Beiträge von BerndO

    Peterle: In dem Moment, wo auf Abwurf entschieden wurde (also nachdem der Ball vom Torwart kontrolliert wurde oder die Torauslinie nachdem zuletzt von einem Angreifer berührt überquert hat), kann KEINE Regelwidrigkeit dazu führen, dass das Spiel anders als mit Abwurf fortgesetzt wird. Das wäre ein klarer Regelverstoß.

    Oder was machst Du, wenn vor der Ausführung eines 7m Du einen Spieler der angreifenden Mannschaft wegen Reklamierens hinausstellen musst?


    Klar kannst Du direkt auf FW wegen passivem Spiels erkennen, ohne das Vorwarnzeichen gezeigt zu haben. Dazu muss der Ball aber im Spiel sein, und das ist er in der geschilderten Situation definitiv nicht.

    Hallo Peterle,

    dazu habe ich auch noch folgende Links für Dich:

    Regelheftergänzungen - Übersetzungsfehler 15:8 (DHB-Seite) (Aus dem Originaltext wurde der Bezug auf "Anpfiff" entfernt)

    sowie

    DHB Regeleecke - insbesondere Beispiel 18

    Wenn es so wäre wie Du sagst, wäre in dem obigen Beispiel zu erwähnen ob Einwurf mit oder ohne Anpfiff.

    Die Regelung nach dem Prellen zu korrigieren und anzupfeifen wäre ja auch irgendwie Blödsinn. Was kann ich denn noch korrigieren, wenn er an der richtigen Stelle prellt? Er hat danach den Ball doch in der Hand und steht richtig...

    Zitat

    Original von markess


    2. Wenn Einwurf nicht angepfiffen wurde, dann Korrektur -> Wiederholung mit Anpfiff
    Bei Einwurf mit Anpfiff Fw für den Gegner

    Jedoch: Der SR darf nicht anpfeifen bevor der Ausführende korrekt steht.

    Fehler _bei_ der Ausführung, wie prellen oder übergeben, werden unabhängig davon ob der Einwurf (oder auch Freiwurf) mit oder ohne Anpfiff ausgeführt wird

    Zitat

    Original von Ellob
    Wenn allerdings die gelbe karte gegen die Bank die erste, zweite oder dritte für eine mannschaft ist, SOLLTE den Spielern keine 4te mehr gegeben werden.

    Das stammt aber wohl noch aus den Zeiten, in denen es kein getrenntes Kontingent für Spieler und Bank gegeben hat und keine 2-Minutenstrafe für die Offiziellen.

    Und wie schaut da jetzt die besondere Förderung der Jung-Gespanne genau aus? Das las sich jetzt so, dass lediglich speziell die Ansetzungen steigende Anforderungen stellen, aber ansonsten es keinen Unterschied gibt zu den "normalen" Gespannen, was Unterstützung bzw. Betreuung und Beobachtung gibt.

    Unfassbar!!

    Jetzt dachte ich schon mit meiner kurzen Antwort wäre der Thread gestorben. Was manche Kollegen sich hier und in andreren Threads zusammenreimen ist schon wirklich sehr erstaunlich. Da frage ich mich ernsthaft, was in deren Verbänden geschult wird...

    Hendrik: Ich habe hier den Eindruck, als wärst Du nur daran interessiert, dass der Spieler gesperrt wird. :wall:
    Wer hat Dir egentlich eingeflüstert, dass im Falle einer 4-Minuten-Strafe incl. DQ der Spieler nicht gesperrt wird??

    16:12 c) ist doch sowas von eindeutig hier...

    Wenn die Musik rechtzeitig wieder abgestellt wird, ist da meines Erachtens überhaupt nichts gegen einzuwenden.

    Wenn der Mann an der Anlage das aber nicht geregelt kriegt, und die Spieler denn Anpfiff nicht mehr hören können und die Musik trotz mehrfacher Ermahnung zu lang und zu laut spielt, dann würde ich dies auch im Spielbericht vermerken.

    Wenn der Ausschluss vor Wiederanpfiff, also unmittelbar auf die Disqualifikation folgend ausgesprochen wurde, so ist korrekt. Nach Wiederanpfiff ist lediglich ein schriftlicher Bericht möglich.

    Zweite Frage: Die Rechtsordnungen der Landesverbände lassen hier eine Bestrafung (noch???) nicht zu, d.h. die Möglichkeit einer Sperre gibt es nur in den Bundesligen und nur nach einer Disqualfikation, die aus der Verhinderung eines formalen Wurfs resultiert.
    Da er nicht disqualifiziert wurde, kann es so oder so keine Spielsperre geben. Ich hätte hier auch keine rote Karte gegeben.

    Doch, die zwei Minuten werden ganz normal angezeigt, schliesslich sieht 16:12 dies ja auch explizit für den Fall, dass der Spieler zuvor bereits disqualifiziert wurde, vor. Natürlich wird dies dem MV und Z/S nochmals explizit mitgeteilt, um hier Missverständnissen vorzubeugen.

    Postfan: In dieser Situation hat der Spieler bereits Rot wegen seiner dritten Zeitstrafe gesehen. Ein zweites Mal Rot wird in solch einem Fall nicht gezeigt. Stattdessen bekommt er eine zusätzliche Zeitstrafe (Reduzierung somit 4 Minuten) und seine Bemerkung wird zusätzlich entsprechend im Protokoll eingetragen.

    Im Badischen muss ja immer ein Regelbezug für die rote Karte angegeben werden. Auch in diesem Fall wird 16:6g) "dritte Zeitstrafe" angegeben, da dies die primäre Ursache für die Disqualifikation war. Insofern gibt es hier wohl keine automatische Sperre, aber die spielleitende Stelle wird den verbalen Ausfall entsprechend "würdigen".

    Zitat

    Original von Ellob
    Hmm mit Verbaler Ankündigung riecht es bei mir immer nach einer tätlichkeit, was dann einen Ausschluss zur Folge hätte.
    Wenn ein Spieler beim Freiwurf zum Abwehrspieler sagt: "Den werf ich dir in die Fresse" und tut es dann auch, dann werde ich meine Unterarme über Kopfhöhe kreuzen!!!

    Wenn ich das höre, dann führt der sicherlich nicht den Freiwurf aus - es sei denn er ist verdammt schnell. Ansonsten kann er mindestens 2 Minuten lang drüber nachdenken.

    Hier mal auszugsweise zwei Absätze aus den einschlägigen Paragraphen der Spielordnung:

    Zitat

    §55 Festspielen
    (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalspielen ist gesondert geregelt.

    Zitat

    § 70 Zweifachspielrecht
    (1) Der gemäß § 69 ausgeliehene Bundesligenspieler ist für seinen Erstverein und den Zweitverein gleichzeitig in den Bundesligen- und Regionalligamannschaften sowie den Mannschaften der vierthöchsten Liga (Oberliga) (und nur in diesen) spielberechtigt (Zweifachspielrecht), wenn
    - das Zweifachspielrecht in der Ausleiheanzeige (s. § 69 Abs. 1 Buchst. c) und d)) erklärt worden ist und
    - der Spieler das 23. Lebensjahr am Tage der Ausleiheanzeige noch nicht vollendet hat.

    Von daher gehe ich stark davon aus, dass der Einsatz in Ordnung war. Festspielen bezieht sich lediglich auf zwei/mehrere Mannschaften desselben Vereins, und das ist hier ja nicht der Fall...

    16:12 gibt genau den Rahmen vor, wann eine Doppelbestrafung erlaubt ist. Die oben geschilderten Situationen gehören meines Erachtens nicht dazu.

    Zitat

    16:12 Wird von einem Spieler oder Mannschaftsoffiziellen gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehr als !eine Regelwidrigkeit begangen und erfordern diese Verstöße verschiedene Strafen, ist grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen. Das ist immer der Fall, wenn eine der Regelwidrigkeiten eine Tätlichkeit ist.
    Es gelten jedoch die folgenden besonderen Ausnahmen, bei welchen in sämtlichen Fällen die Mannschaft auf der Spielfläche für 4 Minuten reduziert wird:
    a) wenn sich ein Spieler, welcher gerade eine Hinausstellung erhalten hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, soll er eine zusätzliche Hinausstellung erhalten (16:3g); wenn die zusätzliche Hinausstellung die dritte für den Spieler ist, wird er disqualifiziert.
    b) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt, wodurch die Reduzierung 4 Minuten beträgt (16:8, Absatz 2).
    c) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Hinausstellung bekommen hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich verhält, wird er zusätzlich disqualifiziert (16:6c); die beiden Strafen bedeuten eine 4-Minuten-Reduzierung der Mannschaft (16:8, Absatz 2).
    d) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt; die Reduzierung beträgt insgesamt 4 Minuten (16:8, Absatz 2).

    @Papa:

    Klar ist die Zeitspanne ausschlaggebend, vor nicht all zu langer Zeit kursierte hier auch ein kurzes Video aus dem "richtigen" Leben mit einer ähnlichen Situation, die mit Ausschluss zu ahnden war und auch geahndet wurde.

    Aber in der Ausgangssituation wüsste ich nicht warum der Angreifer ausgerechnet dem Torwart den Ball absichtlich ins Gesicht werfen wollte. Hätte er den Abwehrspieler getroffen, der ihn "festgemacht" hatte, dann wäre das in der Tat anders zu bewerten.

    Zu Deiner Frage: Klare Sache - Ausschluss