Und wie schaut da jetzt die besondere Förderung der Jung-Gespanne genau aus? Das las sich jetzt so, dass lediglich speziell die Ansetzungen steigende Anforderungen stellen, aber ansonsten es keinen Unterschied gibt zu den "normalen" Gespannen, was Unterstützung bzw. Betreuung und Beobachtung gibt.
Beiträge von BerndO
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Unfassbar!!
Jetzt dachte ich schon mit meiner kurzen Antwort wäre der Thread gestorben. Was manche Kollegen sich hier und in andreren Threads zusammenreimen ist schon wirklich sehr erstaunlich. Da frage ich mich ernsthaft, was in deren Verbänden geschult wird...
Hendrik: Ich habe hier den Eindruck, als wärst Du nur daran interessiert, dass der Spieler gesperrt wird.
Wer hat Dir egentlich eingeflüstert, dass im Falle einer 4-Minuten-Strafe incl. DQ der Spieler nicht gesperrt wird??16:12 c) ist doch sowas von eindeutig hier...
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Ein generelles Verbot halte ich persönlich für übertrieben.
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Du hast vollkommen recht. Hier liegt ein Regelverstoß vor. Die Restspielzeit spielt hier überhaupt keine Rolle. Siehe (wieder einmal) Regel 16:12.
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Wenn die Musik rechtzeitig wieder abgestellt wird, ist da meines Erachtens überhaupt nichts gegen einzuwenden.
Wenn der Mann an der Anlage das aber nicht geregelt kriegt, und die Spieler denn Anpfiff nicht mehr hören können und die Musik trotz mehrfacher Ermahnung zu lang und zu laut spielt, dann würde ich dies auch im Spielbericht vermerken.
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Wenn der Ausschluss vor Wiederanpfiff, also unmittelbar auf die Disqualifikation folgend ausgesprochen wurde, so ist korrekt. Nach Wiederanpfiff ist lediglich ein schriftlicher Bericht möglich.
Zweite Frage: Die Rechtsordnungen der Landesverbände lassen hier eine Bestrafung (noch???) nicht zu, d.h. die Möglichkeit einer Sperre gibt es nur in den Bundesligen und nur nach einer Disqualfikation, die aus der Verhinderung eines formalen Wurfs resultiert.
Da er nicht disqualifiziert wurde, kann es so oder so keine Spielsperre geben. Ich hätte hier auch keine rote Karte gegeben. -
Doch, die zwei Minuten werden ganz normal angezeigt, schliesslich sieht 16:12 dies ja auch explizit für den Fall, dass der Spieler zuvor bereits disqualifiziert wurde, vor. Natürlich wird dies dem MV und Z/S nochmals explizit mitgeteilt, um hier Missverständnissen vorzubeugen.
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muss natürlich 16:6f) heissen. g) war glaube ich mal...
Es wird definitiv eine Sperre geben, wenn die spielleitende Stelle lesen kann.
Da aber 16:6f) drin steht, ist es halt keine automatische Sperre. -
Postfan: In dieser Situation hat der Spieler bereits Rot wegen seiner dritten Zeitstrafe gesehen. Ein zweites Mal Rot wird in solch einem Fall nicht gezeigt. Stattdessen bekommt er eine zusätzliche Zeitstrafe (Reduzierung somit 4 Minuten) und seine Bemerkung wird zusätzlich entsprechend im Protokoll eingetragen.
Im Badischen muss ja immer ein Regelbezug für die rote Karte angegeben werden. Auch in diesem Fall wird 16:6g) "dritte Zeitstrafe" angegeben, da dies die primäre Ursache für die Disqualifikation war. Insofern gibt es hier wohl keine automatische Sperre, aber die spielleitende Stelle wird den verbalen Ausfall entsprechend "würdigen".
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Freiwurf für B!
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Zitat
Original von Ellob
Hmm mit Verbaler Ankündigung riecht es bei mir immer nach einer tätlichkeit, was dann einen Ausschluss zur Folge hätte.
Wenn ein Spieler beim Freiwurf zum Abwehrspieler sagt: "Den werf ich dir in die Fresse" und tut es dann auch, dann werde ich meine Unterarme über Kopfhöhe kreuzen!!!Wenn ich das höre, dann führt der sicherlich nicht den Freiwurf aus - es sei denn er ist verdammt schnell. Ansonsten kann er mindestens 2 Minuten lang drüber nachdenken.
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Hier mal auszugsweise zwei Absätze aus den einschlägigen Paragraphen der Spielordnung:
Zitat§55 Festspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.Zitat§ 70 Zweifachspielrecht
(1) Der gemäß § 69 ausgeliehene Bundesligenspieler ist für seinen Erstverein und den Zweitverein gleichzeitig in den Bundesligen- und Regionalligamannschaften sowie den Mannschaften der vierthöchsten Liga (Oberliga) (und nur in diesen) spielberechtigt (Zweifachspielrecht), wenn
- das Zweifachspielrecht in der Ausleiheanzeige (s. § 69 Abs. 1 Buchst. c) und d)) erklärt worden ist und
- der Spieler das 23. Lebensjahr am Tage der Ausleiheanzeige noch nicht vollendet hat.Von daher gehe ich stark davon aus, dass der Einsatz in Ordnung war. Festspielen bezieht sich lediglich auf zwei/mehrere Mannschaften desselben Vereins, und das ist hier ja nicht der Fall...
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16:12 gibt genau den Rahmen vor, wann eine Doppelbestrafung erlaubt ist. Die oben geschilderten Situationen gehören meines Erachtens nicht dazu.
Zitat16:12 Wird von einem Spieler oder Mannschaftsoffiziellen gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehr als !eine Regelwidrigkeit begangen und erfordern diese Verstöße verschiedene Strafen, ist grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen. Das ist immer der Fall, wenn eine der Regelwidrigkeiten eine Tätlichkeit ist.
Es gelten jedoch die folgenden besonderen Ausnahmen, bei welchen in sämtlichen Fällen die Mannschaft auf der Spielfläche für 4 Minuten reduziert wird:
a) wenn sich ein Spieler, welcher gerade eine Hinausstellung erhalten hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, soll er eine zusätzliche Hinausstellung erhalten (16:3g); wenn die zusätzliche Hinausstellung die dritte für den Spieler ist, wird er disqualifiziert.
b) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt, wodurch die Reduzierung 4 Minuten beträgt (16:8, Absatz 2).
c) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Hinausstellung bekommen hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich verhält, wird er zusätzlich disqualifiziert (16:6c); die beiden Strafen bedeuten eine 4-Minuten-Reduzierung der Mannschaft (16:8, Absatz 2).
d) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt; die Reduzierung beträgt insgesamt 4 Minuten (16:8, Absatz 2). -
@Papa: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Thorsten Dich gemeint hat.
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@Papa:
Klar ist die Zeitspanne ausschlaggebend, vor nicht all zu langer Zeit kursierte hier auch ein kurzes Video aus dem "richtigen" Leben mit einer ähnlichen Situation, die mit Ausschluss zu ahnden war und auch geahndet wurde.
Aber in der Ausgangssituation wüsste ich nicht warum der Angreifer ausgerechnet dem Torwart den Ball absichtlich ins Gesicht werfen wollte. Hätte er den Abwehrspieler getroffen, der ihn "festgemacht" hatte, dann wäre das in der Tat anders zu bewerten.
Zu Deiner Frage: Klare Sache - Ausschluss
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@Papa: Nach deiner Erklärung müsste auch ein 7m ins Gesicht des sich nicht bewegenden Torwarts einen Ausschluß nach sich ziehen.
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Das ist allerdings schon seltsam, dass ihr das endgültige Ergebnis erst per Mail bekommt. Die Punktzahl (und auch wie diese zustande kommt) sollte bereits feststehen, bevor der Beobachter die SR-Kabine zum Gespräch betritt. Es handelt sich dabei ja auch nicht um ein Verhandlungsgespräch, wo man vielleicht auch noch ein wenig feilschen kann.
Wie man allerdings mit seiner 7m-Linie ein Spiel bzw. dessen Verlauf positiv beeinflussen kann (negativ hingegen schon
) ist mir auch nicht ganz klar. Bei Progression oder Vorteil/Spielgedanke schon eher. Frühzeitig z.B. Grenzen aufzuzeigen bzw. eine klare Linie können durchaus dazu führen, dass keine Härten aufkommen.Ob jedoch der Torraum seltener betreten wird, weil jedesmal regelgerecht ein 7m gepfiffen wird, glaube ich ehrlich gesagt nicht. Vielmehr wird es nicht unerheblich davon abhängen wieviele Entscheidungen in dem jeweiligen Bereich zu treffen waren (hier spielt jetzt wiederum "die Schwere" des Spiels eine Rolle) und wie das Verhältnis richtig zu falsch war. 10/1 ist da vielleicht noch besser zu bewerten als 2/0.
Aber vielleicht gibt's da ja noch andere "Tricks", die einen Beobachter zu einer "4" bei den 7m bewegen.
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Zitat
Original von eisbeer
[Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist es für die Beantwortung der Frage doch nicht unerheblich, ob der Ball den Torraum verlassen hat. Das geht aber aus dem Text m.E.n. nicht hervor.
Wieso?? Steht doch alles da. Und wenn alles regelgerecht war, kann es doch nur eine Entscheidung geben...
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Lasse: Was hast Du denn getrunken?

4:1 sagt lediglich "... Die Mannschaft muss während des gesamten Spielverlaufs einen Spieler auf der Spielfläche als Torwart benennen. ..."
Das bedeutet einzig, dass der letzte verbliebene Spieler automatisch Torwart ist und auch entsprechend gekennzeichnet werden muss, auch wenn niemand mehr von seiner eigenen Mannschaft da ist, von dem er sich unterscheiden müsste. Aber die kommen ja hoffentlich bald wieder...
Maxx: interessante Argumentation, aber nicht stichhaltig, da nirgendwo verlangt ist, dass mindestens ein Feldspieler auf der Platte sein muss. Ein Torwart muss hingegen noch da sein.
Also, wenn absehbar ist, dass sich die Mannschaft wieder ergänzen kann, halte ich einen Abbruch des Spieles auch nicht für richtig.
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krösti-bull: Woher weisst Du was die Düsseldorfer denn in Ihrem Einspruch geschrieben haben, wenn sie dies überhaupt bereits getan haben?
Auf dem Spielberichtsbogen wird der Einspruch lediglich angekündigt.
Eine Videoanalyse wie beim Eishockey wäre in dieser Situation gar nicht machbar gewesen, oder man hätte sich in einer "kurzen" Pause das Spiel bis zum aktuellen Zeitpunkt anschauen und Tore zählen müssen.
Es gab doch keine konkrete Situation, die man hätte "untersuchen" können.EDIT: Und überhaupt: Wäre in allen Hallen, zumindest der 1. Liga, die Technik überhaupt vorhanden, um stets aussagekräftige Bilder zu liefern?