Interessant sind doch die folgenden zwei Beispiele, wenn ich den Ausführungen des Lord richtig folgen konnte:
Spielleitungsentschädigung 500 EUR
Fahrtkosten 1500 EUR
zu versteuern 152 EUR
Spielleitungsentschädigung 500 EUR
Fahrtkosten 1600 EUR
zu versteuern 252 EUR
Das heisst ja wohl, dass obwohl rein netto das gleiche "hängen bleibt", eben die 500 EUR, hat der jenige eine höhere Steuerlast, der weitere Anfahrten hatte, also höhere Aufwendungen hatte. Irgendwie leuchtet mir das nicht ein.
Gibt es nicht auch bei der Besteuerung einen Gleichheitsgrundsatz oder wo liegt hier mein Denkfehler?