Beiträge von BerndO

    Interessant sind doch die folgenden zwei Beispiele, wenn ich den Ausführungen des Lord richtig folgen konnte:

    Spielleitungsentschädigung 500 EUR
    Fahrtkosten 1500 EUR
    zu versteuern 152 EUR

    Spielleitungsentschädigung 500 EUR
    Fahrtkosten 1600 EUR
    zu versteuern 252 EUR

    Das heisst ja wohl, dass obwohl rein netto das gleiche "hängen bleibt", eben die 500 EUR, hat der jenige eine höhere Steuerlast, der weitere Anfahrten hatte, also höhere Aufwendungen hatte. Irgendwie leuchtet mir das nicht ein.

    Gibt es nicht auch bei der Besteuerung einen Gleichheitsgrundsatz oder wo liegt hier mein Denkfehler?

    Frage: Was macht Ihr mit den für den nicht eingetragenen Spieler gegebenen 2 Minuten, wenn ihr feststellt, dass der Bogen voll ist und der Spieler nicht nachgetragen werden kann? Mannschaftsstrafe? Fällt die flach?

    Gab es nicht mal den Fall, dass ein 13. (damals) bzw. 15. Spieler im Nachgang automatisch (oder auch nach Einspruch des Gegners) durch die spielleitende Stelle zum Spielverlust geführt hat? War doch irgendein Jugendspiel in den Finalspielen einer Landesmeisterschaft, wenn ich mich recht erinnere.

    Ness: Definitiv keine Bestrafung/Ballverlust, wenn lediglich die Nummer des Spielers falsch eingetragen wurde.

    Da war der Kollege nicht ganz auf dem neuesten Stand der Regeln :(

    Richtig wäre gewesen:
    - Nachtragen der Spielerin auf dem Protokoll, sofern noch Platz
    - 2 Minuten für Dich für das entsprechende Vergehen
    - Progression, also höchstwahrscheinlich Gelb gegen den Mannschaftsverantwortlichen.

    Wahrscheinlich war der Spieler am ersten Spieltag zunächst in der unterklassigen Mannschaft eingesetzt worden, so dass er dort festgespielt war. Abgezogen werden die Punkte doch der Mannschaft, in der der Spieler nicht hätte eingesetzt werden dürfen.

    Sicher war es ein Regelverstoß, der aber von den Schiedsrichtern entsprechend geahndet worden ist. Einsprüche gegen Regelverstöße der beteiligten Mannschaften sind meines Erachtens gar nicht zulässig, gegen Regelverstöße der SR sicherlich schon - nur die haben keinen begangen.

    Mal abgesehen davon: Glaubt jemand wirklich, dass dieser Regelverstoß auch nur ansatzweise spielentscheidend war?

    Ich glaube, das Geld für den Einspruch kann man sich getrost sparen.

    Definitiv regelgerecht, siehe Regel 4:1:

    Zitat

    4:1 Eine Mannschaft besteht aus bis zu 14 Spielern.
    Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchstens 7 Spieler befinden. Die übrigen Spieler sind Auswechselspieler.
    Die Mannschaft muss während des gesamten Spielverlaufs einen Spieler auf der Spielfläche als Torwart benennen. Ein Spieler, welcher als Torwart gekennzeichnet ist, kann jederzeit die Position als Feldspieler einnehmen. Ebenso kann ein Feldspieler jederzeit die Position des Torwarts einnehmen (beachte 4:4 und 4:7).
    Zu Spielbeginn müssen wenigstens 5 Spieler auf der Spielfläche antreten.
    Die Anzahl der Spieler einer Mannschaft darf im Spielverlauf - einschließlich der Verlängerungen - jederzeit auf bis zu 14 Spieler ergänzt werden (für IHF- und Kontinent-Veran staltungen wird die Situation entsprechend dem jeweiligen Reglement gehandhabt).
    Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche unter 5, kann weitergespielt werden. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, ob und wann ein Spiel abzubrechen ist (17:12).

    Falsch, Theo: Mit Verlassen des Torraums ist der TW wie ein Feldspieler zu behandeln. Insofern ist das Betreten des Torraums mit Ball in diesem Fall mit FW gegen den TW zu ahnden.
    Siehe Regel 5:

    Zitat

    5:3 den Torraum ohne Ball zu verlassen und im Spielfeld mitzuspielen. Er unterliegt in diesem Fall den Spielregeln für die im Feld spielenden Spieler.

    Nein, das geht meiner Meinung nach nicht.

    Das Vorwarnzeichen wird bzw. kann nur dann aufgehoben werden, wenn:

    1) die nicht ballbesitzende Mannschaft (incl. Offizieller) eine progressive Strafe erhält
    2) der Ball, nachdem der Ball nach einem Torwurf von Pfosten/Latte des gegnerischen Tors oder vom gegnerischen Torwart regelgerecht zurück in den Besitz der angreifenden Mannschaft kommt.

    Siehe auch: Erläuterungen zum passiven Spiel

    Über dem Torraum ist der Ball prinzipiell spielbar, insofern erlaubt.

    Hatte der TW den Ball unter Kontrolle, so muss er ihn allerdings mit Abwurf erst wieder ins Spiel bringen, d.h. er muss u.a. die Torraumlinie passiert haben. Dann wäre in obigem Fall auf Wiederholung des Abwurfs zu entscheiden.

    Ich geh jetzt aber mal davon aus, dass es sich um einen Abpraller vom TW handelt, dann ist es dem Feldspieler (egal welcher Mannschaft) erlaubt, den Ball im Torraum zu prellen.

    Angenommen alles spielt sich vor Wiederanpfiff ab, so war die Entscheidung nicht korrekt.

    Gem. Regel 16:12 hätte es hier für 4 Minuten (und dies ist das absolute Maximum für jegliche Situationen dieser Art) mit 5 Feldspielern für Euch weitergehen müssen.

    Bitte die Regel komplett zitieren:

    Zitat

    5:6 den Torraum mit dem unter Kontrolle gebrachten Ball zu verlassen (6:1, 13:1a und 15:7, Absatz 3), wenn der Abwurf angepfiffen war, ansonsten Wiederholung des Abwurfs (15:7, Absatz 2); beachte jedoch die Vorteilsregel nach 15:7, wenn der Torwart den Ball verliert, nachdem er den Torraum mit dem Ball in der Hand verlassen hatte.

    Dann sieht das nämlich schon ganz anders aus - Spielfortsetzung in oben geschilderten Fall ist Abwurf nach Korrektur mit Anpfiff

    Zitat

    Original von Bridda
    Ist es eigentlich korrekt das seit Saison 07/08 Kempa im Gegenstoß wegen Zeitspiel abgepfiffen werden muss?(Halle)

    Bin selbst kein Schieri, hab es nur bei dem letzten Turnier vor 2 Wochen gehört...

    Was war das denn für ein Experte?

    Zitat

    Original von Flevo
    Über Kleinigkeiten kann man nachdenken: Bis vor kurzem gab es einige Spezialisten, die einen Freiwurf in der Schlussekunde verwandeln konnten. Das waren immer schöne Tore. Ich weiß nicht, warum diese Variante verboten worden ist.

    Spezialistentum ist ja nicht verboten, die angreifende Mannschaft darf ja noch einen Spieler wechseln, lediglich der Abwehr ist es gänzlich verboten zu wechseln.

    Oder habe ich dich hier falsch verstanden?

    Ansonsten vom Vlado nichts wirklich neues, halte nicht wirklich was von den Vorschlägen.

    4 Aufsteiger halte ich auch für falsch. Aus dem Badischen steigt nur Königshofen auf, und auch asu dem HVW steigt laut der Aufstiegsregelung nachzulesen auf der Homepage auch nur ein Verein auf. Ich glaube kaum, dass die Südbadener zwei Aufsteiger stellen.

    2006/2007 - 17
    - 2 Aufsteiger in RL - 15
    + 3 Aufsteiger aus LV - 18
    + SG Leutershauen - 19
    + Langenau aus RL - 20
    + Altensteig aus RL - 21

    => also bei 17 Mannschaften gibt es 4 Absteiger

    Der Fall, wann die BWOL 2007/2008 mit 16 Mannschaften spielt, ist mir allerdings nicht klar.

    EDIT: Schwaniwolli: Württemberg Nord- und Süd-Staffeln gibt es erst ab der Saison 2007/2008 - Du bist Deiner Zeit voraus.

    Gibt es nicht bestimmte Konstellationen, in denen Leutershausen als 17. Mannschaft in die BWOL aufgenommen wird, und es somit nur 4 Absteiger aus der BWOL gibt?

    Meines Wissens war bereits vor dem letzten Spieltag der Abstieg in der BWOL durch den Rückzug der Forchheimer in der RL (und dem damit verbundenen Klassenerhalt der Hemsbacher) geklärt.

    Siehe Punkt 8 im Auswechselraumreglement:

    Zitat

    8. Wenn die Schiedsrichter, selbst nachdem sie darauf aufmerksam gemacht wurden, einen Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement nicht ahnden, muss der Technische Delegierte einen Bericht an die zuständige Instanz (z.B. Disziplinarkommission) einreichen. Diese Instanz hat über die Vorkommnisse im Auswechselraum und die Haltung der Schiedsrichter zu entscheiden.

    Also, nein, sie können nicht gezwungen werden. Zumindest ist der Fall vorgesehen, dass sie nicht der Meinung des Delegierten folgen.