Beiträge von BerndO

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    Original von ulle
    Also ich schau mir mal St.Leon an. Ob der Tipp von Wolfgang so stimmt ? Nach den deutlichen Sieg in Neuenbürg idt Dittigheim für mich Favorit.

    Da haben wir ja nochmal Glück gehabt ;) Und gute Fahrt ins Sibirische - nächste Woche dürfen wir auch wieder :wall:

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    Original von Theoitetos
    richtig, aber es git auch die Anweisung das Spiel nicht durch unnötige Pfiffe zu unterbrechen und bei solchen Lapalien (so nenn ichs ma, wer Einwurf hat, es sei den es ist noch 1Min. zu spielen und es steht z.B. unentschieden) ist ein Time-Out nicht unbedingt nötig, da setzt sich einfach der durch ders genauer gesehn hat und wers ned so genau gesehn hat übernimmt das Zeichen seines Partners und fertig wern

    Der Pfiff bzw. das Timeout ist nicht unnötig, sondern regeltechnisch in so einer Situation zwingend, das ist doch das worauf jfherden hinaus wollte. Das Ausbleiben des Timeouts ist ein klarer Regelverstoss, wenn beide SR den Einwurf in unterschiedliche Richtungen anzeigen und die Mannschaften vielleicht sogar, wie in diesem Fall, auf die Zeichengebung reagieren. Das was Du beschreibst mit dem Durchsetzen ist wahrscheinlich hier genau passiert, nur hat sich evtl. der Falsche "unterdrücken" lassen.

    Die Richtung der Spielfortsetzung ist alles andere als eine Lapalie. Und die Liga spielt für die Bewertung des ganzen auch keine Rolle.

    @BadA: Du irrst in der Tat.

    Also Theo, hier ist ganz klar gemeint, dass der Torwart den Ball abgewehrt hat und nicht klar ersichtlich ist, ob er danach die Torauslinie oder die Seitenauslinie überquert.

    Anderes denkbares Szenario: Ball wird vom Abwehrblock berührt und TSR sieht dies nicht, jedoch der FSR. Nur damit der Ball dann in Richtung Spielfeldecke geht, brauchts bei einem Wurf aus Tor eine ziemlich deutliche Richtungsänderung, die eigentlich niemandem entgehen dürfte (Ok, vielleicht bei einem Wurf von der Aussenposition nicht, die werden aber auch äußerst selten geblockt)

    Und wenn FSR auf Einwurf für die Abwehr und TSR auf Abwurf entschieden hätte, wäre es keine gegensätzliche Entscheidung und demzufolge nach 17:8 auch kein TimeOut erforderlich gewesen.

    Aber auch damals schon nach alter "Rechtssprechung" musste nach einer gegensätzlichen Entscheidung immer angepfifen werden. Aber das ist ja schon lange her.

    Nun ja, ich bin ja auch gerne SR, aber der Kollege scheint ja dann sonst keine Hobbies, Freunde und/oder Familie zu haben.
    Ich versuche schon zumindest einen Tag am Wochenende frei zu halten.
    Und wenn ich dann mal eine Doppelansetzung habe mit 2 Landesliga-/Oberligaspielen dann habe ich anschliessend körperlich und auch mental genug, zumal zusätzlich das zeitliche Problem ja nicht die Spiele an sich darstellen, sondern die Fahrtzeiten.
    Mehr als zwei Spiele an einem Tag halte ich nicht für angebracht. Meistens sind gerade die letzten Spiele abends die höherklassigeren, (nicht immer) schwierigeren Spiele. Es kann gutgehen, aber auch böse ins Auge gehen. Und ob es dem Kollegen dann noch Spass macht?
    Aber vielleicht steckt er das ja alles locker weg :respekt:
    oder er braucht das Geld :nein:

    Ist das jetzt neu oder, was??

    Wann war noch mal die letzte Regeländerung?? Ah, 2001.
    Nun denn, dann ist es jetzt ja erst die 4. Saison.

    By the way: Wie kann ein Feld-SR eigenmächtig (will sagen ohne Blickkontakt mit seinem Partner) auf "Ecke" entscheiden?

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    Original von Handball-SR
    finde es schon gut, dass sich die vier dafür zur verfügung gestellt haben. was daraus gemacht wurde, darauf hatten sie ja keinen einfluss. ich denke mal, wenn sie das vorher gewusst hätten, wären sie dort nicht erschienen, bzw. peter rauchfuß hätte sie dafür auch nicht abgestellt.

    Ja, und was wurde jetzt daraus gemacht? Ich brauche mehr Details...
    Ich guck doch sowas nicht...

    :baeh:

    ad 1) Die Mannschaftsstärke reduziert sich lediglich für 2 Minuten - Regel 16:12 gilt grundsätzlich nur für Vergehen von Spielern

    ad 2) Hier gibt's nur noch Rot (übrigens egal welcher Offizielle hier unangenehm auffällt) mit Mannschaftsreduzierung für 2 Minuten (16:6b)

    ad 3) Nein, kannst Du nicht - siehe erneut 16:12

    ad 4) Oh, falscher Fuss, aber bei einer einfachen Unsportlichkeit würde ich auf erneute zwei Minuten entscheiden, d.h. Reduzierung um einen weiteren Spieler (der dann nicht persönlich bestraft ist) für die Restzeit der ersten Strafe -> also 4/1 für 1 Minute und danach 5/1 für weitere 60 Sekunden

    ad 5)
    a) eine Hinausstellung ist IMMER mit einer Reduzierung der Mannschaft verbunden (16:5)
    b) Auszeit oder Time-Outs gehören zur Spielzeit (16:13) -> daher Ausschluss

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    Original von ulle
    und das bedeudet ja schlichtweg= es hat sich wieder mal nichts geändert.

    Wart's ab! Die Saison ist noch jung - ich habe hier schon von einigen Kartenfestivals gelesen (obwohl zuviel ja auch nicht gut ist) ;)

    Und ich denke mal einem Großteil der Gespanne wird's so gehen, wenn ich die Ergebnisse der letzten Jahre richtig im Kopf habe.

    Angst spielt da meiner Meinung nach keine Rolle (ein SR der Angst hat die Regeln durchzusetzen, ist wohl definitv fehl am Platz). Das größere Problem wird wohl viel mehr die uneinheitliche Linie bei der progressiven Bestrafung sein, die es gilt in den Griff zu bekommen.

    Und eine Aussage, wie die von dir zitierte, kann ich auch nicht akzeptieren. Der Kollege sollte wohl wirklich mal über seinen Job nachdenken. Der hat ein grundsätzliches Problem, aber keine Angst davor Regel 8 anzuwenden.

    Die progressive Bestrafung ist und bleibt wohl immer der heikelste Punkt, und steht auch bei uns im Landeskader als Ergebnis aus den neutralen Beobachtungen am Ende einer jeden Saison immer ganz weit oben auf der Liste der Dinge, an denen wir noch arbeiten müssen.

    Ohne das Spiel gesehen zu haben, ohne die SR zu kennen und unter der Annahme, dass die zwei Kollegen das Spiel nach bestem Wissen und Gewissen geleitet haben, kann ich nur eins dazu sagen:

    Sie werden es definitiv anders gesehen und demzufolge auch anders bewertet haben als du. Das hat nichts mit Willkür oder "kann" oder "muss" zu tun.

    Letztendlich handelt es sich bei ausgesprochenen Strafen oder eben ausgebliebenen Strafen um Entscheidungen der SR auf Grund ihrer Tatsachenfeststellungen.