anprellen
Beiträge von BerndO
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Seppi: Dann hätte er definitiv nachgetragen werden können. Eine Quelle für "Deine" Regelung dürft auch nur schwer aufzutreiben sein, denn die gibt es meines Wissens nicht.
Mich nervt dann immer nur die Rumschmiererei auf dem Bogen, wenn der Spieler erst eingetragen, dann gestrichen, und wenn er dann doch endlich da ist, wieder eingetragen wird und der Bogen eigentlich schon voll ist.Schwaniwolli: Führt denn der Einsatz eines 15. Spielers gemäß dem damaligen Urteil jetzt automatisch zum Spielverlust oder erst dann wenn Einspruch eingelegt wird?
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Zitat
Original von Seppi
Was aber, wenn jetzt der Spielbericht schon voll ist, Spieler XY nicht nachgetragen werden kann, weil der MV glaubte, er könnte die Zeile eines gestrichenen Spielers zum Nachtragen nutzen.Jetzt komme ich doch noch mal ins Grübeln:
Wie/Warum/wann wurde denn der ursprüngliche Spieler gestrichen?
Nach Spielbeginn gibt es keine Streichung mehr, und wenn es vor Spielbeginn war (weil er z.B. doch noch nicht rechtzeitig erschienen ist), dann ist ein Nachtragen durchaus noch möglichDäne:
Wenn Du mit "von der Bank kommt" meinst, dass er als Offizieller bereits eingetragen war, gebe ich Dir recht, dann wird er aber auch als Spieler nicht mehr nachgetragen. -
DQ ist nicht möglich, da Spieler nicht eingetragen.
Da er als 15. Spieler agiert könnte es sogar sein, dass er als nicht spielberechtigt angesehen wird und es damit automatisch zum Spielverlust kommt.
Ich erinnere mich da an einen Fall aus dem Hessischen: LinkDann wäre auch die Frage nach dem Einspruch hinfällig
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Billigste Lösung wäre wohl ein WLAN-Router mit Parallelportanschluss, z.B. ASUS WL500.
Den habe ich bereits selbst schon im Einsatz gehabt und wenn mich nicht alles täuscht müsste ich den sogar noch zu Hause haben.
Interesse? Dann schick mir ne PM und ich schau mal nach.
Mehr als 25 Euro brauchst Du dafür nicht anlegen.
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Nicht ganz - völlig richtig wäre eigentlich gewesen:
Korrektur - Abwurf nach Anpfiff
da der Ball durch das Fangen in der Luft unter Kontrolle gebracht wurde und zu diesem Zeitpunkt der Torraum noch nicht verlassen wurde
Siehe auch Frage 210 aus dem IHF-Katalog:
210 Torwart B16 springt in seinem Torraum ab, um einen weiten Bogenpass zum Linksaußen A7 abzufangen. Er fängt den Ball in der Luft und landet mit Ball mit einem Fuß im Torraum, mit dem anderen im Spielfeld. Aus dieser Position spielt er den Ball weiter zu B3. Richtige Entscheidung?
a) 7-Meter-Wurf gegen B
b) Weiterspielen lassen
c) Freiwurf gegen B
d) Korrektur und Abwurf B nach AnpfiffRichtig nach 5:3, 5:6 ist hier lediglich d) - es macht keinen Unterschied, dass in der Frage der TW mit einem Fuss noch innerhalb des Torraums ist, da der Torraum ja bereits als verlassen gilt, wenn lediglich ein Körperteil im Feld den Boden berührt.
D.h. für die allgemeine Frage vom Glücksschweinchen, dass sie zwar mit Ball unter Kontrolle nicht aus dem Torraum raus darf, und tut sie es aber doch, dass dies keinen FW für den Gegner nach sich zieht, solange der Abwurf (der ja auszuführen ist, wenn der TW den Ball im Torraum unter Kontrolle gebracht hat) noch nicht angepfiffen worden ist.
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Zitat
Original von SchwarzeZunft
die Bank würde 2 min bekommen, dafür muss ein spieler A vom feld und fortsetzung mit Freiwurf am Auswechselraum mit anpfiff...
das natürlich alles mit vorher TO...dieses Detail wollen die Prüfer ja auch immer nicht vergessen wissen :-))))@Schwarzer:
wie kommst Du denn jetzt auf 2 Minuten? Es war nicht die Rede von einem Wechselfehler, A15 war kein zusätzlicher (sprich 7.) Feldspieler.TO kannst Du auch vergessen, da in der Ausgangssituation das Spiel vom ZN unterbrochen wurde und er somit gleichzeitig die Zeit (normalerweise)automatisch angehalten hat.
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Den Beleg dafür, dass die gesamte Bank als eine Person anzusehen ist, habe ich auch noch nicht schwarz auf weiss gesehen, gleichwohl ist mir diese angebliche "Regelung" durchaus nicht unbekannt. Meine aber, dass dies eher aus der Zeit stammt, als es noch keine Hinausstellung für Offizielle gab, und Spieler für Vergehen auf der Bank wie Offizielle zu bestrafen waren (irgendeiner auf der Bank bereits verwarnt -> sofort DQ - oder: auf dem Feld bereits V oder 2 -> sofort DQ bei Vergehen auf der Bank).
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Lasse: Ich gebe Dir recht, dass erscheint nicht logisch, aber:
- H nach 16:3d bzw. DQ nach 16:6a ist nicht möglich, da die darin erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllt sind (die DQ des Betreuers erfolgte ja wie Eisbeer schon schrieb nach 16:6c)
- über eine DQ nach 16:6c lässt sich jetzt streiten, aber das gleiche Problem hätten wir auch, wenn ein dritter der nicht eingetragene Spieler wäre
Wenn wir Glück haben liest hier ja jemand mit, und in der nächsten Ausgabe des Handball-Schiedsrichters lesen wir die offizielle Lehrmeinung

TLpz: Dann untermauere doch mal deine These...
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Nein?? Warum nicht? Regelbezug?
Es handelt sich um ein "einfaches" unsportliches Verhalten und nach
Zitat16:3 Eine Hinausstellung ist zu geben bei:
d) unsportlichem Verhalten eines der Mannschaftsoffiziellen, nachdem einer von ihnen zuvor bereits eine Verwarnung erhalten hatte (16:1c, 8:4, 16:1 Kommentar);16:6 Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei:
a) unsportlichem Verhalten eines der Offiziellen, nachdem diese zuvor schon eine Verwarnung und eine Hinausstellung entsprechend Regel 8:4, 16:1c und 16:3d erhalten haben;scheiden eine Hinausstellung oder DQ aus. Oder steht irgendwo explizit dass nach einer DQ für die Bank nix anderes mehr geht?
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nun, mit dem Streichen bin ich mir nicht ganz sicher -
denn dazu finde ich keinen Regelbezug (auch nichts in den Z/S-Anweisungen) insofern wahrscheinlich eher doch nicht
, ansonsten:
4:3, 16:1c,16:3d, 16:6a (Bestrafung des MV)
13:1a-b, Erläuterung 9 (Spielfortsetzung)
16:8 (Verlust der Teilnahmeberechtigung) -
so auf die Schnelle mal ohne Regelbezüge:
- V gegen MV A
- FW gegen Mannschaft A (in Höhe Auswechselraum von A)
- keine Bestrafung von A15/Betr. A (da ja bereits disqualifiziert)
- entsprechender Eintrag im SpielprotokollDa im Normalfall der Spieler ja nachzutragen wäre (was hier ja wegen der vorangegangenen DQ und dem daraus resultierenden Verlust der Teilnahmeberechtigung nicht mehr geht) könnte es noch sein, dass ein freier Platz im Protokoll (sofern noch vorhanden) zu streichen ist, so dass die maximal mögliche Anzahl Spieler für A sich verrringert.
Wer macht die Regelbezüge?
EDIT: ach ja, A15 darf natürlich nicht weiter mitwirken, falls das nicht ganz klar rausgekommen sein sollte.

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Meines Wissens gibt es dazu keinen Regelbezug - es handelt sich dabei um die vom DHB vorgegebene Interpretation. Leider finde ich aber auch keinen Link mehr dazu - wenn ich mich recht erinnere gab es da mal was auf der Seite des DHB (vorletzte Saison)
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Das ist wie ein Wechselfehler zu ahnden. Der fehlbare Spieler, d.h. der einwechselnde Spieler, ist hinauszustellen.
Und ja, die Regelung gilt für den gesamten Bereich des DHB.
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Hier gilt TV = Television (nicht Torverhältnis)
Es ging um die unberechenbare Brutto-Spieldauer, die für die Fernsehanstalten nicht kalkulierbar war -
ad 1) Der gleiche Passus ist auch in den Z/S Anweisungen des DHB (Link siehe oben) enthalten und zumindest die Badener sind sich da mal einig mit den Schwaben und handhaben es genauso
ad 2) garantiert nicht - ich bin ja manchmal schon gutmütig und trabe in die Kabine zurück, wenn ein Spieler noch unmittelbar vor Spielbeginn nachgetragen wird und der Pass in der Mappe ist. Aber während des Spiels mache ich das sicher nicht - da hat der Spieler vorher zu unterschreiben und der Eintrag darf wie gesagt gerne der Sekretär ohne Spielunterbrechung selber durchführen.
Die MVs sollten auch immer vor Spielbeginn gefragt werden, falls noch Platz auf dem Bogen ist, ob noch jemand nachgetragen wird und wo sich dessen Pass befindet (hilft aber auch nicht immer
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Gemäß Punkt 21 der DHB Z/S Anweisungen scheint es sogar so zu sein, dass durch den fehlenden Pass und die nicht geleistete Unterschrift zum Zeitpunkt der Einwechselung keine Teilnahmeberechtigung bestand, denn da statt was von "Erst nach Abschluss".
Also hätte der ZN eigentlich pfeifen und der MV bestraft werden müssen (evtl. Spielfortsetzung mit Ballverlust). Allerdings Blödsinn, da Z/S sicherlich dem Spieler signalisiert haben, dass er "rauf" darf. Also Fehler bei Z/S, der dem Spieler/MV nicht angelastet werden kann.
Bei uns gängige Vorgehensweise: Eintragen des fehlenden Passes vor Spiel bzw. Einwechslung und Streichen des Eintrags, wenn der Pass vor der Unterschrift nach Spielende durch die MVs vorgelegt wird.
Den Fehler haben hier ganz klar die SR gemacht, denn der Spieler hat nirgendwo unterschrieben. Haben sie denn vermerkt, dass der Ausweis nachträglich vorgelegt wurde? Dann gibt's nix.
Ansonsten gibt's wohl 5€ wegen fehlendem Spielausweis für den Verein und "Punkte" für die SR wegen der fehlenden Unterschrift. -
Nein und nochmal Nein
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Dies ist dem reinen Regelwerk nach allerdings nicht zulässig, da
Zitat17:5 Grundsätzlich muss das ganze Spiel von denselben Schiedsrichtern geleitet werden.
In ihrer Verantwortung zur Gewährleistung des Spielablaufs im Einklang mit den Spielregeln müssen sie jede Regelwidrigkeit ahnden (ausgenommen 13:2 und 14:2).
Fällt einer der Schiedsrichter während des Spiels aus, leitet der andere das Spiel alleine (Für IHF- und Kontinent-Veranstaltungen wird die Situation entsprechend dem jeweiligen Reglement gehandhabt).Es darf somit kein anderer zufällig anwesender SR-Kamerad einspringen. Fallen beide aus, so ist in der Tat das Spiel beendet. Was allerdings die spielleitende Stelle in so einem Fall macht, wenn ein anderes Gespann das Spiel zu Ende bringt, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Andernorts scheint die Not etwas größer zu sein - was aber nicht heissen soll, dass alle Jungschiedsrichter in dem Alter nicht geeignet wären. ein Spiel der Aktiven zu leiten - birgt aber sicherlich die Gefahr, dass einige wieder abspringen...
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Hallo, mal langsam mit den jungen Pferden, bevor hier jemandem Betrug vorgeworfen wird...

Wer sagt denn überhaupt, dass eine nachträgliche Veränderung des Protokolls stattgefunden hat? In der Urteilsbegründung steht, dass lediglich das "Ja"-Kästchen nicht angekreuzt war, aber der Einspruchsgrund korrekt vermerkt war. Somit war dieser dem Gegner auch bekannt, denn er wird ihn unterschrieben haben.
Ob ich den Regelverstoß (zu diesem Zeitpunkt mit dem anschliessenden Spielverlauf) als spielentscheidend einstufe, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt.
